[20&1]
Editorial
[20&2]
GeldKarte im Aufwind
[20&3]
Wo sind sie geblieben?
[20&4]
Neuere Entwicklungen bei der CyberCash GmbH
[20&5]
Sicherheitsmängel beim Internet-Banking
[20&6]
Musik für den PC im Internet
[20&7]
Ein E-Geldinstitut ist (k)ein Kreditinstitut
[20&8]
Plädoyer für Deregulierung - ernst gemeint?
[20&9]
Impressum
[^]
[20&1]
Editorial
Die Nummer 20 von EZI-N bedeutet eine Zäsur, weil das Projekt, das der Newsletter begleitet hat, auf sein Ende zusteuert. Da es uns großen Spaß gemacht hat, diesen Newsletter zusammenzustellen und wir uns über seine Resonanz gefreut haben, werden wir ihn nicht einstellen. Wir wollen die nicht unerhebliche Arbeit allerdings künftig auf mehrere Schultern verteilen.
Unter den EZI-L Diskutanten und anderen Fachleuten, die wir im Laufe unseres Projekts kennengelernt haben, werden wir uns nach EZI-N-Redakteuren umsehen, die nüchtern, kritisch und gewitzt die Entwicklungen im EZI-Themenspektrum beobachten. Unsere Wunschvorstellung geht dahin, einen breiten Mix an Fachkompetenzen zusammenzubringen. Wenn uns das gelingt, kann EZI-N eigentlich nur besser werden. Im November, so hoffen wir, kann die erste Ausgabe der neuen Folge, für die wir eine monatliche Erscheinungsweise vorsehen, anlaufen.
Bis dahin wird es noch eine Ausgabe von EZI-N im Oktober geben. Darin möchten wir gerne Ergebnisse unseres Projekts PEZ zur Diskussion stellen.
[A]
Knud Böhle und Ulrich Riehm
[^]
[20&2]
GeldKarte im Aufwind
/Europa/Deutschland/elektronische Geldbörse
Bereits im Mai 1998 kündigte der Informationsdienst SOURCE an, daß die GeldKarte ab 1999 an den Kartentelefonen der Telekom benutzt werden könne und daß Europay die GeldKarte als "Basis für eine europäische Geldbörsen-Lösung" favorisiere. Inzwischen sind aus den reinen Ankündigungen Vereinbarungen geworden, die Ankündigungen enthalten.
Laut AFP-Meldung vom 3. August 1998 haben sich der ZKA und die Telekom darauf verständigt, spätestens ab Oktober 1999 die Kartentelefone für das Telefonieren mit der GeldKarte einzurichten. Einmal begonnen, soll die Umstellung binnen kurzem abgeschlossen sein. Auch wenn bis dahin noch etwas Zeit ist, hat man bei der Stadtsparkasse Dortmund einen Anfang gemacht. In ihrem SB-Zentrum kann man schon jetzt mit der GeldKarte telefonieren.
Es wurde bekannt, daß die Telekom die üblichen 0,3% des Umsatzes abführen wird. Um die Mindestgebühr pro Transaktion (üblich sind derzeit 0,02 DM) wird noch gestritten. Die Zeitschrift Finanztest vermutet, daß das Telefonieren mit der GeldKarte teurer kommen werde als mit den Telefonkarten der Telekom. Das wäre dann in gewisser Weise den höheren Gebühren bei Geldabhebungen mit "fremden" Karten an Geldausgabeautomaten vergleichbar. Daß die Telekom ihren eigenen Produkten keine Konkurrenz machen möchte, könnte man verstehen. Ob eine derartige Diskriminierung allerdings beim Bezahlen mit unterschiedlichen Zahlungsinstrumenten überhaupt rechtens wäre, darf aber bezweifelt werden. Aus Sicht der Telekom könnte es sich auch gerade umgekehrt verhalten: weil Zahlungsverkehrssysteme aufwendig und kostenintensiv sind, könnte ihr daran gelegen sein, jemanden zu finden, der dieses Geschäft für sie erledigt.
