ITAS - Projekt PEZ 

Elektronische Zahlungssysteme im Internet 
- drei Zwischenbemerkungen

Knud Böhle und Ulrich Riehm

Der folgende Text wurde im Dezember 1997 für den 97er Jahresbericht unseres Instituts verfaßt, der Ergebnisse aus allen Institutsaktivitäten versammelt und nicht nur für ein Fachpublikum im engeren, sondern für eine interessierte Öffentlichkeit im weiteren Sinn gedacht ist. Dementsprechend wurden aus dem  komplexen Thema nur drei Aspekte ausgewählt, von denen wir annehmen, daß sie ein breiteres Publikum interessieren könnten. Wir wollen die Aufmerksamkeit richten auf  den Bedarf an elektronischen Zahlungssystemen im Internet, auf die Aussichten  "digitalen Bargelds" im Internet und  auf die Chancen software- und/oder chipkartenbasierter Internet-Zahlungssysteme.  Da der Jahresbericht erfahrungsgemäß nicht vor dem zweiten Quartal 1998 zur Verfügung stehen und der vorliegende Text dort auch noch gekürzt erscheinen wird, wollen wir ihn hier vorab in der längeren Fassung anbieten (KB/UR Feb. 1998).
 

1. Einleitung

Das Internet macht gegenwärtig einen Wandel vom einst staatlich finanzierten und national orientierten Wissenschaftsnetz zu einem kommerziell betriebenen, globalen Universalnetz durch. Die Kommerzialisierung des Internet betrifft aber nicht nur die Trägerschaft und den Betrieb der Netzinfrastruktur, sondern beinhaltet auch eine zunehmende Kommerzialisierung der über bzw. im Internet angebotenen Dienste und Produkte. Ein spezielles, zukunftsträchtiges Segment des entstehenden Marktes bilden digitale Produkte und Dienstleistungen, deren Angebot, Bestellung, Lieferung, Bezahlung und Nutzung vollständig im "digitalen Milieu" des Internet abgewickelt werden kann (z.B. digitale Medienangebote, Datenbankrecherchen, Softwaredownload, verschiedenste EDV- und Beratungsdienstleistungen).

Die Aufgabenstellung des im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung und Technologie durchgeführten Projekts zielt darauf, erstens die unterschiedlichen Zahlungssysteme zu analysieren und zu vergleichen, zweitens die Chancen zu bestimmen, die sie für einen Aufschwung des elektronischen Handels tatsächlich bieten, und schließlich drittens die Herausforderungen und Probleme zu identifizieren, die sich dabei für direkt involvierte und indirekt betroffene Akteure ergeben: Verbraucher, Handel, Verbände, Internet Service Provider, Online-Dienste, professionelle Hosts, Softwareentwickler, Finanzdienstleister, Kreditinstitute und last not least beaufsichtigende und regulierende Instanzen.

Was sich derzeit bei der Entwicklung und Etablierung von Zahlungssystemen für das Internet beobachten läßt., ist als frühe Phase der Innovation zu kennzeichnen. Sowohl von der technischen als auch von der sozialen Gestaltung her, ist der Prozeß noch offen. In diesem Prozeß geht es um nicht weniger als die sozio-technische Genese eines vernetzten großtechnischen Systems, das gleichzeitig einen wesentlichen Teil der Infrastruktur der Informationsgesellschaft ausmachen wird - und von daher entsprechende Aufmerksamkeit von politischer Seite verdient. Die Zeiträume, in denen hier zu denken ist, sind 10, 15 oder 20 Jahre, was schlagartig einleuchtet, wenn man sich z.B. allein die inzwischen schon über zehnjährige, wechselvolle Geschichte des electronic cash Verfahrens (EC-Karte am Point of Sale + PIN) vor Augen führt.

