Das Diskussionsforum enthält diesmal drei Beiträge, die sich mit dem Projekt des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) "Verfahren zur Technikfolgenabschätzung des Anbaus von Kulturpflanzen mit gentechnisch erzeugter Herbizidresistenz" auseinandersetzen.
Obwohl die Kritik drei unterschiedlichen Aspekten gilt (Debattenstil, Verfahrensprobleme, Risikobewertung), ist damit keine umfassende Erörterung des WZB-Projekts beansprucht. Vielmehr möchten wir - auch im Anschluß an die geplante Ergebnispräsentation des Projekts im Juni - in einer der nächsten Ausgaben die TA zur Herbizidresistenz speziell sowie diskursive Verfahren in der TA generell zu einem Schwerpunktthema machen. Die Veranstalter des WZB-Projekts sind ebenso wie unsere Leser eingeladen, sich an der Fortführung der Debatte mit Beiträgen zu beteiligen.
F. Gloede: Wider die Metaphysik wissenschaftlicher Unsitten
W. Bernschneider: Probleme der Interessenberücksichtigung diskursorientierter TA
A. von Gleich: Äquivalente Risiken - mit und ohne Gentechnik
Zur Fortsetzung der Diskussion über das TA-Verfahren "Anbau von Kulturpflanzen mit gentechnisch erzeugter Herbizidresistenz"
von Fritz Gloede, ITAS
Das 1991 am Wissenschaftszentrum Berlin (WZB) begonnene TA-Verfahren zur gentechnisch erzeugten Herbizidresistenz (HR) steht mittlerweile kurz vor seinem förmlichen Abschluß. Obwohl der Endbericht noch nicht publiziert ist, haben die bisher veröffentlichten Materialien-Hefte und zahlreichen Aufsätze der Veranstalter, aber auch die öffentlichen Reaktionen der Verfahrensbeteiligten zu einem lebhaften Echo in der Welt wissenschaftlicher Verfahrensbeobachter geführt. Dies dürfte nicht allein dem Thema des genannten TA-Projekts geschuldet sein, sondern mehr noch der Neuartigkeit des Verfahrens, das erstmals die prozeduralen Normen eines Diskurses mit dem traditionellen Rahmenkonzept einer Technikfolgenabschätzung vermitteln wollte.
Heterogene Bewertungen des Projekts waren unvermeidlich schon deshalb, weil es sich gleich zwei Ziele gesetzt hatte: Rationalisierung der wissenschaftlichen Kontroversen über die HR-Technik als Beitrag zur "Informationsbeschaffung" und "Hineinwirken" in den gesellschaftlichen Gentechnikkonflikt als "politisches Experiment". Ebenso relevant ist jedoch der Umstand, daß eine zusammenhängende Auseinandersetzung mit Interpretation und Bewertung der HR-Diskurse aufgrund des ausstehenden Endberichts bisher kaum möglich war. Viele Kommentierungen bezogen sich daher primär auf das bereits öffentlich vorgestellte Verfahrenskonzept und erste Ergebnisse der sozialwissenschaftlichen Begleitforschung.
Im folgenden dokumentieren wir nicht nur Bernschneiders grundsätzliche Stellungnahme zu "Problemen der Interessenberücksichtigung diskursorientierter TA-Verfahren", für die das HR-Projekt exemplarischen Charakter trägt, sondern auch von Gleichs gegenstandsbezogene Kritik an einem zentralen Argument der Diskursauswertung durch die Veranstalter, nämlich an der These von der Risiko-Äquivalenz bzw. an der politischen Schlußfolgerung einer "Normalisierung" der Gentechnik-Risiken "durch Vergleich".
Freilich teilen beide Autoren mit früheren Kommentatoren das traurige Los, "notgedrungen als Beobachter eines äußeren Geschehens" zu operieren, "dessen Interna und Sinn (?) ihnen an wichtigen Punkten verborgen bleiben muß" (Döbert 1996, S. 170).
Leider hat sich Döbert als Leiter der sozialwissenschaftlichen Begleitforschung zum HR-Projekt nicht auf diesen Hinweis zu gegebenen Exklusionsverhältnissen beschränkt. Vielmehr spricht er anläßlich einer neueren Analyse zu den dort "verhandelten Diskursen" (Saretzki 1996) allen Außenstehenden das Recht und die Fähigkeit ab, "über Forschungsprojekte zu theoretisieren, sie zu deuten und über sie zu urteilen, ehe die entsprechenden Daten überhaupt einigermaßen umfassend gesichtet und geordnet sind, bevor also die Projekte überhaupt zu einem gewissen Abschluß gekommen sind ..." (Döbert 1996, S. 169 f.).
Der harsche Verweis gegen Versuche, Diskurse über Diskursverfahren zu beginnen, muß auf den ersten, auf den zweiten und auf den dritten Blick verblüffen. Schon auf den ersten Blick, weil das Kriterium "Projektabschluß" offenbar nur für die Beobachter der sozialwissenschaftlichen Projektbeobachtung gelten soll. Die Mitglieder der WZB-Forschungsgruppe hat es jedenfalls nicht abgehalten, sich über die Jahre der Projektlaufzeit fortlaufend wissenschaftlich zu äußern. Soll etwa aus tatsächlicher Exklusion eine Exklusivität der "Berichterstattung" für die unmittelbar Beteiligten abgeleitet werden, wie dies im Bereich der yellow press verbreitet ist? Auch auf den zweiten Blick verwundert das Diskursverbot eines Diskurstheoretikers, der sich aus der Binnensicht "seines" Verfahrens über den prozeßhaften und "dynamischen" Charakter von Diskursen (a.a.O., S. 173) im klaren ist. Auf den dritten Blick schließlich erinnert man sich an Peter Handkes Forderung nach "Gerechtigkeit für Serbien", deren Selbstlegitimation in einer vergleichbaren "Metaphysik des Wissens" (Schütte 1996) besteht: "Was weiß man ohne jenes tatsächliche Wissen, welches allein durch Lernen, Schauen und Lernen entstehen kann?" (Handke, zit. nach Schütte) Mit Schütte ließe sich fortsetzen: "Das ist natürlich Un-, um nicht zu sagen: Wahnsinn, der freilich Methode hat" (a.a.O.).
Hat aber der Wahnsinn Methode, dann ist es mit einer Etikettierung Döberts als sympathischem "Hofnarr" diskurstheoretischer Diskurse (Bublitz 1996) kaum getan. Schauen wir näher hin.
Ähnlich wie seine ungebetenen Vorläufer hat sich Saretzki vornehmlich auf das Verfahren einer partizipativen und diskursiven TA sowie deren Rahmenbedingungen konzentriert, ohne eine Bewertung bestimmter Inhalte und Formen der Kommunikation in diesem Verfahren beanspruchen zu wollen (a.a.O., S. 163). Döberts Ärger gilt zunächst weniger Saretzkis verfahrensanalytischen Unterscheidungen, denen er die geballte "Legitimationskraft des faktischen 'Ja' " gegenüberstellt (a.a.O., S. 178 ff.), als vielmehr Saretzkis Mißachtung der "objektiven Richtigkeitsrationalität (Wahrheit)" (S. 170 ff.), in deren Besitz sich Döbert als umfassend Informierter zweifellos wähnt. Statt zu konstatieren, daß die gegensätzliche Bewertung von Risikoproblemen nicht ausgeräumt werden konnte (a.a.O., S. 173), hätte Saretzki mit Bezug auf das von Döbert verfügte "Wahrheitskriterium" zu einer völlig anderen Interpretation des Verfahrensablaufs kommen müssen. Dann nämlich erscheint die Kritik seitens der Umweltgruppen, die das Verfahren vorzeitig verließen, als schlichte Rationalisierung von "Verlierern" (a.a.O., S. 172). Einmal abgesehen davon, daß sich alle mir bekannten Analysen des Verfahrens auf mehr stützen als nur die Klagen der beteiligten Umweltgruppen und daher auch deren Verfahrensvorstellungen kritisch kommentieren, wird die Überprüfung der Döbertschen Prämisse erst nach der Veröffentlichung des Endberichts vonstatten gehen können. Die präsumptive Inanspruchnahme "objektiver Richtigkeitsrationalität" zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann jedenfalls nur als Appell erscheinen, an die "Ausführlichkeit und Sorgfalt" zu glauben, mit der die WZB-Gruppe ihre "Argumentationsbilanzen" erstellt haben will (a.a.O., S. 176). Von Gleichs nachfolgender Beitrag zeigt zumindest, daß eine inhaltliche Überprüfung nicht zur Beendigung der Kontroverse führen wird. Allerdings scheint auch Döbert gewisse Zweifel an der Schlagkraft der "Wahrheit" zu hegen; Zweifel, die für das HR-Verfahren im Grunde sogar konstitutiv waren: "Speziell bei Technikfolgenabschätzungen ist mit hohen kognitiven Unsicherheiten zu rechnen, weil ... manche Auswirkungen sehr hypothetischer Natur sind" (a.a.O., S. 178).
Sollte der Ärger über die bisher geäußerte Verfahrenskritik also doch mehr auf die verfehlte politische Zielsetzung zurückgehen, indem die konsensstiftenden Potentiale eines dergestalt auf "Sachrationalität" abstellenden Verfahrens argumentativ und praktisch bezweifelbar erscheinen? In der Abwehr von Saretzkis diskurstheoretischen Unterscheidungen (zwischen Verhandeln und Argumentieren) versucht Döbert jedenfalls, die Legitimität der Argumentationen und Ergebnisse der TA zur Herbizidresistenz mit faktischen Entscheidungen der Gentechnik-Kritiker zu begründen. Hier etikettiert er das diskursive TA-Verfahren nun explizit als "Verhandlung", in und mit der "Legitimität auch ohne gute Gründe geschaffen" wird, sobald die Transaktionsteilnehmer zu einem "Ergebnis" kommen (a.a.O., S. 180). Ex post bestätigt Döbert alle bisher geäußerten Befürchtungen der Umweltgruppen zum "participation overkill": "Partizipation bekommt damit auch etwas von einer perfekten Falle, die man sich selbst gestellt hat". Denn die Legitimität der Transaktion (Diskursteilnahme) sei auch dann nicht beschränkt, wenn man - gleichsam als Gebrauchtwagenkäufer - den Kauf im Nachhinein bereue: "Man hat einen Kauf getätigt und sieht nun, daß es ein Fehlkauf war" (a.a.O.).
__Wie alle Vergleiche, so hinkt auch dieser. Die TA-"Falle" des WZB haben die Umweltgruppen sich nicht "selbst" gestellt. Übersehene Gebrauchtwagenmängel sind kaum vergleichbar mit der "Festschreibung" von Diskurs-Ergebnissen nach dessen Abschluß. Und selbst Gebrauchtwagen-Käufer genießen einen gewissen rechtlichen Schutz.