Strategisch ähnlich wichtig wie 100.000 öffentliche Telefone als Akzeptanzstellen, dürfte für die Promotoren der GeldKarte eine starke Position im europäischen Wettbewerb der Kartenherausgeber sein. Als Schritt in diese Richtung ist das Abkommen zwischen Europay und dem ZKA zu verstehen. Zugespitzt ließe sich formulieren, daß der Weg zu interoperablen elektronischen Geldbörsen in Europa über die GeldKarte, genauer den ZKA-Chip führt. Dieser Weg soll, der Pressemitteilung von Europay folgend, in zwei Etappen zurückgelegt werden. Zunächst sollen sich sogenannte Föderationen bilden, d.h. mehrere Herausgeber bestehender elektronischer Geldbörsen sollen sich zu Gruppen zusammenschließen, in denen Interoperabilität herstellbar ist. Das ZKA wird dabei die Führungsrolle in der internationalen Gruppe übernehmen, die sich um den ZKA-Chip bilden läßt. Unterstützt von Europay soll auf dieser Basis bereits grenzüberschreitender Zahlungsverkehr ermöglicht werden.
Im zweiten Schritt werden ZKA, Visa, der spanische Geldbörsenemittent SERMEPA und Europay gemeinsam an einer einheitlichen Geldbörsenspezifikation arbeiten, die dann in Zusammenarbeit mit CEPS (Committee for European Payment Systems) und ECBS (European Committee for Banking Standards) zum Standard werden soll. Europay will seine elektronische Geldbörse CLIP dann ebenfalls nach diesem Standard ausrichten. CLIP wird auch das Markenzeichen sein, das die interoperablen Geldbörsen ab Oktober 1999 tragen werden.
Ein Feldversuch in Frankreich, zunächst lokal begrenzt auf Tours, in dem mehrere Kreditinstitute elektronische Geldbörsen mit dem ZKA-Chip herausbringen werden, ist für das Frühjahr 1999 angekündigt und wohl ebenso als sichtbarer Ausdruck der "ZKA-Föderation" zu werten wie die Herausgabe von ec-Karten mit ZKA-Chip in Luxembourg ab 1999. Im übrigen, Ankündigungen sind dazu da, überprüft zu werden.
[A]
Knud Böhle
[Q]
--> eigene Recherche.
--> Europay: ZKA and Europay Team up to Pave Way for Cross-Border Usage of GeldKarte. Im Internet unter:
http://www.europay.com/Press_info/html/Cannes_zka.html.
--> Telekom akzeptiert ab 1999 GeldKarte an Kartentelefonen. SOURCE Informationsdienst - Zahlen, Fakten, Hintergründe zur Karten-Szene Nr. 05 vom 15. Mai 1998, S. 1.
--> Europay: GeldKarte soll europäisch werden. SOURCE Informationsdienst - Zahlen, Fakten, Hintergründe zur Karten-Szene Nr. 05 vom 15. Mai 1998, S. 2.
--> Finanztest extra 9/98.
--> AFP (3.8.1998): Geldkarte bald auch in Telefonhäuschen einsetzbar. Zentraler Kreditausschuß erzielt Einigung mit Telekom.
[^]
[20&3]
Wo sind sie geblieben?
/Deutschland/Chipkarte/elektronische Geldbörse
Vor gut einem Jahr (28.8.1997) kündigte die Telekom die "neue" T-Card mit dem Pay-Card-Service an. Seit Oktober wurde sie verkauft. Im Frühjahr waren vielleicht 150.000 Karten im Markt und 4 Millionen oder mehr sollten es einmal werden. Am 4. Juni 1998 äußerte sich der Telekom-Vorstand Ron Sommer auf der Hauptversammlung in Hannover zur T-Card wie folgt:
"Other examples of the intelligent network's power include the T-Card and its many different possibilities. Possibilities that go far beyond the bounds of making cashless calls around the world. For example, the T-Card can be used as a pay card or credit card in an extremely broad variety of applications."