Betrachten wir nun die Entwicklungen des zurückliegenden Jahres. Anfang 1997 - zu Anfang des Projekts - waren drei Annahmen, weit verbreitet:
 

  1. galt es damals als evident, daß es besonderer elektronischer Zahlungssysteme im Internet bedürfe, damit auch Geschäfte mit den Endverbrauchern im Internet in Schwung kämen,
  2. zog besonders die Aussicht, international gültiges, "digitales Bargeld" im Internet einzusetzen, die Aufmerksamkeit auf sich, während andere Varianten elektronischer Zahlungsverfahren nur am Rande eine Rolle spielten und
  3. wurde bei Internet-Zahlungssystemen in erster Linie an reine Softwarelösungen - im Gegensatz zu Chipkartenansätzen - gedacht.

Auf Grundlage eines Monitoring der Entwicklungen im laufenden Jahr (1997) und unter Hinzuziehung der Hinweise aus 37 Expertengesprächen, ergibt sich heute ein anderer Sach- und Diskussionsstand bezüglich dieser drei Ausgangshypothesen, der im folgenden skizziert wird.
 

2. Online-Zahlungen im Internet-Handel oder die Frage nach der "Zahlungssystemlücke"

Ende 1997 kann man festhalten, daß die Formen des Versandhandels im Internet, bei denen es letztlich um materielle Güter geht, weitgehend ohne besondere Online-Zahlungsmittel auskommen können und auskommen. Zahlung per Rechnung, Bankeinzug oder Zahlung per Nachnahme rangieren vor Zahlungen per Kreditkarte. Der "Medienbruch", der spätestens bei der Auslieferung der Waren sowieso entsteht, und die gewohnte Zahlung nach Erhalt der Ware, sind im Normalfall unproblematisch. Das Internet fungiert hier nur als weiteres Bestellmedium neben Postkarte, Telefonanruf oder Fax.

Im Bereich der digitalen Güter und Dienstleistungen ist der Bedarf an integrierten Zahlungssystemen schon höher, weil "Zug-um-Zug-Geschäfte" ein in vielen Fällen attraktives Geschäftsmodell darstellen: in dem Moment, in dem der Kunde auf der einen Seite bezahlt, z.B. für einen Informationsabruf, löst der Anbieter die digitale Lieferung aus. Aber zum einen entwickelt sich der Markt digitaler Güter und Dienstleistungen im Internet gegenwärtig erst langsam, zum anderen genügt ein einfaches Zug-um-Zug-Geschäft in der Regel dann nicht, wenn mit der Lieferung von beispielsweise Informationen oder Software komplexe vertragliche Nutzungs- und Verwertungsrechte verbunden werden sollen. Und drittens müssen neuartige Verfahren mit bestehenden, alternativen Zahlungs- bzw. Finanzierungsmodellen konkurrieren. Die Alternativen heißen im wesentlichen: Werbefinanzierung, vertraglich geregelte Anbieter-Kundenbeziehung (z.B. Abonenntenmodell) und Inkassosystem, bei denen ein Dritter die Zahlungsabwicklung für Kunden und Anbieter übernimmt (wie z.B. im T-Online-Dienst).

Von einer Zahlungssystemlücke kann am ehesten im kleinstpreisigen Bereich gesprochen werden, der Stückelungen weit unterhalb der üblichen Münzeinheiten wie Pfennig oder Cent zulassen soll. Hier ist derzeit noch keine technische Lösung zu erkennen, die der Kostenfalle (Transaktionskosten/Wert der Transaktion) entginge. Vereinfacht könnte man auch sagen, daß das Micropayment-Zahlungsproblem noch am ehesten dort lösbar erscheint, wo häufige und stabile Anbieter-Nutzerkontakte vorkommen, während eine Lösung für den Fall vereinzelter Spontankäufe bei verschiedenen Anbietern noch nicht in Sicht ist. Im Bereich von einigen Pfennigen aufwärts dagegen, gibt es schon wieder verschiedene konkurrierende Lösungen: Hier spielen wieder die Inkassosysteme und "elektronisches Geld" (Karten- und Netzgeld, wie die Bundesbank sagt), auf das wir weiter unten eingehen, eine Rolle.

