Die Aufgabenstellung des im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung und Technologie durchgeführten Projekts zielt darauf, erstens die unterschiedlichen Zahlungssysteme zu analysieren und zu vergleichen, zweitens die Chancen zu bestimmen, die sie für einen Aufschwung des elektronischen Handels tatsächlich bieten, und schließlich drittens die Herausforderungen und Probleme zu identifizieren, die sich dabei für direkt involvierte und indirekt betroffene Akteure ergeben: Verbraucher, Handel, Verbände, Internet Service Provider, Online-Dienste, professionelle Hosts, Softwareentwickler, Finanzdienstleister, Kreditinstitute und last not least beaufsichtigende und regulierende Instanzen.
Was sich derzeit bei der Entwicklung und Etablierung von Zahlungssystemen für das Internet beobachten läßt., ist als frühe Phase der Innovation zu kennzeichnen. Sowohl von der technischen als auch von der sozialen Gestaltung her, ist der Prozeß noch offen. In diesem Prozeß geht es um nicht weniger als die sozio-technische Genese eines vernetzten großtechnischen Systems, das gleichzeitig einen wesentlichen Teil der Infrastruktur der Informationsgesellschaft ausmachen wird - und von daher entsprechende Aufmerksamkeit von politischer Seite verdient. Die Zeiträume, in denen hier zu denken ist, sind 10, 15 oder 20 Jahre, was schlagartig einleuchtet, wenn man sich z.B. allein die inzwischen schon über zehnjährige, wechselvolle Geschichte des electronic cash Verfahrens (EC-Karte am Point of Sale + PIN) vor Augen führt.
Betrachten wir nun die Entwicklungen des zurückliegenden Jahres.
Anfang 1997 - zu Anfang des Projekts - waren drei Annahmen, weit verbreitet:
Auf Grundlage eines Monitoring der Entwicklungen im laufenden Jahr (1997)
und unter Hinzuziehung der Hinweise aus 37 Expertengesprächen, ergibt
sich heute ein anderer Sach- und Diskussionsstand bezüglich dieser
drei Ausgangshypothesen, der im folgenden skizziert wird.
Im Bereich der digitalen Güter und Dienstleistungen ist der Bedarf an integrierten Zahlungssystemen schon höher, weil "Zug-um-Zug-Geschäfte" ein in vielen Fällen attraktives Geschäftsmodell darstellen: in dem Moment, in dem der Kunde auf der einen Seite bezahlt, z.B. für einen Informationsabruf, löst der Anbieter die digitale Lieferung aus. Aber zum einen entwickelt sich der Markt digitaler Güter und Dienstleistungen im Internet gegenwärtig erst langsam, zum anderen genügt ein einfaches Zug-um-Zug-Geschäft in der Regel dann nicht, wenn mit der Lieferung von beispielsweise Informationen oder Software komplexe vertragliche Nutzungs- und Verwertungsrechte verbunden werden sollen. Und drittens müssen neuartige Verfahren mit bestehenden, alternativen Zahlungs- bzw. Finanzierungsmodellen konkurrieren. Die Alternativen heißen im wesentlichen: Werbefinanzierung, vertraglich geregelte Anbieter-Kundenbeziehung (z.B. Abonenntenmodell) und Inkassosystem, bei denen ein Dritter die Zahlungsabwicklung für Kunden und Anbieter übernimmt (wie z.B. im T-Online-Dienst).
Von einer Zahlungssystemlücke kann am ehesten im kleinstpreisigen Bereich gesprochen werden, der Stückelungen weit unterhalb der üblichen Münzeinheiten wie Pfennig oder Cent zulassen soll. Hier ist derzeit noch keine technische Lösung zu erkennen, die der Kostenfalle (Transaktionskosten/Wert der Transaktion) entginge. Vereinfacht könnte man auch sagen, daß das Micropayment-Zahlungsproblem noch am ehesten dort lösbar erscheint, wo häufige und stabile Anbieter-Nutzerkontakte vorkommen, während eine Lösung für den Fall vereinzelter Spontankäufe bei verschiedenen Anbietern noch nicht in Sicht ist. Im Bereich von einigen Pfennigen aufwärts dagegen, gibt es schon wieder verschiedene konkurrierende Lösungen: Hier spielen wieder die Inkassosysteme und "elektronisches Geld" (Karten- und Netzgeld, wie die Bundesbank sagt), auf das wir weiter unten eingehen, eine Rolle.
Der Haupttrend im Bereich elektronischer Zahlungssysteme im Internet geht momentan dahin, die herkömmlichen, unbaren Zahlungsverfahren wie Kreditkartenzahlung, Scheckeinreichung, Lastschriftverfahren und Überweisungen im Internet möglich zu machen und das heißt in erster Linie: sicher zu machen. Die Weiterentwicklung unbarer Zahlungsverfahren zu digitalen, unbaren Zahlungsverfahren ist aus Perspektive der Kreditwirtschaft in mehrfacher Hinsicht auch plausibel: der unbare Zahlungsverkehr erfolgt im sog. Backoffice-Bereich sowieso schon seit Jahren vollständig EDV-gestützt, und seit Jahren bemüht man sich, den Point of Sale über das electronic cash-Verfahren und die Bankverbindung über das Homebanking an die unbare, elektronische Zahlungsabwicklung anzukoppeln.