Drei Monate später stellt sich heraus, daß die weitere Vermarktung der T-Card/PayCard faktisch eingefroren wurde. Der Endkunde bekommt zwar noch die elektronische Telekom-Geldbörse, aber Werbung wird dafür keine mehr gemacht. Unternehmen, insbesondere Verkehrsunternehmen, die die PayCard an Fahrscheinautomaten einsetzen, gibt es zwar einige, aber neue Interessenten bekommen von der Telekom momentan keinen Vertrag.
Und was sind die Gründe? In erster Linie die hohen Betriebskosten des Hintergrundsystems, die einen wirtschaftlichen Betrieb auf absehbare Zeit nicht erwarten lassen. Da können sich die Sparkassen und Banken mit der GeldKarte - die, wie verschiedentlich nachgewiesen wurde, auch keinen "business case" vorweisen kann - wohl mehr "leisten" als die große Telekom. Schade wäre es schon, weil die PayCard unter dem Aspekt der Anonymität der Bezahldaten eine interessante Lösung hatte und weil Konkurrenz der Marktentwicklung eigentlich immer dienlich ist.
Auch um die dritte elektronische Geldbörse, die vor nicht allzu langer Zeit noch in einem Atemzug mit GeldKarte und PayCard genannt wurde, die P-Card, ist es merklich still geworden. Zuletzt war uns die P-Card zur CeBit-Zeit aufgefallen (vgl. EZI-N [10&2]) als sogar ihre Nutzung im Internet von dem Internet Service Provider Nacamar angekündigt wurde. Ist die P-Card nun eine Potjemkinsche-Karte oder steckt mehr dahinter? Nach unseren Erkundigungen steht Nacamar noch zu seiner Presseerklärung vom März 1998 und weist darauf hin, daß manches eben länger dauere. Auch ein besonderes Engagement der Stadt Wiesbaden (Sitz der Firma EBS Electronic Banking Systems) für die P-Card soll noch Früchte tragen. Wie das Gesetz es befiehlt, ist auch eine Bank als Herausgeber der P-Card gewonnen worden. Also stellen wir auch diesmal keinen Totenschein für die P-Card aus, warten ab und zeigen uns ungläubig.
[A]
Ulrich Riehm und Knud Böhle
[Q]
--> eigene Recherche.
--> Das Sommer-Zitat findet man, wenn man "Sommer Hannover PayCard" in der Such-Option der WWW-Site der Telekom
(http://www.telekom.de) eingibt.
--> die Pressemeldung von Nacamar zur CeBit ist im WWW zu finden:
http://www.nacamar.de/v3/news/archives/pre42.de.shtml.
[i]
--> Die PayCard ist eine elektronische Geldbörse der Telekom, die bisher in erster Linie von Verkehrsunternehmen eingesetzt wurde. Vgl. den Artikel in EZI-N vom 30.1.1998
http://www.itas.fzk.de/deu/PROJEKT/Pez/ezin007.htm#[7&4].
[^]
[20&4]
Neuere Entwicklungen bei der CyberCash GmbH
/Deutschland/elektronische Zahlungssysteme/Internet
Der CyberCash-Pilot, an dem derzeit 13 Händler und ca. 360 Kunden aktiv teilnehmen, wird von den Banken, die an der Cybercash-GmbH beteiligt sind, weitergeführt (Dresdner Bank, Sachsen LB, WestLB, Stadtsparkasse Köln, Commerzbank und HypoVereinsbank). Zur Zeit sind die Teilnehmer überwiegend Kunden der Dresdner Bank. Nun wollen auch die anderen Banken ihre Klientel stärker an den Pilotversuch heranführen. Im Prinzip steht der Pilotversuch jedem offen, der ein Konto bei einer der Banken unterhält. Wenn etwa 2.000 Teilnehmer erreicht sind, soll der nächste Schritt getan werden und Kunden anderer Kreditinstitute die Cybercash-Lösung offeriert werden.