Der Haupttrend im Bereich elektronischer Zahlungssysteme im Internet geht momentan dahin, die herkömmlichen, unbaren Zahlungsverfahren wie Kreditkartenzahlung, Scheckeinreichung, Lastschriftverfahren und Überweisungen im Internet möglich zu machen und das heißt in erster Linie: sicher zu machen. Die Weiterentwicklung unbarer Zahlungsverfahren zu digitalen, unbaren Zahlungsverfahren ist aus Perspektive der Kreditwirtschaft in mehrfacher Hinsicht auch plausibel: der unbare Zahlungsverkehr erfolgt im sog. Backoffice-Bereich sowieso schon seit Jahren vollständig EDV-gestützt, und seit Jahren bemüht man sich, den Point of Sale über das electronic cash-Verfahren und die Bankverbindung über das Homebanking an die unbare, elektronische Zahlungsabwicklung anzukoppeln.

Zur Sicherheit der genannten Verfahren gehört herkömmlicherweise nicht zuletzt die Unterschrift. Bei der Übertragung dieser Verfahren in offene Kommunikationsnetze kommt der digitalen Signatur als Mittel der Authentifizierung eine entscheidende Rolle zu. Allerdings gibt es, trotz Verabschiedung des Signaturgesetzes, noch keine Gleichstellung von Unterschrift und digitaler Signatur. Dafür wären weitere gesetzliche Änderungen (z.B. in BGB und ZPO) nötig. Denkbar ist aber, daß die Unternehmen der Kreditwirtschaft die wechselseitige Anerkennung ihrer Authentifizierungsverfahren regeln. Es wäre für Politik und Kreditwirtschaft wünschenswert, daß die eigenständigen Sicherheitslösungen der Kreditwirtschaft (etwa beim SET-Standard für Kreditkarten oder beim HBCI-Standard für das Homebanking) sich mit der Sicherungsinfrastruktur, die das Signaturgesetz vorsieht, verzahnten
 

3. Aussichten auf echtes "digitales Bargeld"

Die von ihrem Potential her vorderhand spektakulärste Innovation, die Einführung "digitalen Bargelds", im Sinne anonym zirkulierenden elektronischen Geldes, die sowohl von den Sicherheitsbedenken als auch von den geldpolitischen Konsequenzen her besonders skeptisch beäugt wurde (besonders das ecash-system von DigiCash und das Mondex-System) hat (zumindest in Deutschland) nicht stattgefunden. Da wo Cybercoins und Ecash eingesetzt werden, handelt es sich zum einen noch um Tests mit eng begrenzten Gruppen und zum anderen um spezifische, "kontonahe" Implementationen der Systeme, denen dadurch ihre mögliche Virulenz für die Kreditwirtschaft und die Währungsordnung insgesamt zunächst genommen ist.

Für elektronisches Bargeld, das wie echtes Bargeld anonym - ohne Kenntnis Dritter - von Hand zu Hand (von PC zu PC) weitergereicht werden kann, scheint es noch keine absolut sichere und allseits akzeptierte technische Lösung zu geben. Die Gefahr, daß ohne Kontrolle des Geldkreislaufs digitales Falschgeld in den Geldumlauf eingeschleust werden kann, bedeutet, daß die Einführung elektronischen Geldes, komplementär einen elektronischen Kontrollapparat von erheblicher Größe erfordert. Elektronisches Geld zirkuliert - wenn überhaupt - sozusagen nur am langen Band. Das erreichbare Maximum in puncto Anonymität erscheint derzeit ein System, das nur im Betrugsfall oder bei entsprechendem Verdacht Nachvollziehbarkeitsmechanismen zur Verfügung stellt. Der Sicherheitsaufwand steht selbstverständlich auch in Beziehung zu den Beträgen, um die es geht, so daß Überlegungen auch dahin gehen, das Risiko etwa durch einen maximalen Ladebetrag zu begrenzen.

In Deutschland hat man mit der 6. KWG-Novelle (Kreditwesengesetz), die ab 1.1.1998 in Kraft tritt, zudem dafür Sorge getragen, daß sog. "Netzgeld" und "Kartengeld" nur von Banken ausgegeben werden kann und von daher alle Möglichkeiten der Bankaufsicht auch hier greifen. Bereits seit Anfang 1997 ist das ausgegebene elektronische Geld in die Mengenaufsicht als Teil der Geldmenge M1 einbezogen. Probleme mit elektronischem Geld werden deshalb am ehestens von Emittenten erwartet, die ihren Sitz in Ländern mit einem niedrigeren Regelungsniveau haben.