Mit dem Abdruck der folgenden Beiträge wollen wir dazu beitragen, daß die eigentlich sinnvolle und vielversprechende Debatte - gerade auch mit Blick auf die öffentliche Ergebnispräsentation im Juni - zu diskursorientierten TA-Verfahren nicht auf dem Niveau einer Sozialpsychologie von "Verlierern" fortgesetzt wird. An derem Ende könnten nämlich, so scheint mir, durchaus "betrogene Betrüger" stehen.
Literatur
Bublitz, H.: Rezension von H.J. Giegel (Hrsg.), Kommunikation und Konsens in modernen Gesellschaften, in: Soziologische Revue, Jg. 19(1996), S. 85-86.
Döbert, R.: Verhandeln-Entscheiden-Argumentieren in welchem Kontext? Einige Notizen zu T. Saretzkis "Verhandelten Diskursen", in: v. Prittwitz, V. (Hrsg.), Verhandeln und Argumentieren, Opladen 1996, S. 169-182.
Saretzki, Th.: Verhandelte Diskurse? Probleme der Vermittlung von Argumentation und Partizipation am Beispiel des TA-Verfahrens zum "Anbau gentechnisch erzeugter Herbizidresistenz" am WZB, in: v. Prittwitz, V. (Hrsg.), Verhandeln und Argumentieren, Opladen 1996, S. 135-168.
Schütte, W.: Die Poetisierung des Ressentiments und ihr politischer Preis, in: FR 17.2.1996, S. ZB 4.
Zur Sondierung eines argumentativen Terrains - vorgenommen am Beispiel eines TA-Projektes zu gentechnologisch veränderten, herbizidresistenten Kulturpflanzen
von Wolfgang Bernschneider
Von 1991 bis 1993 ist am WZB ein Projekt zur partizipatorischen/diskursiven Technikfolgenabschätzung für das Beispiel herbizidresistenter Nutzpflanzen durchgeführt worden (Van den Daele 1994). Dieses Projekt hat deutliche Aufmerksamkeit gefunden und zum weiteren Nachdenken geführt (vgl. etwa Gloede 1994, Hennen 1994). Am Beispiel dieses experimentellen Testfalls werden - gewissermaßen maßstabsvergrößert - in verdichteter Form und besonders gut einige essentielle Probleme des Verhältnisses von demokratischer Willensbildung und "technischem Fortschritt" (und entsprechender Demokratisierungsversuche) deutlich. Im folgenden sollen einige dieser Probleme zusammenfassend herausgearbeitet werden:
1) Das TA-Beispiel zeigt die prägende Bedeutung von Vorentscheidungen des organisierenden "neutralen Dritten" (Van den Daele): bis zu Beginn des Verfahrens sind verfahrensprägende oder -leitende Bedingungen abgesteckt, die mehr oder weniger zu einer diskursiven Engführung beitragen können. Gemeint ist die (schließlich umstrittene) Vorentscheidung für den Ausgangspunkt einer sog. "technikinduzierten" TA und - aufgrund der Finanzierungssituation - für eine Untersuchung (nur) der HR-Technik, was weitere thematische Einschränkungen (z.B. bei Gutachtenvergaben) nach sich zog (vgl. Van den Daele 1994, 113, 119). An diesem Punkt wird deutlich, daß diskursive TA nicht ohne (vorgängige) Ressourcenkontrolle gedacht werden kann bzw. daß es zumindest der Eigendynamik des Diskurses auch in dieser Hinsicht überlassen bleiben muß, welchen Gebrauch er davon macht. - Anders gewendet: Im Rahmen der Grenzen einer extern ausgehandelten, projektförmigen Forschungs- bzw. TA-Finanzierung (vgl. z.B. Stichweh 1994) werden jene Grenzen in (wenn auch mittelbar wirksame) Verfahrens-Inklusionen/Exklusionen transformiert. Darauf kann man sich dann einlassen - oder auch nicht. Die sog. "Umweltgruppen" haben diese Implikationen und die Gefahr einer (delegitimatorischen) Verstrickung in diesen (hier: experimentellen) Diskurs von Anfang an (und auch anderweitig "erfahrungsgesättigt") gesehen. Es spricht für die Konsequenz jenes Interesses, die negativ(st)en Folgen jener Selbst-Verstrickung durch Austritt aus dem TA-Verfahren vor seinem Abschluß vermieden zu haben. Daß man dennoch exemplarisch und als "Testfall" durch eine Beteiligung "auf Probe" (oder "auf Widerspruch") lernen (und dies auch so kalkulieren) kann, ist eine andere Frage, die nicht gegen das politische Geschick (die aus der Sicht der "Umweltgruppen" richtige Mischung von "listen", "voice" und "exit") und die Glaubwürdigkeit des Akteurs spricht. Doch stellt sich dann auch die Frage nach der Aussagekraft der so erzielten Verfahrensergebnisse im Detail auch für den "neutralen Dritten". Ebenso stellt sich die Frage, welchen Nutzen die "Anwenderseite" dadurch hat, daß sie im konkreten und noch unverbindlichen Fall die Argumentationen und das Verhalten des Gegenübers detaillierter einschätzen lernte.
Die organisatorisch-strategischen Vorentscheidungen vor Verfahrensbeginn tragen jedoch erheblich zur "Formierung" (Erdmenger/Fach 1992) von Diskursen bei, die durch weitere Festlegungen, die nolens volens in der Folge vielleicht geschehen, weiter verdichtet werden können (Gutachterthemen, Ressourcenverteilung, Verfahrensmodi wie "Schweigen = Zustimmung", inhaltliche Prämissen usw.).
2) Wie berichtet wird (Van den Daele 1994, 127), akzeptierte die TA "implizit den Selbstlauf des technischen Wandels als Ausgangspunkt", was freilich nicht allein eine spezielle Steuerungs- und Entscheidungsferne des (experimentellen) TA-Projektes bedeutet, sondern tendenziell eine allseits festgestellte (oder "implizit" eingestandene) besondere Entscheidungs-Schwierigkeit. Anders gewendet: Wer sich gegen jene Entwicklungsdynamik stemmt, kann gleichwohl kaum verbindlich dagegen entscheiden, vielleicht kaum dagegen diskutieren, sondern sich allenfalls anpassen. Diese spezielle "Abschließung" (Erdmenger/Fach) des Assessment-Raumes garantiert in der Tendenz, daß jener Raum dann im folgenden "diszipliniert" und "richtig" genutzt wird/werden kann. Denn Gestaltung und Steuerung einer (soweit entstanden) "gesellschaftlichen Maschine" (Mittelstraß 1992) setzt nach diesem Verständnis eine Grundsatzentscheidung und eine positive Einstellung für den sog. "technischen Fortschritt" zunehmend voraus - wie weit diese im einzelnen auch reichen mag. - Diese Situation wird unterstrichen durch den Eindruck, man betreibe (fast) bloß eine Art "vorgezogener Zulassungsprüfung" für die Zulassungsbehörden (Van den Daele 1994, 127), was Probleme des "Selbst"-Verständnisses des Verfahrens und seines Sinns und Zwecks aufwarf. Sie wird ebenfalls (und vor allem) durch die Problematik eines "Technikmoratoriums" während einer TA unterstrichen, was offenbar gefordert, jedenfalls thematisiert worden war. Van den Daele faßt hier die Gegenposition zusammen: "Kein Unternehmen könne an einem solchen Verfahren teilnehmen, wenn die Bedingung wäre, daß es jahrelang auf die Weiterentwicklung der Technik verzichtet, die Gegenstand der TA ist. Das ist zweifellos richtig." (1994, 125) Auch wenn es hier noch nicht um die breite kommerzielle Anwendung, sondern lediglich um die "Weiterentwicklung" der Technik geht, so zeigt dieser Punkt doch deutlich das Problem der Schaffung vollendeter Tatsachen ("graduell" verstanden). Während die einen handeln, diskutieren die anderen (noch) über vormals festgelegte Themen, die womöglich nicht mehr (ganz) dem aktuellen Stand entsprechen.
3) Der Selbst-Verstrickung der Protestpotentiale durch Inklusion in das TA-Verfahren folgt eine spezifische und asymmetrische Beruhigung und Intimisierung (vgl. auch Erdmenger/Fach 1992) im Umgang mit der Technik und dem Interessen-Terrain: während die "Umweltgruppen" veranlaßt wurden, ihre Einwände Stück für Stück offenzulegen, was sie berechenbar (und bis zu einem gewissen Grad "steuerbar") macht, geschah dies hier für die Technikbefürworter offenbar nicht im gleichen Maße. Denn es fand eine spezielle "Virtualisierung des Politischen" statt (Van den Daele 1994, 116): Politische Fragen, "etwa Machtverhältnisse und Handlungsoptionen im Konfliktfeld oder die Interessen und Strategien der beteiligten Akteure zum Gegenstand von Gutachten zu machen" - das wurde nicht aufgegriffen (ebd., 119). Wie freilich letztlich eine gesellschaftliche Risikoanalyse ganz ohne Untersuchung von Anwendungs- und Verbreitungskalkuelen und -strategien auch der einschlägigen "Branche(n)" stattfinden kann, erscheint unklar. Van den Daele schreibt hierzu: "Da diese Fragen durchweg normativ (?, WB) sind, können sie nur bedingt empirisch behandelt werden. Aus Proporzgründen wären jeweils Gegengutachten der 'anderen Seite' notwendig gewesen, was den gegebenen Ressourcenrahmen gesprengt hätte." (ebd., 119) Während somit die (potentielle) Technik-Opposition ihr argumentatives und damit weitgehend auch Handlungs-Arsenal offenlegt, können die Technik-Befürworter und -Anwender nicht allein weiterhin "vollendete Tatsachen" schaffen, es bleibt (in diesem Rahmen) auch unklar, nach welchem allgemeinen und speziellen "Muster" sie das jeweils gerade tun.