Der CyberCash-Pilot ist auch wegen seines edd-Verfahrens (electronic direct debit) interessant, da sich daran die Diskussion um elektronische Lastschriftverfahren im Internet knüpft. Die Frage, wie elektronische Lastschriftverfahren zu realisieren sind, hat inzwischen eine einfache Antwort gefunden: der Geschäftsbesorgungsvertrag, den der Kunde beim Installieren seiner Cybercash-Wallet eingeht, wird künftig eine generelle Einzugsermächtigung zugunsten der ersten Inkassostelle, i.d.R. also der Händlerbank, enthalten. Mit dieser Regelung, von der das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen Kenntnis und gegen die es keinen Widerspruch erhoben hat, wird das edd-Verfahren der CyberCash-GmbH aus seinem Sonderstatus in den Normalbetrieb entlassen. Solange das Lastschriftabkommen keine digitalen Signaturen als Unterschriftersatz vorsieht, erscheinen spezifische vertragsrechtliche Regelungen als Ei des Kolumbus.
Ab Oktober wird den CyberCash-Kunden in Deutschland auch die Möglichkeit geboten werden, mit Kreditkarte zu zahlen. Zunächst wird das klassische CyberCash-Verfahren verwendet werden, dann wird SSL-Clearing dazukommen und in fernerer Zukunft erst SET. Vielleicht entpuppt sich gerade das SSL-Clearing als Magnet, der die Händler auf CyberCash einschwenken läßt - vorausgesetzt die Abwicklung ist entsprechend kostengünstig. Daß die CyberCash GmbH auch daran denkt, auf europäischer Ebene Aktivitäten zu entfalten und die Cybercash-Aktivitäten in den USA interessiert verfolgt, besonders die Ausbreitung der "server-basierten Wallet", versteht sich von selbst.
[A]
Knud Böhle
[Q]
--> Eigene Recherche.
[i]
--> Die CyberCash GmbH präsentiert sich im WWW unter:
http://www.cybercash.de/.
[^]
[20&5]
Sicherheitsmängel beim Internet-Banking
/Deutschland/Online-Banking/Banken/Sicherheit
In der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift Finanztest hat die Stiftung Warentest 146 Banken mit Internet-Banking auf ihre Sicherheit überprüft. Ihr Kriterium folgte dabei einer Empfehlung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Empfohlen werden Schlüssellängen von mindestens 768 Bit und ein Verschlüsselungsexponent, der größer als drei ist. 62 der untersuchten Banken, das sind 42 Prozent, erfüllen diese Anforderungen nicht und verwenden Schlüssellängen von 512 Bit und einen Exponenten von 3. Mit gutem Beispiel voran gegangen sind vor allem die Sparkassen in Bayern und Hessen mit einer Schlüssellänge von 1024 und einem Exponenten von 65537.
Die Stiftung Warentest empfiehlt im übrigen den interessierten Internet-Banking-Kunden abzuwarten, bis der neue HBCI-Standard eingeführt ist. In EZI-N [20&3] sind wir darauf schon eingegangen. Ergänzend dazu sind wir auf die Pläne der BfG-Bank gestoßen, die bereits im August dieses Jahres ihr Internet-Banking mit HBCI beginnen wollte. Geht man heute auf die Web-Seiten der BfG wird man allerdings getröstet, daß es "nicht mehr lange" dauern werde, bis das HBCI-Banking losgehe. Die BfG-Bank will eine RSA-Chipkarte für die Zugangskontrolle, vorzugsweise von Giesecke&Devrient, einsetzen. Die HBCI-Systemlösung stammt vom Münchner Unternehmen Datadesign.