Zur Sicherheit der genannten Verfahren gehört herkömmlicherweise
nicht zuletzt die Unterschrift. Bei der Übertragung dieser Verfahren
in offene Kommunikationsnetze kommt der digitalen Signatur als Mittel der
Authentifizierung eine entscheidende Rolle zu. Allerdings gibt es, trotz
Verabschiedung des Signaturgesetzes, noch keine Gleichstellung von Unterschrift
und digitaler Signatur. Dafür wären weitere gesetzliche Änderungen
(z.B. in BGB und ZPO) nötig. Denkbar ist aber, daß die Unternehmen
der Kreditwirtschaft die wechselseitige Anerkennung ihrer Authentifizierungsverfahren
regeln. Es wäre für Politik und Kreditwirtschaft wünschenswert,
daß die eigenständigen Sicherheitslösungen der Kreditwirtschaft
(etwa beim SET-Standard für Kreditkarten oder beim HBCI-Standard für
das Homebanking) sich mit der Sicherungsinfrastruktur, die das Signaturgesetz
vorsieht, verzahnten
Für elektronisches Bargeld, das wie echtes Bargeld anonym - ohne Kenntnis Dritter - von Hand zu Hand (von PC zu PC) weitergereicht werden kann, scheint es noch keine absolut sichere und allseits akzeptierte technische Lösung zu geben. Die Gefahr, daß ohne Kontrolle des Geldkreislaufs digitales Falschgeld in den Geldumlauf eingeschleust werden kann, bedeutet, daß die Einführung elektronischen Geldes, komplementär einen elektronischen Kontrollapparat von erheblicher Größe erfordert. Elektronisches Geld zirkuliert - wenn überhaupt - sozusagen nur am langen Band. Das erreichbare Maximum in puncto Anonymität erscheint derzeit ein System, das nur im Betrugsfall oder bei entsprechendem Verdacht Nachvollziehbarkeitsmechanismen zur Verfügung stellt. Der Sicherheitsaufwand steht selbstverständlich auch in Beziehung zu den Beträgen, um die es geht, so daß Überlegungen auch dahin gehen, das Risiko etwa durch einen maximalen Ladebetrag zu begrenzen.
In Deutschland hat man mit der 6. KWG-Novelle (Kreditwesengesetz), die ab 1.1.1998 in Kraft tritt, zudem dafür Sorge getragen, daß sog. "Netzgeld" und "Kartengeld" nur von Banken ausgegeben werden kann und von daher alle Möglichkeiten der Bankaufsicht auch hier greifen. Bereits seit Anfang 1997 ist das ausgegebene elektronische Geld in die Mengenaufsicht als Teil der Geldmenge M1 einbezogen. Probleme mit elektronischem Geld werden deshalb am ehestens von Emittenten erwartet, die ihren Sitz in Ländern mit einem niedrigeren Regelungsniveau haben.
Das Interesse der Banken ist, wie gesagt, nicht auf den Ersatz von Bargeld
durch elektronisches "Bargeld", sondern durch unbare Zahlungsverfahren
gerichtet oder anders gesagt: elektronisches "Bargeld" interessiert vor
allem, wenn es als unbares, kontonahes Zahlungsinstrument implementiert
ist. Der ökonomische Anreiz, Bargeld durch unbare Zahlungsverfahren
zu ersetzen, liegt - abgesehen von den möglicherweise geringeren Handlingkosten
- bei den wesentlich günstigeren Refinanzierungsmöglichkeiten
von elektronischem Geld (als Variante von Buchgeld!) und beim Floatnutzen
an den für elektronisches Geld einzurichtenden Girokonten. "Echtes"
Bargeld wird in Deutschland von der Bundesbank herausgegeben und
ist gesetzliches Zahlungsmittel; elektronisches "Bargeld" hat diesen Status
nicht. Das wäre nur dann der Fall, wenn die Notenbanken sich entschließen
würden, selbst elektronisches Bargeld herauszugeben. Diese Option
wird offen gehalten; es spricht zur Zeit aber wenig dafür, daß
sie auch ergriffen wird.
Die deutsche "GeldKarte" ist zunächst nur eine nationale Lösung, von der manche annehmen, daß sie zu einem europaweiten Standard werden könnte. Elektronische Geldbörsen sind bereits in verschiedenen Ländern im Einsatz. Auch die großen Kreditkartenorganisationen arbeiten an Kreditkarten mit Geldbörsenchip und versprechen sich davon ein international einsetzbares Zahlungsinstrument für kleinere Beträge. Zu erwähnen ist auch, daß es in Deutschland mindestens ein zweites konkurrierendes Geldbörsenprodukt gibt, die PayCard der Telekom. Standardisierung bzw. Interoperabilität trotz Konkurrenz sind Problemfelder, denen bisher vielleicht noch zu wenig Beachtung geschenkt wurde.
Wenn auch der Trend zur Chipkarte in Verbindung mit sicheren, elektronischen Zahlungssystemen als relativ gesichert gilt, wird es aber trotzdem einige Jahre dauern bis mit einer weiten Verbreitung dieser Verfahren zu rechnen ist - insbesondere wenn man an den Einsatz von Chipkarten für Zahlungen im Internet denkt, da hierfür die PCs mit Chipkarten-Lesern ausgestattet werden müssen. Diese Zeitspanne bietet für die softwarebasierten Systeme (vgl. den Abschnitt 3) eine gewisse Chance, sich am Markt zu etablieren. Überhaupt wird die Unterscheidung in chipkartenbasierte und softwarebasierte Lösungen oder in Geldkarten und Netzgeld zunehmend fraglicher, da sowohl die PC-Softwarelösungen auf Chipkarten portierbar als auch Chipkarte und PC-Software kombinierbar sind.
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