4) Hierzu paßt ein auf den ersten Blick unproblematisches Symmetrieverständnis: "Im Rahmen freiwilliger TA-Verfahren müssen die Partizipationsbedingungen symmetrisch sein; sie können nicht allein an den Ansprüchen der Technikkritiker ausgerichtet sein. Strukturelle Benachteiligungen der Opposition in der Gesellschaft dürfen auf die Position im Verfahren nicht durchschlagen. Aber sie können nicht durch Bevorzugung im Verfahren kompensiert werden" (Van den Daele 1994a, 116). Warum eigentlich nicht? - Das Hauptproblem scheint auf der Ebene des "freiwilligen" Zustandekommens jenes TA-Diskurses zu liegen, denn es waren mannigfache "Berührungsängste" abzubauen: während die Industrie argwöhnte, "daß sie öffentlich 'vorgeführt' werden sollte" (ebd., 120), befürchteten die Umweltgruppen eine Absorption ihres Protestpotentials. - Der entscheidende Punkt scheint aber doch zu sein, daß im Gewande (und aufgrund!) nur formaler Verfahrens- (Ressourcen-) Symmetrie (vgl. auch ebd., 122) bereits faktische Unterlegenheit der Opposition in diesem Verfahren akzeptiert werden mußte - sonst wäre dem Anschein nach nicht einmal jenes TA-Arrangement zustandegekommen (vgl. hierzu auch Gloede 1994, 175). Pointiert: Bereits das Zustandekommen dieser Art von Verfahrens-Symmetrie setzt offenbar einen spezifischen "Unterwerfungs-" (weniger dramatisch: thematisch-strategischen Unterlassungs-) Akt der Opposition voraus, während die "handelnde" Seite auch ohne Verfahren weiter handeln könnte (und dies in diesem Fall auch getan hat). - Zumindest auf der programmatischen Ebene (und in einer weiteren Hinsicht) erweist sich hier ein anderes Beispiel als konzeptionell weitergehender: Denn das Ziel des in Nordrhein-Westfalen durchgeführten Landesprogramms zur "Sozialverträglichen Technikgestaltung" sollte gerade darin bestehen, "die Durchsetzungschancen derjenigen gesellschaftlichen Bedürfnisse und Interessen zu stärken, die von der technischen Entwicklung besonders betroffen und strukturell benachteiligt sind ..." (Heinemann 1988, 98; vgl. auch v. Alemann/Schatz 1987, 34) - was natürlich noch nichts über Einzelheiten und Effekte in jenem Kontext aussagt.
5) Es ist schließlich das Verdienst des WZB-Projektes, auf ein anderes Problem der Technologie- und TA-Debatte aufmerksam gemacht zu haben: das der häufig unscharfen/unklaren Begrifflichkeit auf jenem TA-Felde. Daß letzten Endes eine "technikinduzierte" TA auf einen "probleminduzierten" Ansatz verweist (und vice versa), daß in Wahrheit eine "Kumulation und Kooperation aller verschiedenen Ansätze" angestrebt werden müsse, stellt Van den Daele fest (1994, 114). Darüber hinaus sind mehr oder weniger ungenaue Unterscheidungen in der allgemeinen Debatte nicht unüblich (vgl. etwa Gloede 1994, 150) und vor allem in neuerer Zeit eine fast inflationäre Verwendung des Diskursbegriffes für unterschiedliche Phänomene (vgl. hierzu auch Hennen 1994, 454). "Monolog" / Analyse, Dialoge und eben - Diskurse in einem etwas engeren Sinne: all dies scheint mit dem Diskursbegriff inzwischen abgedeckt und "verwaschen" zu werden (präziser hierzu: Erdmenger/Fach 1992, 252). Darüber hinaus wird ebenso deutlich, wie wenig Risiko- und Nutzen- (Bedarfs-) Orientierung der TA-Fragestellungen letztlich (und inzwischen) auseinanderzuhalten sind: der entgangene ökonomische Nutzen als Risiko (anderer Art), das technische Risiko als potentieller (eben auch volks-wirtschaftlicher) Schaden. Auch in dem fraglichen TA-Verfahren konnten beide Aspekte letztlich nicht getrennt werden (Van den Daele 1994, 128 f). Auf dem Felde des (inter- und intranationalen) Modernisierungs- und Technologiewettlaufs liegen solche Aspekte oft eng beieinander: etwa nach dem Muster der Exterritorialisierung/Externalisierung der Risiken (z.B. Giftmüllexporte) und Nationalisierung/Internalisierung des (ökonomischen) Nutzens. Es steigt generell, wie es scheint, die "Risiko"-Bereitschaft: Weil jene (auch) das technologische/technische Risiko um des ökonomischen Vorteils willen eingehen, glauben diese, es grundsätzlich auch zu müssen (allgemeines Beispiel: Gentechnologie als angebliche "Schlüsseltechnologie").
6) Van den Daele schreibt an anderer Stelle: "Wir wissen
aus Erfahrung, daß Eingriffe in die Umwelt weitverzweigte
Folgen haben und kleine Ursachen große Wirkungen auslösen
können. Aber wir sind kaum in der Lage, diese Erfahrung zu
antizipieren" (1993, 224). Das gilt erst recht für lange
Zeiträume, wobei die Gentechnologie allgemein als prominenter
Fall einer mit womöglich sehr langfristigen und wohl auch
ungewissen Wirkungen verbundenen Technologie gelten kann (vgl.
hierzu etwa auch Bonß u.a. 1992). Hier wird eine zeitliche
Asymmetrie deutlich, die darauf hinausläuft, etwaige Risiken
in die Zukunft zu vertagen (um des gegenwärtigen, besser
abschätzbaren Nutzens willen). Es werden "Asymmetrien"
des TA-Verfahrens sichtbar: Im Zentrum stand hauptsächlich
die Risikoproblematik, während Nutzenüberlegungen einen
deutlich geringeren Raum einnahmen und die Alternativen zur HR-Technik
nur eine begrenzte Rolle spielten (Van den Daele 1994, 126). In
diesem Zusammenhang muß auch das große Problem der
Beweislastverteilung gesehen werden: Während sie bei
Fragen der Risiken der Einführung neuer Technologien zunächst
bei den Kritikern lag, traf sie bei Fragen des Nutzens die Befürworter
der neuen Technik (vgl. Van den Daele 1994, 128). "Dadurch
wird aber keine Symmetrie hergestellt zur Beweislast, die die
Kritiker für die Risiken der Technik tragen. Wenn der Nachweis
relevanter Risiken mißlingt, kann die Technik nicht verboten
werden. Mißlingt der Nachweis eines relevanten Nutzens,
kann die Technik ebenfalls nicht verboten werden. Allenfalls kann
die öffentliche Förderung eingestellt werden" (ebd.).
Selbst dies wäre jedoch nicht unbedingt wahrscheinlich, weil
für öffentliche Förderung häufig bereits die
"lockere" Plausibilität eines möglichen/erwartbaren
Nutzens evtl. auch zusammen mit der Abwendung eines kurzfristigen
ökonomischen Nachteils des Empfängers auszureichen scheint.
Im Kern läuft diese Situation auf eine systematische Unterrepräsentation
der Interessen künftiger Generationen hinaus, die jetzt noch
keine Auskunft darüber geben können, welche Risiken
sich ggf. aktualisiert haben werden und welche sie hinzunehmen
bereit sind. - Die Bedeutung des Problems wird nicht unbedingt
dadurch abgeschwächt, daß der Nachweis der Besonderheit
einer gentechnischen Veränderung (im Vergleich zu sonstigen
umweltrelevanten Eingriffen) in diesem Fall schwer fällt
oder nicht gelingt: Es geht bei diesem TA-Verfahren auch um den
Effekt eines (schrittweisen) Distanzabbaus (Erdmenger/Fach
1992) gegenüber der neuen Technologie und ihren Zusammenhängen.
Das soll heißen: Sich in diesem womöglich noch relativ
"harmlosen" Fall einer gentechnischen Entwicklung auf
das Verfahren eingelassen zu haben, kann in folgenden, weniger
"harmlosen" Fällen die Distanzierung erschweren.
7) Es stellt sich die Frage nach wissenschaftlich eruierten/fundierten
oder politisch festgestellten Bewertungskriterien, nach denen
man Techniken und deren Wirkungen beurteilen kann: Partizipationen/Diskurse
haben ein "Telos" (oder mehrere), auf das sie ausgerichtet
sind, eine "Matrix", die dem argumentativen Auftreten
unterliegt, was sich in der Interaktion mit dem "Gegenüber"
verändern kann (und hier auch können darf). Van den
Daele hat an anderer Stelle (1993) herausgearbeitet, daß
einerseits die Möglichkeit entfalle, "Umweltverträglichkeit
an einem Minimalstandard zu messen, der nicht politisch, sondern
wissenschaftlich operationalisiert wird" (225). Andererseits
habe der Konflikt eine durch die Natur selbst vorgezeichnete sachliche
Ausrichtung: "Im Zweifel ist die sichere Strategie die möglichst
weitgehende Annäherung an den Zustand der intakten, unberührten
Natur" (1993, 229). Er behauptet, daß die Existenz
einer solchen "regulativen Idee" die Prüfung von
Umweltverträglichkeit und (in seinem Sinne) Sozialverträglichkeit
unterscheide: "Weder für das Grundproblem der ökologischen
Stabilität oder der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts
noch für die Annäherung an die Unberührtheit der
Natur als Strategie der ökologischen Sicherheit gibt es bei
der Gesellschaft eine Entsprechung. Bei der Sozialverträglichkeit
geht es nicht um die Erhaltung der Funktionsfähigkeit oder
des Gleichgewichts der Gesellschaft. Und es läßt sich
kein 'unberührter Gesellschaftszustand' definieren, der jenseits
allen politischen Meinungsstreits so etwas wie das Ideal der 'verträglichen'
sozialen Gestaltung repräsentiert" (ebd.). - Eine solche
Perspektive läßt außer acht, daß Sozialverträglichkeit
etwa in Kategorien der "Besitzstandswahrung" definiert
werden und der ökonomisch-technische Modernisierungsprozeß
"Modernisierungsgewinner" und "-verlierer"
schaffen kann. (Mindest-) "Verträglich" für
alle wäre demnach beispielsweise ein Modernisierungsprozeß,
der jedenfalls niemandem etwas nimmt, bei dem aber hinzugewonnen
werden kann, und der diesen Zugewinn "verträglich"
verteilt. Die Ausprägung der leitenden Gemeinwohl-Definition
wäre hier die Fragestellung.
Der (weiter gefaßte) Begriff der "Sozialverträglichkeit",
wie er im Rahmen des NRW-Programms zur "Sozialverträglichen
Technikgestaltung" wirksam wurde/werden sollte, meinte freilich
nicht nur diese Dimension des Modernisierungsprozesses, sondern
ebenso den Aspekt der Umweltverträglichkeit und jenen der
"Demokratie-/Verfassungs-/Diskurs-Verträglichkeit"
(ein Bereich, den Van den Daele an dieser Stelle unter der Überschrift
"Verträglichkeitsrhetorik" darstellt: 1993,
219 ff, und der "immerhin" die Frage individueller und
kollektiver Handlungsfähigkeit von Gesellschaften auch im
Bereich der technischen Entwicklung aufwirft). Eine Strategie
der Optionenerweiterung zur Sicherung von Handlungsfähigkeiten
(Van den Daele im Tagungsvortrag) läßt dies dann als
Dimension eines differenzierten Optionen- und Entscheidungs-"Managements"
erscheinen, um "Sachzwänge" zu minimieren und (mindestens)
die gegenwärtige Reichweite demokratischer Willensbildung
zu sichern. Da die drei Dimensionen (Sozial-, Umwelt- und Demokratieverträglichkeit)
funktional aufeinander verweisen, wären (jedenfalls öffentliche)
TA-Verfahren, die sich von vorneherein "nur" mit technischen
Risikofragen und Folgeabschätzungen befassen, legitimatorisch
stets defizitär und kritisierbar.