Daß die Abwicklung von Bankgeschäften über das Internet immer noch relativ wenig verbreitet ist, zeigt eine Umfrage bei den 100 größten deutschen Banken (nach der Bilanzsumme 1996). Die Befragung wurde im Frühjahr und Sommer 1998 von der Fachhochschule Darmstadt, Fachbereich Wirtschaft, durchgeführt. Danach bieten 13,9 Prozent der befragten Banken (Rücklauf 72 Prozent) einen Zugriff auf den Kontostand und die Möglichkeit, Überweisungen zu tätigen. Da bleibt noch viel zu tun.
[Q]
--> Der Artikel in der WWW-Ausgabe von Finanztest 10/1998
http://www.warentest.de:7321/wtest/plsql/sw_test.anzeige_beitrag?kontaktnr=0&tmp_inh_id=14128&tmp_zeitschrift=F.
--> Die komplette Liste der Internet-Banken mit URLs und Schlüssellängen
http://www.warentest.de:7321/wtest/plsql/sw_kompass.anzeige?kontaktnr=0&va_inh_id=14128&zeitschrift=F.
--> Zu den BfG-Plänen vergleiche: von Radetzky, G.: BfG-Bank prescht mit HBCI-Standard vor. Computerwoche 10.7.1998 (recherchiert bei GBI am 16.9.1998 - kostenpflichtig).
--> Rebstock, M.; Kobrits, I.: Internetaktivitäten deutscher Banken - Empirische Untersuchung. Darmstadt: 1998
(
http://www.fbw.fh-darmstadt.de/rebstock/publ/banken_im_internet.htm).
[i]
--> Ein interessantes Schmankerl bietet die Stiftung Warentest mit einem SSL-Sicherheitscheck. Man gibt eine https-Adresse ein und erhält eine "Sicherheitsdiagnose" zurück.
http://www.warentest.de:7321/wtest/plsql/sw_seite.ssl_seite?kontaktnr=0&url=https%3A%2F%2F.
--> Das BSI im WWW:
http://www.bsi.de.
--> Die BfG-Bank im WWW:
http://www.bfg.de/.
--> Giesecke&Devrient im WWW:
http://www.gdm.de.
--> DataDesign im WWW:
http://www.datadesign.de.
--> Zu HBCI vgl. in EZI-N vom 4.9.98
http://www.itas.fzk.de/deu/PROJEKT/Pez/ezin019.htm#[19&3]
[^]
[20&6]
Musik für den PC im Internet
/Deutschland/digitale Güter/Musik/elektronischer Handel
Eigentlich könnte es eines der interessantesten Handelsgüter im Internet sein: digitale Musik aus großen Musikdatenbanken aussuchen, Probehören und bei Gefallen auf den eigenen PC herunterladen und gegebenenfalls auf eine CD-ROM brennen. Jupiter Communications prognostiziert, daß die digitale Distribution von Musik in den USA im Jahr 2002 30 Millionen US-Dollar erreichen könnte. Das wären dann allerdings nur 2,2 Prozent des Musikgeschäftes insgesamt. Die Haupthürden sind die zu geringen Datenraten für die Musikdateien, auch wenn sie stark komprimiert sind, und die Probleme, die die Musikverleger mit dem Copyright sehen.
In Deutschland gibt es momentan zwei Projekte, die sich an den Endkunden wenden. Die Telekom hat in Kooperation mit der Musikindustrie und dem Südwestrundfunk (SWR) bereits im letzten Jahr einen Pilotversuch gestartet. Mehr als 20.000 Titel von 60 Musikanbietern umfaßt das Angebot bisher. Der offizielle Beginn der Vermarktung soll noch dieses Jahr erfolgen. Technische Voraussetzung für diesen Dienst sind ein Pentium-PC, ein ISDN-Anschluß, eine 16-bit-Soundkarte und ein Vertrag mit T-Online. Nach der Auswahl der gewünschten Titel im WWW werden diese über die beiden gebündelten ISDN-Leitungen (mit 128 kbit/s) zum PC des Kunden übertragen. Die Übertragung erfolgt komprimiert nach dem Standard MPEG1 Layer 3. Ein Brennen von CDs und Abspielen auf einem CD-Player ist nicht möglich. Für qualitativ hochwertige Wiedergabe muß der PC an eine Stereoanlage angeschlossen werden. Die Abrechung erfolgt über das T-Online-Abrechungssystem und die Telefonrechnung.