Das Interesse der Banken ist, wie gesagt, nicht auf den Ersatz von Bargeld durch elektronisches "Bargeld", sondern durch unbare Zahlungsverfahren gerichtet oder anders gesagt: elektronisches "Bargeld" interessiert vor allem, wenn es als unbares, kontonahes Zahlungsinstrument implementiert ist. Der ökonomische Anreiz, Bargeld durch unbare Zahlungsverfahren zu ersetzen, liegt - abgesehen von den möglicherweise geringeren Handlingkosten - bei den wesentlich günstigeren Refinanzierungsmöglichkeiten von elektronischem Geld (als Variante von Buchgeld!) und beim Floatnutzen an den für elektronisches Geld einzurichtenden Girokonten. "Echtes" Bargeld wird in Deutschland  von der Bundesbank herausgegeben und ist gesetzliches Zahlungsmittel; elektronisches "Bargeld" hat diesen Status nicht. Das wäre nur dann der Fall, wenn die Notenbanken sich entschließen würden, selbst elektronisches Bargeld herauszugeben. Diese Option wird offen gehalten; es spricht zur Zeit aber wenig dafür, daß sie auch ergriffen wird.
 

4. Chipkarten für Zahlungen am Point of Sale und im Internet

Entgegen der Situation Anfang 1997, hat inzwischen das Konzept der "elektronischen Geldbörsen" an Bedeutung zugenommen. Unter "elektronischen Geldbörsen" versteht man  Chipkarten, auf die gegen Vorausbezahlung Werteinheiten oder Salden gespeichert werden können. Seitdem demonstriert werden konnte, zuerst auf der CeBit 1997, daß diese elektronischen Geldbörsen auch für Zahlungen über das Internet genutzt werden können, gilt diese Option als recht aussichtsreich. Das Konzept ist attraktiv, weil es ein Zahlungsmittel bereitstellt, das im Internet und außerhalb verwendet werden kann. Die massive Ausgabe von GeldKarten, i.e. die EC-Karte mit Chip, von seiten der deutschen Kreditwirtschaft hat zu den guten Chancen dieser Lösung beigetragen.

Die deutsche "GeldKarte" ist zunächst nur eine nationale Lösung, von der manche annehmen, daß sie zu einem europaweiten Standard werden könnte. Elektronische Geldbörsen sind bereits in verschiedenen Ländern im Einsatz. Auch die großen Kreditkartenorganisationen arbeiten an Kreditkarten mit Geldbörsenchip und versprechen sich davon ein international einsetzbares Zahlungsinstrument für kleinere Beträge. Zu erwähnen ist auch, daß es in Deutschland mindestens ein zweites konkurrierendes Geldbörsenprodukt gibt, die PayCard der Telekom. Standardisierung bzw. Interoperabilität trotz Konkurrenz sind Problemfelder, denen bisher vielleicht noch zu wenig Beachtung geschenkt wurde.

Wenn auch der Trend zur Chipkarte in Verbindung mit sicheren, elektronischen Zahlungssystemen als relativ gesichert gilt, wird es aber trotzdem einige Jahre dauern bis mit einer weiten Verbreitung dieser Verfahren zu rechnen ist - insbesondere wenn man an den Einsatz von Chipkarten für Zahlungen im Internet denkt, da hierfür die PCs mit Chipkarten-Lesern ausgestattet werden müssen.  Diese Zeitspanne bietet für die softwarebasierten Systeme (vgl. den Abschnitt 3) eine gewisse Chance, sich am Markt zu etablieren. Überhaupt wird die Unterscheidung in chipkartenbasierte und softwarebasierte Lösungen oder in Geldkarten und Netzgeld zunehmend fraglicher, da sowohl die PC-Softwarelösungen auf Chipkarten portierbar als auch Chipkarte und PC-Software kombinierbar sind.


Stand: 19.08.1998 - Kommentare und Bemerkungen an: Knud Böhle und Ulrich Riehm

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