8) Die angesprochene Problematik läßt sich auch als Balance zwischen "Prozeß-" und "Ergebniskontrolle" thematisieren (Van den Daele 1994, 141). "Partizipative TA", so Van den Daele, "legt die Parteien des technikpolitischen Konflikts auf eine begrenzte Kooperation fest in einem Verfahren mit (teilweise, WB) ungewissem Ausgang. Aus der Sicht der beobachtenden Öffentlichkeit ... ist genau dies ein Vorzug. Aus der Sicht der Konfliktparteien liegt darin ein politisches Risiko. Sie legitimieren durch ihre Beteiligung einen Prozeß, bei dem sie nur die Randbedingungen, nicht aber das Ergebnis steuern können" (1994, 143). Dabei sei "Verfahrensgerechtigkeit" der Dreh- und Angelpunkt partizipativer TA-Verfahren. "Wird sie verletzt, ist Rückzug aus dem Verfahren zu erwarten und legitim. Aus einem fairen Verfahren kann man sich dagegen legitimerweise nicht deshalb zurückziehen, weil die sich abzeichnenden Ergebnisse den eigenen strategischen Intentionen zuwiderlaufen" (ebd., 143 f). Ein Rückzug aus einem derartigen Verfahren mit Rücksicht auf die "Realpolitik" werde man dennoch nicht als grundsätzliche Absage an den Diskurs als Form politischer Auseinandersetzung werten dürfen (ebd., 144). - Die Verfahrensgerechtigkeit innerhalb des TA-Verfahrens und der externe Kontext verweisen jedoch aufeinander; insoweit hängt die "Fairneß" der Verfahrenskonzeption und eben die "Offenheit" des Ausgangs davon ab, daß alle tangierten Interessen möglichst "symmetrisch" berücksichtigt und gewichtet werden können. Dort, wo das aus praktischen oder prinzipiellen Gründen in der gesellschaftlichen Realität nicht gelingt oder gelingen kann, können gerade auch diskursorientierte und auf "Symmetrie" angelegte Verfahrensmodelle tendenziell ideologische statt emanzipatorische Funktionen haben.
Literatur
Alemann, U. von; Schatz, H.: Mensch und Technik. Grundlagen und Perspektiven einer sozialverträglichen Technikgestaltung, 2. Aufl., Opladen 1987.
Bonß, W.; Hohlfeld, R.; Kollek, R.: Risiko und Kontext. Zur Unsicherheit in der Gentechnologie, in: Bechmann, G.; Rammert, W. (Hrsg.), Technik und Gesellschaft. Jahrbuch 6: Großtechnische Systeme und Risiko. Frankfurt/New York 1992, 141 ff.
Daele, W. van den: Sozialverträglichkeit und Umweltverträglichkeit. Inhaltliche Mindeststandards und Verfahren bei der Beurteilung neuer Technik, in: Politische Vierteljahresschrift, 2/1993, 219 ff.
Daele, W. van den: Technikfolgenabschätzung als politisches Experiment. Diskursives Verfahren zur Technikfolgenabschätzung des Anbaus von Kulturpflanzen mit gentechnisch erzeugter Herbizidresistenz, in: Bechmann, G.; Petermann, Th. (Hrsg.), Interdisziplinäre Technikforschung: Genese, Folgen, Diskurs. Frankfurt/New York 1994, 111 ff.
Erdmenger, K.; Fach, W.: Kritik der "Sozialverträglichkeit". Am Beispiel des NRW-Programms "Sozialverträgliche Technikgestaltung", in: Grimmer, K.; Häusler, J.; Kuhlmann, S.; Simonis, G. (Hrsg.), Politische Techniksteuerung. Opladen 1992, 251 ff.
Gloede, F.: Technikpolitik, Technikfolgen-Abschätzung und Partizipation, in: Bechmann, G.; Petermann, Th. (Hrsg.), Interdisziplinäre Technikforschung: Genese, Folgen, Diskurs. Frankfurt/New York 1994, 147 ff.
Heinemann, H.: Technikentwicklung und Sozialverträglichkeit, in: Zöpel, Ch. (Hrsg.), Technikgestaltung durch den Staat. Bonn 1988, 91 ff.
Hennen, L.: Technikkontroversen. Technikfolgenabschätzung als öffentlicher Diskurs, in: Soziale Welt, 4/1994, 454 ff.
Mittelstraß, J.: Leonardo-Welt. Über Wissenschaft, Forschung und Verantwortung. Frankfurt/M. 1992.
Stichweh, R.: Wissenschaft. Universität. Professionen. Soziologische Analysen. Frankfurt/M. 1994.
Kontakt
Dr. Wolfgang Bernschneider
Königsheimstr. 11
D-53225 Bonn
Tel.: 0228/465035
Ein Kommentar zum 'Verfahren zur Technikfolgenabschätzung des Anbaus von Kulturpflanzen mit gentechnisch erzeugter Herbizidresistenz'
von Arnim von Gleich
Mit der Veröffentlichung des Heftes Nr. 18 der Materialien des TA-Verfahrens ist seit kurzem die Möglichkeit auch für Nichtbeteiligte gegeben, sich ein weitgehendes Bild von Inhalt, Verlauf und Ergebnissen zu machen. Da auf der anderen Seite die abschließende Konferenz [siehe Ankündigung] und der Endbericht noch ausstehen, besteht für die unmittelbar am Verfahren Beteiligten die Möglichkeit, sich noch mit den hier vorzutragenden Anmerkungen auseinanderzusetzen.
1. Gleiche Risiken - keine 'besondere Qualität' des gentechnischen Eingriffs?
Im 'Verfahren zur Technikfolgenabschätzung des Anbaus von
Kulturpflanzen mit gentechnisch erzeugter Herbizidresistenz' am
WZB in Berlin ging es in einem wesentlichen Argumentationsstrang
um zwei Fragen:
1. Ob "sich die Risiken transgener Pflanzen von den Risiken neuer Pflanzen, die durch klassische Züchtung erzeugt worden sind, unterscheiden",
2. wie "die Annahme eines besonderen Risikos bei gentechnisch veränderten Pflanzen begründet werden kann" (van den Daele 1994, S. 20). Die Möglichkeit zu einer solchen Begründung wurde in der Darlegung der 'besonderen Qualität des gentechnischen Eingriffs' gesehen.
Als 'Ergebnis' des Verfahrens wird in den Unterlagen dargestellt und auch inzwischen allgemein verbreitet, daß die "erkennbaren Risiken äquivalent" (van den Daele u.a. 1995, S. 142) also gleichwertig, und daß die Annahme eines besonderen Risikos bei gentechnisch veränderten Pflanzen wissenschaftlich nicht begründbar sei. "Der Vergleich mit konventionell gezüchteten Kulturpflanzen 'normalisiert' nicht nur die erkennbaren Risiken transgener HR-Pflanzen; er 'normalisiert' auch die Prognoseunsicherheit und die Ungewissheiten über die möglichen Risiken. Dieses Ergebnis widerspricht dem zentralen Argument, mit dem in der Öffentlichkeit gegen die Gentechnik Stellung bezogen wird: der Annahme besonderer Risiken und Unsicherheiten bei gentechnischen Eingriffen" (van den Daele u.a. 1995, S. 129). Konsequent wird gefolgert, daß, wenn die wissenschaftliche Begründung unmöglich ist, nur noch politischer Voluntarismus bliebe: "Es scheint an dieser Stelle nur noch politische Präferenzen zu geben, sich auf die eine oder andere Seite dieser Risikovermutung zu schlagen und diese dann der Bewertung der HR-Technik zugrundezulegen" (ebd. S. 131).
Die mit Technikbewertungsverfahren etwas Vertrauten überrascht schon auf den ersten Blick das Ergebnis eines 'gleichen' bzw. vergleichbaren Risikos. Nicht vergleichbare Risiken, die im Endbericht nebeneinander dargestellt, aber nie gegeneinander verrechnet werden können, gehören zum täglichen Brot der Technikbewertung. Vergleichbare oder gar 'gleiche' Risiken zweier konkurrierender Technologien gehören sicher zum unwahrscheinlichsten aller denkbaren Ergebnisse. Aber selbst extrem unwahrscheinliche Ergebnisse können natürlich richtig sein.
Ein genauer Blick auf das Verfahren zeigt allerdings sehr schnell, wie ein solches Ergebnis zustande kommen konnte. Beim Verfolgen der ersten Frage, ob "sich die Risiken transgener Pflanzen von den Risiken neuer Pflanzen, die durch klassische Züchtung erzeugt worden sind, unterscheiden", wurde eine folgenschwere - soweit aus den Unterlagen hervorgeht, allerdings nirgendwo explizit begründete - Voraussetzung gemacht, nur solche Risiken zu behandeln, für die ein wissenschaftlich akzeptiertes bzw. akzeptierbares Wirkungsmodell vorliegt (van den Daele u.a. 1994, S. 200; van den Daele u.a. 1995, S. 133 und 153). Ein solcher Schritt hat weitreichende Konsequenzen:
1. 'Noch unbekannte Risiken' bzw. 'Risiken, für die bisher noch kein plausibles Wirkungsmodell' vorliegt, werden damit aus der Untersuchung und aus dem Risikovergleich ausgeschlossen.
2. Die argumentativen Ansprüche (die Beweislast) zwischen 'Machern' und 'Mahnern' verschieben sich stark zugunsten der 'Macher', weil diese einseitig vom Ausmaß unseres Nicht-Wissens profitieren.
3. Mit steigendem Ausmaß des Nicht-Wissens über mögliche Folgen wird das in die Bewertung einfließende Risiko kleiner statt größer.