Ein zweites Projekt unter dem Namen Musiccity stammt von der Berliner Firma Fritsch & Friends. Dessen genauer Status ist, versucht man sich etwas auf deren WWW-Seiten zu tummeln, nicht ganz zu klären. Eine Adresse oder Telefonummer fand sich auch nicht.
Der große CD-Anbieter im Internet, Musikboulevard aus den USA, hat seit einiger Zeit eine kleine "Ecke", e-mod, mit Musik zum Download. Man setzt dort die Technologie von Liquid Audio ein, die z.B. "Wasserzeichen" in die Musik-Files integriert. Einzelne Titel können beispielsweise 0,99 US-Dollar kosten.
Technologien zum Schutz vor der illegalen Verbreitung digitaler Musik gibt es eine Reihe. Dazu zählen u.a. Liquid Audio, Viapublishing von DeskGate, InterTrust, C-dilla und TriArche. Ein allseits akzeptierter Standard hat sich noch nicht durchgesetzt.
[Q]
-->
http://www.jup.com/jupiter/release/9807/plugin.shtml.
--> Presseerklärung der Telekom zur CeBit Home im August 1998,
http://www.audio-on-demand.de/presse/presseindex.htm.
--> Schult, Th. J.: Infobahn-Musikanten. Music on Demand: Mudikdateien im Internet kaufen. c't 15/1998, S. 122-123
--> Steinhau, H.: Musik on Demand. Viele Ansätze. Börsenblatt des Deutschen Buchhandels Nr. 62 1998, S. 9-10.
[i]
--> Das Telekomprojekt:
http://www.audio-on-demand.de.
--> Musiccity:
http://www.mcy.de.
-->
http://www.musicblvd.com.
-->
http://www.liquidaudio.com.
-->
http://www.deskgate.com.
-->
http://www.intertrust.com.
-->
http://www.c-dilla.com.
-->
http://www.triarche.com.
[^]
[20&7]
Ein E-Geldinstitut ist (k)ein Kreditinstitut
/Europa/Recht/elektronisches Geld/Geldpolitik
Am 29.7.1998 hat die Europäische Kommission zwei Richtlinienentwürfe vorgelegt, die die Herausgabe von E-Geld und den Status der herausgebenden Institute betreffen. Der eine Richtlinienentwurf regelt "die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geldinstituten", der andere die "Änderung der Richtlinie 77/780/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute".
Die Herausgabe von E-Geld wird von der Kommission nicht als Einlagengeschäft betrachtet, das herkömmlichen Kreditinstituten vorbehalten bleibt. Das ist gleichbedeutend damit, daß schwächere Aufsichtsregelungen bezüglich der Herausgeber von E-Geld für ausreichend gehalten werden. Die Herausgeber von E-Geld, die keine herkömmlichen Kreditinstitute sind, werden als "E-Geldinstitute" bezeichnet und der Richtlinienentwurf definiert die Mindestanforderungen, die an diese zu stellen sind (Anfangskapital, Eigenmittelanforderungen, Anforderungen an Management und Geschäftsführung, Beaufsichtigung). Ist das der Gegenstand des einen Entwurfs, geht es in dem anderen darum, die E-Geldinstitute gleichzeitig in die bestehende Bankrechtskoordinierungs-Richtlinie einzubeziehen, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen den E-Geldinstituten und den herkömmlichen Kreditinstituten, die auch E-Geld herausgeben können, zu vermeiden (z.B. bzgl. Mindestreserverpflicht). Dazu ist eine Änderung des Artikel 1 der Richtlinie 77/780/EWG nötig, der künftig zwei Typen Kreditinstitute unterscheiden soll: solche, die "Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums entgegen(zu)nehmen und Kredite für eigene Rechnung gewähren" und eben E-Geldinstitute im Sinne der zuerst angeführten Richtlinie.
[i]
--> Eine Presserklärung der DG XV zu den Entwürfen vom 29.7.1998 findet sich unter
http://europa.eu.int/comm/dg15/de/finances/general/727.htm.
Von dieser WWW-Seite können auch die beiden Dokumente samt Begründung als PDF-Dateien bezogen werden. Vgl. auch den Beitrag des Referatsleiters Elektronische Zahlungssysteme bei der Europäischen Kommission Dr. Peter Troberg in den TA-Datenbank-Nachrichten, Nr.2, 7. Jahrgang - Juni 1998
http://www.itas.fzk.de/deu/tadn/tadn298/trob298a.htm.
[^]
[20&8]
Plädoyer für Deregulierung - ernst gemeint?
/Literatur/elektronische Zahlungssysteme/Geldpolitik
Dorothea Herreiner ist Ökonomin und hat sich schon mehrfach zum Themenkomplex elektronisches Geld geäußert. Zum vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) herausgegebenen Sammelband "Virtuelles Geld - eine globale Falle?" hat sie den umfangreichsten Aufsatz beigesteuert. Ihr Thema: "Systemische Risiken durch elektronisches Geld". Auf eine detaillierte Analyse der neuen elektronischen Zahlungs- und Geldsysteme kommt es ihr nicht in erster Linie an. Da bleibt manches im Unklaren und das, was einmal vielleicht sein könnte und was heute schon vorfindbar ist, wird nicht so genau unterschieden. Eine gewisse Internet-Euphorie ist auch zu bemerken, z.B. wenn sie davon schreibt, daß sich über das Internet "Arbeit an jedem Ort der Welt" erledigen ließe und damit eine umfassende Mobilität von Privatpersonen entstünde.
Die Stärken des Beitrags von Herreiner liegen auf einem anderen Sektor, dem der ökonomischen Analyse und der Auseinandersetzung mit der Geldpolitik. Hier setzt sie Akzente, mit denen man nicht im jeden Fall d'accord gehen muß, die aber in jedem Fall einen wichtigen Beitrag zur Diskussion liefern. Greifen wir einige Themen heraus: Basierend auf einer Modellrechnung, daß langfristig die Bargeldzahlungen unter 50 DM durch elektronisches Geld ersetzt würden, berechnet sie einen Rückgang des Bargeldumlaufs von 10,5 Prozent. Dies würde zu einem Verlust an Seigniorage (Geldschöpfungsgewinn) bei der Bundesbank von 1,8 Mrd. DM oder 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts führen (und nicht wie es auf S. 123 steht von 0,05 Prozent). Dieser Verlust, so ihre Einschätzung, sei zu gering, als daß daraus politischer Handlungsbedarf abzuleiten wäre.
Einen großen Umfang ihres Aufsatzes nimmt die teils historische, teils systematische Auseinandersetzung mit der Entstehung von Bankenkrisen und Perioden des Geldwettbewerbs ("free banking") ein. Es ist ja keineswegs so, daß das Geld- und Bankenwesen immer so stark staatlich reguliert gewesen wäre, wie uns das heute fast selbstverständlich ist. Herreiner meint aus der neueren Forschung zu diesem Thema den Schluß ziehen zu können, daß ein Geldmarkt mit möglichst geringer Regulierung durchaus ein funktionierendes System darstellen könne. Eine staatliche Regulierung verursache unnötige Kosten, weil sich die Marktteilnehmer zu fahrlässigem Verhalten verleiten ließen. Das Verständnis für den Risikoaspekt einer jeden wirtschaftlichen Transaktion gehe verloren und angemessene Informations- und Absicherungsstrukturen könnten sich nicht herausbilden. Elektronisches Geld sei nun, so Herreiner weiter, nicht nur eine Möglichkeit, sondern geradezu eine Verpflichtung, mehr Wettbewerb im Geldwesen zuzulassen. "Je weniger Regulierung, desto mehr Möglichkeiten gibt es, verschiedene Varianten elektronischen Geldes im Markt zu testen. Damit würden sich Geldformen durchsetzen, die zum einen technische und zum anderen wirtschaftliche Standards und Wünsche der Nutzer erfüllen" (S. 149). Da sie nicht mit einer schnellen und massiven Durchsetzung neuer elektronischer Geldformen rechnet, sei genügend Zeit, bei auftretenden Risiken regulierend einzugreifen.