Liest man die Texte, wird deutlich, daß die Moderatoren des Verfahrens davon ausgingen, daß es gar keine Möglichkeit gebe, Risiken, für die (noch) kein Wirkungsmodell vorliegt, angemessen zu berücksichtigen, weil man eben über diese noch unbekannten Risiken nichts weiß und auch nichts aussagen könne: "Im TA-Verfahren wurde vorgeschlagen, von hypothetischen Risiken nur dann zu sprechen, wenn ein Risikoverdacht auf Mechanismen gestützt werden kann, die im Prinzip bekannt sind, wenn man also weiß, daß die Schadensereignisse überhaupt möglich sind und nachvollziehbar ist, wie es zu ihnen kommen könnte. Dagegen sollte man von spekulativen Risiken sprechen, wenn solche Mechanismen nicht benannt werden können oder der Risikoverdacht darauf gestützt wird, daß es mehr und andere Typen von Ereignissen oder Mechanismen geben könnte, als uns bisher bekannt sind. Die Vermutung, daß transgene Pflanzen generell ein besonderes Risikopotential darstellen, wäre demnach keine Hypothese, sondern eine Spekulation" (van den Daele u.a. 1995, S. 134).
Sollte im Folgenden jedoch gezeigt werden können, daß das Reden über 'noch unbekannte Risiken' nicht, wie im Verfahren geschehen, in den Bereich der unbegründeten Spekulation verwiesen werden muß, und daß zudem das Ausmaß des Nicht-Wissens über mögliche Folgen bei den beiden verglichenen Technologien der Pflanzenzüchtung nicht einfach als unbestimmbar angesehen und deshalb auch nicht als 'gleich' angesetzt werden darf, wie ebenfalls im Verfahren geschehen, wenn vielmehr wissenschaftlich nachvollziehbare Gründe dafür angegeben werden können, daß das Ausmaß des Nicht-Wissens über mögliche Folgen und damit auch das Ausmaß der 'noch unbekannten Risiken' sich sehr wohl zwischen verschiedenen Technologien signifikant unterscheidet, und es auch wissenschaftlich begründbare Kriterien zur Bestimmung dieser Unterschiede gibt, dann wird das Ergebnis des Verfahrens hinsichtlich der Aussage, 'die Risiken der beiden Verfahren der Pflanzenzüchtung seien vergleichbar bzw. gleich', schlicht hinfällig.
Beim Verfolgen der zweiten Frage, "wie die Annahme eines besonderen Risikos bei gentechnisch veränderten Pflanzen begründet werden kann", war einerseits im Verfahren offenbar klar, daß es hier um eine Begründung für die "besondere Qualität des gentechnischen Eingriffs geht", andererseits wurde aber ganz entgegen dieser Einsicht davon ausgegangen, daß diese Frage adäquat nur auf der Ebene der Wirkungsmodelle zu bearbeiten sei, indem man sie als Frage nach der 'Besonderheit bzw. Exklusivität von Positions- bzw. Kontexteffekten' (van den Daele u.a. 1995, S. 130) bei der gentechnisch (vektorvermittelten) Erzeugung von Herbizidresistenz bei Pflanzen bearbeitet. Die Frage nach der 'besonderen Qualität des gentechnischen Eingriffs' wurde also in die Frage nach der 'Geltung eines bestimmten Wirkungsmodells' umgewandelt.
Aus der Sicht der Technikbewertung, die sich inzwischen mit mehr oder minder großem Erfolg um eine 'Normierung' von Technikbewertungsverfahren, zumindest aber um die Formulierung von methodischen Mindeststandards bemüht, die in solchen Verfahren eingehalten werden müssen, ist diese vollständige Verschiebung von Risikofragen auf die Ebene der Wirkungsmodelle ausgesprochen problematisch.
2. Die Verwechslung von Wirkungsbilanz und Bewertung
Man kann in Anlehnung an derzeit laufende Normierungsbemühungen für Ökobilanzen (DIN) vier bis fünf Phasen bzw. Elemente von Technikbewertungsverfahren unterscheiden:
1. Definition und Strukturierung des Problems
Hierzu gehört insbesondere die Beschreibung und Abgrenzung der (möglichst vergleichend) zu bewertenden Systeme (von der Wiege bis zur Bahre) einschließlich der Begründung ihrer Vergleichbarkeit, die Darlegung des Erkenntnisinteresses, der gewählten Bewertungsmethoden und Bewertungskriterien.
2. Sachbilanz
Hier geht es um die Beschreibung und Analyse der für die Untersuchung relevanten Sachverhalte (z.B. Leistungs- bzw. Ertragsdaten, Flächenverbrauch, Input-Output-Analyse mit dem Ziel möglichst vollständiger Material- und Energieflußdiagramme).
3. Wirkungsbilanz
Darlegung der erwartbaren Wirkungen, die von den in der Sachbilanz beschriebenen Sachverhalten ausgehen. Für die Wirkungsbilanz sind Wirkungsmodelle wichtig, d.h. Vorstellungen und Modelle über (mehr oder minder empirisch und experimentell gesicherte) Ursache-Wirkungsbeziehungen (z.B. Treibhauseffekt, Grundwasserbelastung, horizontaler Gentransfer, Ausrottung von Wildkräutern).
4. Bewertung
Hier kommen gesellschaftliche Werte ins Spiel. Dieser Schritt ist also nicht allein empirisch (natur)wissenschaftlich zu behandeln. Das größte Problem ist hier die Nicht-Vergleichbarkeit und Nicht-Gegeneinander-Verrechenbarkeit verschiedener Probleme und Risiken (z.B. reale Freisetzung von x Tonnen CO2 vs. möglichen horizontalen Gentransfer) sowie der Umgang mit unterschiedlichen Aussageformen. Einige Chancen, Risiken, Probleme, Vor- oder Nachteile lassen sich gut, andere weniger gut empirisch-wissenschaftlich fassen, formalisieren oder quantifizieren und damit besser in der Bewertung handhaben, aber bekanntlich muß das Quantifizierbare nicht immer auch das 'Wesentliche' sein.
(ggf.) 5. Fazit und Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten
Hier geht es um Hinweise auf Schwachstellen, um Optimierungsvorschläge und um die mögliche Wahl zwischen technischen Alternativen.
Wichtig für die oben aufgeworfenen Fragen ist insbesondere die Unterscheidung zwischen Sachbilanz, Wirkungsbilanz und Bewertung. Risikofragen sind Bewertungsfragen. Die empirisch-wissenschaftlichen Grundlagen dafür werden in der Sach- und Wirkungsbilanz gelegt. Wie wichtig Wirkungsmodelle in Technikbewertungsverfahren sind, zeigt sich gerade dann, wenn sie uns fehlen, wie dies z.B. derzeit immer noch bei der Bewertung der Risiken von Elektrosmog für den menschlichen Körper der Fall ist. Weil ein plausibles Wirkungsmodell fehlt, können wir selbstverständlich nicht sagen, daß kein Risiko vorhanden ist. Andererseits sind wir eher geneigt, an ein womöglich vorhandenes Risiko zu glauben, wenn ein plausibles (und wenigstens im Prinzip empirisch überprüfbares) Wirkungsmodell vorliegt.
Wirkungsmodelle sind für den Risikodiskurs also wichtig, aber er erschöpft sich nicht in ihnen. Auf keinen Fall sollten Fragen nach der Geltung von Wirkungsmodellen, die wie gesagt, ebenso wie die Fragen der Sachbilanz noch zu den empirisch-wissenschaftlich zu bearbeitenden 'Sachfragen' gehören, mit Fragen aus der Bewertungsphase verwechselt werden.
Nur durch die Nichtabgrenzung, Verwechslung bzw. Vermischung von Wirkungsbilanz und Bewertung im Verfahren dürfte der für das Zustandekommen des Ergebnisses so folgenreiche Irrtum möglich gewesen sein, der in folgendem Fazit der Moderatoren zum Ausdruck kommt: "Wenn in bezug auf mögliche Kontextänderungen im Pflanzengenom kein Unterschied zwischen Transgenen, Transposonen, Chromosomentranslokationen und Chromosomenbrüchen gemacht werden kann, entfällt die behauptete 'besondere Qualität' des gentechnischen Eingriffs. Damit entfällt auch die angegebene Begründung für die besonderen hypothetischen Risiken transgener Pflanzen. Daß es bei ihnen mehr verborgene Risiken geben könne als bei konventionell gezüchteten Pflanzen, wird eine Vermutung ohne Begründung. ... Man müßte schon eine andere Begründung für hypothetische Risiken anbieten, als die 'besondere Qualität' des gentechnischen Eingriffs (van den Daele u.a. 1994, S. 232 f.).
Richtig ist an dieser Kette logischer Fehlschlüsse nur, daß eine Begründung für die 'besondere Qualität' des gentechnischen Eingriffs' notwendig ist. Dazu muß aber über die 'Qualität des Eingriffs' bzw. über den 'Charakter der Technologie' geredet werden, was in diesem Verfahren den Unterlagen zufolge aber nur auf einer sehr prinzipiellen Ebene der 'ethischen Zulässigkeit' der Fall war, nicht aber im Hinblick auf einen möglichen Zusammenhang zwischen dem 'Charakter des Eingriffs' und Art und Umfang der Risiken. Über einen möglichen Zusammenhang zwischen dem Charakter der Technologie bzw. des Eingriffs und der Art, Menge und Reichweite ihrer Konsequenzen ist soweit erkennbar überhaupt nicht diskutiert worden.
Völlig unzulässig war auf jeden Fall der Schluß, daß die im Verfahren möglicherweise sogar zurecht erfolgte Zurückweisung der Geltung eines bestimmten Wirkungsmodells (in diesem Fall Kontexteffekte auf genetischer Ebene) als exklusiv für gentechnische Verfahren, auch die Debatte über die Geltung von der These einer 'besonderen Qualität' des gentechnischen Eingriffs' gleich miterledigt habe.
Die Frage, ob sich 'besondere Risiken' aus der 'besonderen Qualität' des Eingriffs' ergeben, muß eine Betrachtung des Eingriffs selbst zum Inhalt haben und nicht (allein) eine Betrachtung seiner möglichen Wirkungen. Ziel einer solchen 'Charakterisierung' eines Eingriffs bzw. einer Technologie ist es dann, aus dem 'Charakter' des Eingriffs bzw. der Technologie auf das erwartbare Wirkungsspektrum (bzw. Risikopotential) schließen zu können. Dies scheint die einzige Möglichkeit zu sein, im Sinne des Vorsorgeprinzips, auch noch unbekannte Risiken, bzw. das Ausmaß unseres Nicht-Wissens über mögliche Folgen, angemessen in Technikbewertungsverfahren berücksichtigen zu können.