Selbstverständlich sieht die Autorin auch Gefahren. So meint sie, daß das Fälschungsrisiko von elektronischem Geld größer sei als von "normalem" Geld. Einlagensicherung und Mindestreserven seien kein adäquates Mittel gegen dieses Fälschungsrisiko. Die illegale Vervielfältigung elektronischen Geldes müsse technisch "fast unmöglich" gemacht werden - eine vielleicht etwas naive Hoffnung.
Ihr Resümee bleibt schließlich etwas widersprüchlich. Einerseits plädiert sie gegen eine Regulierung des Geschäfts mit elektronischem Geld und fordert eine kritische Überprüfung bereits existierender Regelungen. Andererseits sieht sie doch eine Fülle von staatlichen Aufgaben, bis dahin, daß der Staat die Qualität und Sicherheit elektronischen Geldes authentifizieren solle.
[A]
Ulrich Riehm
[i]
--> Herreiner, D.: Systemische Risiken durch elektronisches Geld. In: Bundesamt für Sicherheit in der lnformationstechnik (Hrsg.): Virtuelles Geld - eine globale Falle. Ingelheim: SekuMedia 1998,S. 119-164.
[^]
[20&9]
Impressum
[$&$]
EZI-N Elektronische Zahlungssysteme im Internet
Newsletter - 1998 - Nr. 20 - Freitag - 18.9.1998
http://www.itas.fzk.de/deu/projekt/pez/ezin.htm
Herausgegeben im Rahmen des Projekts Elektronische Zahlungssysteme (PEZ), ein im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) durchgeführtes Projekt des Instituts für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse(ITAS) im Forschungszentrum Karlsruhe.
Erscheint in der Regel vierzehntägig freitags. Redaktion Knud Böhle und Ulrich Riehm.
EZI-N wird per E-Mail verteilt im Rahmen der Diskussionsliste EZI-L. Um an EZI-L teilzunehmen, schicken Sie eine E-Mail an:
majordomo@listserv.fzk.de
mit dem Text
subscribe EZI-L.
Außerdem finden sich alle Nummern von EZI-N sowie ein Artikel-, Schlagwort- und Eigennamenregister auf dem PEZ-Bereich unseres ITAS-WWW-Servers unter
http://www.itas.fzk.de/deu/projekt/pez/ezin.htm
EZI-N ist mit den begrenzten Möglichkeiten der Mail- Kommunikation gestaltet für eine nichtproportionale Schrift (z.B. Courier) und eine Zeilenbreite von 60 Zeichen.
Die vollständige, unveränderte und nichtkommerzielle Weitergabe von EZI-L ist gestattet. Ausschnitte nur mit vollständiger Herkunftsbezeichnung. Alle sonstigen Verwertungsrechte liegen bei PEZ.
Knud Böhle und Ulrich Riehm
Institut für Technikfolgenabschätzung
und Systemanalyse(ITAS)
Forschungszentrum Karlsruhe - Technik und Umwelt
Postfach 3640
76021 Karlsruhe
Tel.: +49 (0) 721 / 608 - 22989
Fax.: +49 (0) 721 / 608 - 24806
Mail:
Boehle@itas.fzk.de
oder
riehm@itas.fzk.de
WWW:
http://www.itas.fzk.de/deu/projekt/pez.htm
Bitte beachten Sie, dass diese Internetseite nicht weiter gepflegt wird. Für aktuelle Inhalte besuchen Sie bitte www.itas.kit.edu.