Für ein solches Vorgehen wurden im Verfahren offenbar Kriterien zur 'Charakterisierung von Technologien' bzw. Eingriffen angemahnt (van den Daele u.a. 1995, S. 132 f.), aber nicht gefunden. Im Wesentlichen werden derzeit im deutschsprachigen Raum vier solche Kriterien zur Charakterisierung von Technologien zum Zwecke der Integration des Vorsorgeprinzips in Technikbewertungsverfahren diskutiert. Da ist zum einen die Material- und Energieeffizienz zu nennen, sodann das Kriterium 'Eingriffstiefe' und die eng damit zusammenhängende 'Fehlerfreundlichkeit' (vgl. von Weizsäcker 1986), beide mit dem Anspruch, damit technische Risiken bestimmen bzw. 'Risikotechnologien' identifizieren zu können. Und schließlich gehört auch der auf Perrow zurückgehende Versuch hierher, aus der 'Architektur' komplexer technischer Systeme Risikopotentiale zu bestimmen, mit besonderem Augenmerk auf 'feste bzw. enge Kopplung von Komponenten' (vgl. Perrow 1987 und Halfmann; Japp 1990).
Auf das Kriterium 'Eingriffstiefe', das die Anforderungen zur Bestimmung 'der Besonderheit des gentechnischen Eingriffs' im vorliegenden Fall vermutlich am ehesten erfüllt, wird hier näher einzugehen sein. Vorher muß allerdings noch begründet werden, inwiefern es möglich sein kann, mehr über das 'Nicht-Wissen' auszusagen, als daß man hier eben 'nichts weiß', insbesondere, wie es möglich sein soll, über das 'Ausmaß des Nicht-Wissens' Sinnvolles auszusagen. Im TA-Verfahren wurde ja davon ausgegangen, daß genau dies nicht möglich sei, daß "im Schatten des Nichtwissens gewissermaßen alle Katzen grau werden, also ununterscheidbar" (van den Daele u.a. 1995, S. 115).
3. Vorsorgeprinzip, Umgang mit dem Nicht-Wissen und Verantwortbarkeitslücke
Vorsorge darf sich nicht auf die Verringerung und Vermeidung schon bekannter Risiken beschränken, sie muß auch die Reflexion auf die Verantwortbarkeit des Handelns vor dem Hintergrund des Nichtwissens einbeziehen, die Reflexion auf möglicherweise noch unbekannte Risiken.
3.1 Das Beispiel FCKW
Eines der drastischsten Beispiele für das nicht rechtzeitige Erkennen 'noch unbekannter Risiken' war sicher die Einführung von FCKWs als Treibmittel und Kühlmittel. Die FCKWs waren seinerzeit immerhin einer toxikologischen Prüfung unterzogen worden, und sie haben diese - wegen ihrer Reaktionsträgheit - mit Bravour bestanden. Vollhalogenierte FCKWs werden vereinfacht betrachtet ein- und ausgeatmet wie der Luftstickstoff. Welche denkbare Testmethode oder Versuchsanordnung hätte darüber hinaus auch zeigen können, daß diese Stoffe in die Stratosphäre aufsteigen und dort extrem effektiv die schützende Ozonschicht zerstören? Wer seinerzeit auch nur die Hypothese aufgestellt hätte (wie es Rowland und Molina 1975 ja dann auch taten, ohne ernst genommen zu werden), diese Stoffe würden in die Stratosphäre aufsteigen, sie würden dort durch die ungefilterte harte UV-Strahlung schließlich doch chemisch zerlegt, und die Spaltprodukte würden dann extrem effektiv in einer fast unendlichen Kettenreaktion die Ozonmoleküle zerstören, der hätte sich sicher folgendem Verdikt der Moderatoren des TA-Verfahrens über HR-Technik ausgesetzt: "Dieses Gedankenexperiment ist interessant, weil es zeigt, daß man einen katastrophalen Schaden konstruieren kann, wenn man Denkmöglichkeit auf Denkmöglichkeit häufen darf, ohne Mechanismen angeben zu müssen, die verstehbar machen, warum das, was man sich denken kann, unter geeigneten Umständen auch tatsächlich passieren könnte" (van den Daele u.a. 1995, S. 138).
Viel interessanter als solche Gedankenspiele ist jedoch die Frage, ob man seinerzeit auch ohne das Vorhandensein derartiger Wirkungsmodelle, die ja auf eine ungeheure Phantasie des Möglichen angewiesen sind, allein schon durch eine Betrachtung der Technologie (durch 'Charakterisierung des Eingriffs') zur Vorsicht hätte gemahnt werden müssen. Soviel war immerhin seinerzeit schon klar, daß es sich erstens um chemisch-synthetisch hergestellte 'naturfremde' (xenobiotische) Substanzen handelt. Und daß es sich zweitens um sehr persistente Stoffe handelt, die auf natürliche Weise kaum abgebaut werden können. Diese extreme Persistenz (natürlicher Abbau auf ein Drittel in bis zu über hundertsechzig Jahren) war die Voraussetzung dafür, daß diese Substanzen überhaupt die Chancen hatten, über mehr als zehn Jahre in diese Höhen aufzusteigen. Die u.a. von Greenpeace ins Spiel gebrachten alternativen Kühlmittel auf der Basis Propan/Butan werden dagegen innerhalb von sieben Tagen photochemisch abgebaut. Vorsorge des Handelns, im Sinne eines Rückgriffs auf naturnahe, weniger langlebige Stoffe, auf Technologien mit geringerer Wirkmächtigkeit (mit kürzeren relevanten raum-zeitlichen Wirkungsketten und damit auch mit einem geringeren Ausmaß des Nicht-Wissens über mögliche Folgen) wäre also möglich gewesen.
Wenn wir bei der Technikbewertung also auch in Zukunft allein wirkungsmodellbezogen und nicht auf die Charakterisierung der Technologie bezogen vorgehen und damit die 'noch unbekannten Risiken' völlig unberücksichtigt lassen, werden sich Fälle wie 'der Fall FCKW' noch vielfach wiederholen - gerade auch in dem erst am Anfang seiner massiven industriellen Umsetzung stehenden Gebiet der Gentechnologie. Womit hier beileibe nicht behauptet werden soll, solche unerwarteten Katastrophen ließen sich durch ein technologiebezogenes Vorgehen bei der Bewertung gänzlich vermeiden. Aber mit einer beträchtlichen Verminderung des Gefährdungspotentials durch Rückgriff auf weniger riskante und wirkmächtige Technologien wäre ja auch schon viel erreicht.
3.2 Zwei Arten von Nichtwissen: Noch-Nicht-Wissen und Nicht-Wißbarkeit
Unser Wissen über mögliche Wirkungen von Techniken bzw.
Eingriffen in natürliche und gesellschaftliche Systeme ist
auf zweierlei Weise begrenzt:
1. Es ist relativ begrenzt, insofern es sich um noch nicht vorhandenes,
durch weitere Forschungsanstrengungen aber prinzipiell zugängliches
Wissen handelt (Noch-Nicht-Wissen). Der limitierende Faktor ist
hier also quantitativer Art (Ressourcen, z.B. Zeit, Geld, manpower).
Die Konsequenz in Richtung auf eine Verringerung des Nicht-Wissens
ist hier mehr Erfahrung, mehr Forschung, auch mehr Risikoforschung.
Auch hier gibt es schon ein Ungleichgewicht zwischen 'Machern'
und 'Mahnern', weil es viel weniger Aufwand an Geld und manpower
bedarf, um eine neue Chemikalie oder einen gentechnisch veränderten
Organismus herzustellen, als diese auf ihre möglichen Folgen
hin zu testen. Ein synthetisierender Chemiker beschäftigt
z.B. locker sechzig Ökotoxikologen.
2. Unser Wissen ist absolut begrenzt dort, wo Aussagen über erwartbare Wirkungen von Eingriffen in komplexe, evoluierende, nichtdeterministische Systeme an die Grenzen des Wißbaren stoßen. Der Ökosystemtheoretiker Holling spricht hier mit Blick auf die Abschätzung der Wirkungen von Eingriffen in komplexe und dynamische Ökosysteme von "inherent unknowability" (vgl. Holling 1994, S. 60, vgl. auch Breckling 1990, Harwell; Harwell 1989). Angesichts dieser Situation können die Konsequenzen zur Verringerung der Unsicherheit nicht auf der Wissensebene liegen. Für eine Verringerung des Ausmaßes des Nichtwissens sind vielmehr Konsequenzen auf der Verhaltensebene nötig: eine größere Behutsamkeit bei Eingriffen in Systeme bzw. der Übergang zu weniger wirkungsmächtigen Technologien.
Um ein plakatives Beispiel zu nennen: Man kann bei archäologischen Ausgrabungen mit Sprengungen, mit dem Bagger, mit dem Spaten oder mit Spatel und Pinsel arbeiten. Bei allen vier Technologien bleibt ein Faktor von Unsicherheit und Risiko, das Wesentliche - das wir noch nicht kennen - zu zerstören. Das Risiko für eine solche Zerstörung ist aber in Abhängigkeit von 'Mächtigkeit' der Technologie, in Abhängigkeit von der Länge der jeweils ausgelösten relevanten Wirkungsketten in Raum und Zeit, unterschiedlich groß. Um Mißverständnisse zu vermeiden: Ein am Vorsorgeprinzip orientiertes Vorgehen kann nicht auf vollständiges Wissen bzw. auf ein Null-Risiko setzen. Beides kann es gar nicht geben. Es zielt aber auf die Verkleinerung des Ausmaßes des Nicht-Wissens (und der noch unbekannten Risiken) und zwar sowohl durch den Versuch der möglichst weitgehenden Ausdehnung des Wissens, als auch - und das dürfte angesichts extrem wirkmächtiger Risikotechnologien viel wichtiger werden - durch Verhaltensänderung, durch den Rückgriff auf weniger wirkmächtige Technologien.
Jedes Handeln ist also mit Nichtwissen konfrontiert. Aber in Folge des technischen Fortschritts, der Entwicklung immer mächtigerer Technologien, gibt es in modernen Industriegesellschaften ein 'hausgemachtes Problem' bezüglich der Dimensionen. Schon immer hat eine Kluft bestanden zwischen der Reichweite unseres Handelns und der Reichweite unseres Wissens, aber diese Kluft ist insbesondere durch moderne verwissenschaftlichte Techniken wesentlich größer geworden (vgl. Abb. 1).
Abbildung 1 konnte noch nicht übernommen werden.
Die Industriegesellschaften haben ihre Eingriffsmöglichkeiten in gesellschaftliche und natürliche Systeme in einem ungeheuren Ausmaß gesteigert, und sie sind - nicht zuletzt weil sie bei Eingriffen in komplexe und dynamische Systeme an die Grenzen der Wißbarkeit stoßen - nicht in der Lage, ihr Wissen über die möglichen Wirkungen solcher Eingriffe in gleichem Maße zu steigern. Da wir aber unser Handeln, unsere Eingriffe in gesellschaftliche und natürliche Systeme nur insoweit verantworten können, als wir auch einigermaßen deren Folgen zu überschauen in der Lage sind, sind wir - insbesondere angesichts besonders wirkungsmächtiger Technologien wie z.B. Atomtechnik, synthetische Chemie und Gentechnik - mit einer Verantwortbarkeitslücke konfrontiert (vgl. Jonas 1979 und 1985).
Es ist zu vermuten, daß dieses für besonders wirkmächtige Technologien spezifische Dilemma den offensichtlich im WZB-Verfahren nicht zur Sprache gebrachten rationalen Kern der Bedenken der Kritiker darstellt. Noch problematischer ist, daß diesen Bedenken dort von den Moderatoren stattdessen eine prinzipielle 'Innovationsfeindlichkeit' gegenüber jedweder 'neuen' Technik unabhängig von ihrer Wirkmächtigkeit unterstellt wurde (van den Daele u.a. 1995, S. 118). Etwas Sensibilität für die Technikdebatten der vergangenen Jahrzehnte hätte dagegen auch ohne den aufklärenden Blick auf unterschiedliche Wirkmächtigkeiten von Technologien zeigen müssen, daß sich Bedenken und Widerstand der 'Kritiker' nicht gegen jede Technik und gegen jede Innovation wenden, sondern 'nur' gegen einen vergleichsweise kleinen Ausschnitt aus dem großen Angebot gegenwärtiger und möglicher zukünftiger Technologien, insbesondere gegen Atomtechnik, synthetische Chemie und Gentechnik.
Die Ausdehnung der Reichweite und Wirkmächtigkeit von Technologien und die Unmöglichkeit, die Reichweite unseres Wissens über mögliche Folgen in gleichem Ausmaß auszudehnen, hat die für besonders wirkmächtige Technologien spezifische Wissenslücke und damit die Verantwortbarkeitslücke aufgerissen. Im Zentrum dieser Verantwortbarkeitslücke steht das Problem einer systematischen Verkürzung des ethischen bzw. gesellschaftlichen Abwägungsprozesses zwischen verschiedenen technischen Optionen und den mit ihnen jeweils verbundenen Chancen bzw. Risiken durch Nicht-Wissen und Nicht-Wißbarkeit. Bestimmte für den Abwägungsprozeß notwendige Informationen können prinzipiell nicht in den Prozeß einfließen. Auch dieses Problem ist an sich durchaus bekannt. Wir müssen und mußten immer entscheiden, ohne vollständiges Wissen zu besitzen, d.h. uns auf unsere Erfahrung und Intuition verlassen. Nie stehen uns alle notwendigen Informationen für rationale Entscheidungen zur Verfügung. Dieses bekannte Problem haben wir allerdings durch die technologische Entwicklung selbst extrem verschärft. Mit Blick auf die modernen verwissenschaftlichten Techniken wie Atomtechnik, synthetische Chemie und Gentechnik stellt sich das Problem in einem qualitativ neuen, bisher nicht gekannten Ausmaß. Entscheidend ist dabei, das zeigen insbesondere die Beispiele der genannten Technologien, daß das Problem mit der Eingriffstiefe und Handlungsmächtigkeit und damit mit der raumzeitlichen Ausdehnung relevanter Wirkungsketten bis hin zu globalen und irreversiblen Wirkungen zunimmt. Beim Einsatz dieser Technologien ist es sicher nicht in gleicher Weise angemessen, sich auf Erfahrung und Intuition zu verlassen, wie wir das seit Jahrhunderten bei handwerklich-hauswirtschaftlichen Techniken praktizieren. Wenn jemand 'die halbe Welt' riskiert und meint, das könne er schon verantworten, dann klingt das nur noch lächerlich.
Wenn unsere Eingriffe in die Natur verantwortbar bleiben sollen, empfiehlt sich somit eine Konzentration auf weniger wirkungsmächtige Techniken, auf Techniken mit in Raum und Zeit einigermaßen überschaubaren Wirkungsketten. Und es empfiehlt sich der behutsame Einsatz solcher sanfterer Techniken in einer Strategie der kleinen je für sich reversiblen Schritte, begleitet von einem intensiven Monitoring der dabei auftretenden ökologischen Effekte.
Mit diesem an sich ganz banalen Hinweis auf die Unterschiede in der Wirkmächtigkeit von Technologien ist der erste Schritt zur oben geforderten 'Charakterisierung' von Technologien getan (vgl. Abb. 2). Die Grundüberlegung ist ganz einfach: Mächtige Technologien haben mehr relevante Nebenwirkungen und längere relevante raumzeitliche Wirkungsketten als weniger wirkmächtige. Als Kriterium der Technikbewertung würde sich hier also ein 'Maß' für die 'Reichweite der relevanten raum-zeitlichen Wirkungsketten' anbieten. Mit Blick auf das Ziel der 'Charakterisierung' einer Technologie dürfte es allerdings fruchtbarer sein, nicht bei der 'Messung' des Ergebnisses (der Wirkmächtigkeit von Technologien) anzusetzen, sondern bei der Art und Weise ihres Zustandekommens. Das führt uns zur Betrachtung des Kriteriums 'Eingriffstiefe' und dort zunächst zur Betrachtung der Technikgenese.
Abbildung 2 konnte noch nicht übernommen werden.
4. Eingriffstiefe als Technikbewertungskriterium
Das Kriterium Eingriffstiefe wurde in der wissenschafts- und technikkritischen Debatte entwickelt (vgl. von Gleich 1988). Damals wurde versucht, das gemeinsam Problematische der drei im ökologischen Diskurs am kritischsten diskutierten Technologielinien zu fassen, der Atomtechnik, der synthetischen Chemie und der Gentechnik. Der historische und logische Grund für die Eingriffstiefe dieser Techniklinien wurde dabei auf den spezifischen Ansatz der ihnen zugrunde liegenden Wissenschaftsdisziplinen zurückgeführt (vgl. von Gleich 1989).
Alle drei Technologien sind wissenschaftliche Technologien, genauer Technologien, die auf der Herangehensweise einer ganz spezifischen Form von Naturwissenschaft basieren, den sogenannten exakten, den mathematisch-experimentellen Disziplinen.
Diesen Disziplinen eigentümlich ist ein ganz spezifisches Verhältnis zu ihrem Gegenstand, der Natur. Die mathematisch-experimentell arbeitenden Naturwissenschaftler gehen nicht von dem aus, was unmittelbar wahrnehmbar ist, von der Natur, wie wir sie im Alltagsbewußtsein verstehen, und von der auch alle bisherigen (empirischen) Techniken ausgingen, bzw. an der sie technisch ansetzten. Für die mathematisch-experimentellen Naturwissenschaftler verwandelte sich die unmittelbar wahrnehmbare Natur in die 'bloßen Phänomene', die sie nicht eigentlich interessierten. Sie interessierten sich für das, was hinter den Phänomenen steckt. Die mathematisch-experimentellen Naturwissenschaftler interessierten sich für die Gesetze, die diese Phänomene hervorbringen und steuern, für das, was die Welt im Innersten zusammenhält, für den Archimedischen Punkt, von dem aus die Welt aus den Angeln gehoben werden kann. Alle drei großen Naturwissenschaften waren sehr erfolgreich bei ihrer 'Suche' nach solchen Strukturen bzw. Gesetzen, die die Phänomene sehr weitgehend steuern: Die Physiker 'fanden' die Atome, indem sie sie spalteten und sie bestimmten diese atomaren bzw. elementaren Strukturen als verantwortlich für die physikalischen Eigenschaften der Dinge. Die Chemiker bestimmten die Molekülstruktur als verantwortlich für die chemischen Eigenschaften der Stoffe, und gingen dazu über, Stoffe zu konstruieren, die es bisher in der Natur noch gar nicht gab. Die Biologen schließlich bestimmten die Gene als verantwortlich für die biologischen Eigenschaften und z.T. auch Verhaltensweisen von Organismen. Auch für sie lief die Erkenntnis dieser Strukturen über deren Manipulation, zunächst völlig ungerichtet durch Chemikalien und Strahlen und inzwischen mit Hilfe der Gentechniken auch sehr gezielt. Auch die Biologen sind den Schritt von der Zerlegung (Analyse) zur gezielten Neusynthese gegangen und sind jetzt dabei, Organismen mit ganz neuen Eigenschaften zu konstruieren, Organismen, die auf natürlichem Wege nie hätten zustandekommen können. Als erste qualitative 'Definition' von 'Eingriffstiefe' kann deshalb formuliert werden: Eine besonders eingriffstiefe Technologie ist eine, bei der nicht mehr nur an den Phänomenen, sondern direkt an Strukturen technisch angesetzt wird, die die Phänomene sehr weitgehend steuern (gezielte technische Manipulation an atomaren bzw. elementaren Strukturen, an der Molekülstruktur und am Genom).
Damit ist der Grund bestimmt für die extreme Wirkmächtigkeit dieser Technologien.
Mit dem Kriterium Eingriffstiefe kann und soll also zwischen dem Spalten von Steinen und dem Spalten von Atomen, zwischen der Alkoholdestillation und der Synthese xenobiotischer Substanzen, zwischen der Züchtung durch Auslese und der gentechnischen Konstruktion von Organismen, zwischen dem irreversiblen Töten von Schweinen und ihrer in ganz anderer Weise irreversiblen genetischen Manipulation, zwischen klassischer und moderner Biotechnologie einerseits und neuer Biotechnologie (also Gentechnik) andererseits unterschieden werden (vgl. zu dieser Unterscheidung, die inzwischen auch vom BMBF übernommen wurde, OECD 1989 sowie zu u.a. auf dieser Unterscheidung aufbauenden ersten Ansätzen für konkurrierende biotechnologische Entwicklungspfade von Gleich; Grimme 1994 und von Gleich 1995), und es können auf der Basis dieser Charakterisierung Aussagen zum erwartbaren Wirkungsspektrum, zur erwartbaren Länge der relevanten raumzeitlichen Wirkungsketten und zum erwartbaren Verhältnis von relevanten Haupt- und Nebenwirkungen gemacht werden, Aussagen also zur 'besonderen Qualität des gentechnischen Eingriffs' und zu erwartbar damit verbundenen Unsicherheiten und Risiken, wie sie im WZB-Verfahren verlangt wurden.
Das Kriterium 'Eingriffstiefe' muß noch weiter operationalisiert werden, insbesondere ist eine 'Gradualisierung' anzustreben, damit nicht mehr nur zwischen einem technischen Ansetzen an der 'Logik' der Phänomene und einem technischen Ansetzen an den Phänomenen selbst, sondern darüber hinaus vergleichend auch zwischen einer sehr hohen und einer weniger hohen Eingriffstiefe unterschieden werden kann. Elemente für eine solche Gradualisierung bietet auf unterschiedlichen 'Phänomenebenen' die Unterscheidung zwischen technischem Ansetzen an 'Steuerungsstrukturen' (z.B. am Gehirn oder an den Hormonen), auf genetischer Ebene die Unterscheidung zwischen 'gezielten' und 'nicht-gezielten' Manipulationen, die Frage, ob wirklich 'Neues', 'Naturfremdes' geschaffen wird (Xenobiotika und Xenobiota) und die Unterscheidung zwischen 'bloßer' Deletion, und Amplifikation (PCR) einerseits und echter Neukombination mit Übertragung von genetischem Material über Artschranken hinweg andererseits.
4.1 Konsequenzen der Eingriffstiefe
Die Eingriffstiefe, das technische Ansetzen an der 'Logik' der Phänomene, hat spezifische Konsequenzen, die hier noch einmal kurz zusammengefaßt werden sollen:
_ Die Wirkungen derartiger Eingriffe sind meist irreversibel und global, genauer: die Wirkungsketten erreichen eine bisher nicht gekannte raumzeitliche Dimension (bspw. Plutonium Halbwertszeit 25.000 Jahre, PCBs nach kurzer Zeit in Organismen der Arktis und Antarktis nachzuweisen, gentechnisch manipulierte Mikroorganismen nach Freisetzung nicht rückholbar).
_ Die Macht über die Phänomene steigt in einem ungeheuren Ausmaß. Es verkehrt sich z.B. das Machtverhältnis zwischen Mensch und Natur. Mußten sich frühere Gesellschaften gegen eine übermächtige Natur zur Wehr setzen, so ist uns heute, nicht zuletzt durch diese drei Techniklinien, die ganze Natur in die Hand gegeben: zur Zerstörung, aber auch zur grundlegenden Umgestaltung. Daß diese Möglichkeiten zur grundlegenden Umgestaltung ein größeres gesellschaftliches und ökologisches Problem werden können, als die ungewollten Neben-, Folgewirkungen und Unfälle, darauf hat Jonas wiederholt hingewiesen (vgl. Jonas 1979 und 1985). Fallende technische Grenzen der Machbarkeit müßten jetzt nämlich wenigstens zum Teil durch gesellschaftlich-ethische Grenzen ersetzt werden.
_ Mit der extremen Wirkmächtigkeit sind auch extreme Risikopotentiale verbunden, die uns von den bisherigen handwerklich-hauswirtschaftlichen Techniken nicht bekannt waren.
Und schließlich, das könnte das größte Problem sein:
_ vergrößert sich die Kluft zwischen unserer Handlungsmächtigkeit und unserer Wissensmächtigkeit, zwischen dem, was wir bewirken (machen/anrichten) können und dem, was wir über mögliche Folgen unserer Eingriffe wissen können (vgl. auch dazu schon Jonas 1985). Durch diese 'hausgemachte' Kluft zwischen der Reichweite unseres Handelns und der Reichweite unseres Wissens reißt eine Verantwortbarkeitslücke auf, mit der adäquat umzugehen bisher keine gesellschaftlichen Strategien in Sicht sind.
All diese Aspekte konnten offensichtlich im WZB-Verfahren nicht angemessen berücksichtigt werden.
4.2 Drei Wege zu irreversiblen und globalen Umweltproblemen
Da mit dem Kriterium Eingriffstiefe nicht von Wirkungen auf Technologien, sondern von Technologien auf erwartbare Wirkungen geschlossen werden soll, kann naheliegender Weise nicht davon ausgegangen werden, daß die Eingriffstiefe der einzige Weg ist zu den angesprochenen Konsequenzen: 'irreversible und globale Umweltwirkungen', 'ungeheure Macht über die Phänomene', 'extreme Risikopotentiale' und 'Auseinanderklaffen zwischen der Reichweite unserer Handlungen und der Reichweite unseres Wissens'. Im Gegenteil, sie ist sicher nur einer von mindestens drei Wegen zu diesen Ergebnissen. Man kann bekanntlich globale und irreversible Umweltwirkungen auch durch extreme quantitative Steigerung je für sich relativ harmloser Eingriffe verursachen. Hier sei nur auf den Treibhauseffekt durch CO2-Emissionen verwiesen oder auf die Möglichkeit der irreversiblen Zerstörung von Tropenwäldern durch Brandrodung und Axt. Was mit diesen Technologien aber nur durch die immense quantitative Steigerung 'erreicht' werden kann, ist mit den extrem eingriffstiefen Technologien 'auf einen Schlag' (mit vergleichsweise geringem Aufwand) möglich. Auch auf eine dritte Möglichkeit muß noch verwiesen werden. Sie ist mit der Eingriffstiefe in gewissem Sinne 'verwandt', nur daß es sich dabei nicht um die besondere Qualität des Eingriffs dreht, sondern um einen besonderen 'Zustand' des Systems, in das eingegriffen wird. In der Dynamik von Systemen kann es Zustände höchster Instabilität (bzw. Sensibilität) geben. Während solcher Zustände kann selbst der schon sprichwörtlich gewordene 'Schmetterlingsflügelschlag' den 'nächsten Tornado auslösen'.
Ein insbesondere auf die Vermeidung globaler und irreversibler Umweltprobleme bedachtes Vorsorgeprinzip gebietet deshalb neben der Betrachtung der 'Quantität der Eingriffe' und der Betrachtung der 'Qualität des Eingriffs' auch noch die Betrachtung des 'Zustands (und der Architektur) des Systems', in das eingegriffen wird. Verallgemeinerbare Kriterien sind hierfür - über den sicher wichtigen Hinweis auf die Beachtung enger Kopplungen hinaus (vgl. Japp 1990) - bisher meines Wissens noch nicht in Sicht.
Für eine vorsorgliche Strategie angesichts der Möglichkeit globaler und irreversibler Effekte durch quantitative Steigerung je für sich vergleichsweise harmloser (wenig eingriffstiefer) Eingriffe bietet sich schließlich das trial and error-Prinzip an, das behutsame schrittweise Vorgehen mit je für sich reversiblen Schritten, begleitet durch ein intensives Monitoring etwaiger Neben- bzw. langfristiger Folgewirkungen. Zu achten ist dabei allerdings auch - darauf hat die Enquete-Kommission 'Schutz des Menschen und der Umwelt' hingewiesen - auf das Zeitmaß der Reaktionsmöglichkeiten von z.B. Ökosystemen (Enquete-Kommission 1994, S. 53).
5. Alte und neue Gentechnik verglichen
Wenn man sich mit dem Kriterium Eingriffstiefe nun noch einmal
der Fragestellung des WZB-Verfahrens nähert, stellt sich
zusätzlich auf einer gänzlich unerwarteten Ebene Verblüffung
ein. Wenn dort die 'gentechnische' mit der 'konventionellen' Züchtung
von herbizidresistenzen Nutzpflanzen verglichen wurde, war das
in keinster Weise ein Vergleich eines 'gentechnischen' Verfahrens
mit einem 'nicht-gentechnischen' Verfahren, sondern allenfalls
ein Vergleich zwischen einem Verfahren der 'alten', nicht gezielten
und nicht Artschranken überschreitenden Gentechnik (Mutagenese)
mit einem gezielten und Artgrenzen überschreitenden Verfahren
der 'neuen' Gentechnik (vektorvermittelter Gentransfer). Das bedeutet,
daß die Frage nach einem 'besonderen Risiko bei gentechnisch
veränderten Pflanzen', nach einem besonderen Risiko der Gentechnik
im Vergleich zu anderen Techniken schon durch die Auswahl der
Beispiele im Verfahren prinzipiell nicht mehr angemessen zu beantworten
war. Um so fragwürdiger ist es, daß nun in der Öffentlichkeit
der Eindruck erweckt wird, das Verfahren hätte gezeigt, daß
'die Gentechnik' keine anderen Risiken birgt als jede andere Technik.
Wenn man wirklich diese Frage hätte klären wollen, wenn
man wirklich ein gentechnisches Verfahren mit einem nicht-gentechnischen
Verfahren der Pflanzenzüchtung hätte vergleichen wollen,
hätte man die gentechnische Züchtung mit einer traditionellen
Züchtung durch Auslese ohne künstliche Erzeugung von
Mutationen vergleichen müssen. Meines Wissens arbeiten nur
noch die Züchter des biologisch-dynamischen Landbaus auf
diese Weise.
Ein Vergleich zweier gentechnischer Verfahren könnte nun tatsächlich, wenn man zudem, wie im Verfahren geschehen, die noch unbekannten Risiken gänzlich außer Acht läßt, die Risiken eher 'vergleichbar' erscheinen lassen, als der Vergleich zwischen Gentechnik und Züchtung durch Auslese ohne technisch induzierte Mutagenese. Das Ergebnis wird aus den Ungereimtheiten des Verfahrens heraus sogar einigermaßen verständlich.
Trotzdem ist, wenn man die oben skizzierte 'Gradualisierung' innerhalb des Kriteriums der Eingriffstiefe zugrunde legt, auch bei einem Vergleich zwischen 'alter' und 'neuer' Gentechnik in der Pflanzenzüchtung mit deutlichen Risikounterschieden in den Bereichen Wirkungstiefe (scale, Länge der relevanten raum-zeitlichen Wirkungsketten) und Wirkungsbreite (scope, Anzahl relevanter Nebenwirkungen) zu rechnen, weil die Tatsache der Übertragung genetischer Information über Artschranken hinweg, die auf natürliche Weise nie hätte zustande kommen können, und die Gezieltheit der Übertragung die grundsätzliche Problematik eines technischen Ansetzens auf der Genomebene deutlich verschärft.
Das Problematischste am Beispiel 'herbizidresistente Nutzpflanzen' könnte darüber hinaus die Tatsache darstellen, daß wir es hier mit einer Kombination zweier extrem eingriffstiefer Technologien zu tun haben, die Kombination von gentechnischen Verfahren mit Verfahren der synthetischen Chemie, und das Ganze noch in einer von vornherein beabsichtigten 'umweltoffenen' Anwendung. Wie sich diese Kombination zweier Risikotechnologien insgesamt auf das Ausmaß unseres Nicht-Wissens über mögliche Folgen auswirkt, wie sich die Unsicherheiten zusammensetzen, ob sie sich addieren, gegenseitig aufheben oder gar multiplizieren, muß vorerst offen bleiben. Wir stehen schließlich erst am Anfang eines 'rechnerischen' Umgangs mit Unsicherheit bei der Technik- und Stoffbewertung.
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Anmerkung der Redaktion
Der vorliegende Text wurde von uns leicht gekürzt. Die vollständige, ausführliche Fußnoten- und Begleitzitate umfassende Version kann beim Autor angefordert werden.
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FH Hamburg
FB Maschinenbau und
Chemieingenieurwesen
Lehrgebiet Technikbewertung
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