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Forschungszentrum Karlsruhe Technik und Umwelt Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) |
| TA-DATENBANK-NACHRICHTEN | |
| Nr. 1, 6. Jahrgang - April 1997 |
Emissionsminderung von energiebedingten klimarelevanten Spurengasen
in der Bundesrepublik Deutschland und in Baden-Württemberg
von Ulrich Fahl
Die Herausforderungen
Die Vermeidung nicht tolerierbarer Klimaveränderungen und die Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland und Baden-Württemberg sowie die Schaffung ausreichender Arbeit stellen zentrale Herausforderungen dar, denen wir an der Schwelle zum dritten Jahrtausend gegenüberstehen. Diese Herausforderungen haben einen direkten Bezug zur Energieversorgung, da der überwiegende Teil der anthropogenen Treibhausgasemissionen aus der Energieversorgung sowie der Verbrennung fossiler Energie stammt und da die Sicherung des Wirtschaftstandortes und die Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze in einem stärkerwerdenden internationalen Wettbewerb ohne eine leistungsfähige Energieinfrastruktur und wettbewerbsfähige Energiepreise nicht gelingen wird. Aufgrund des Diskurses über den Standort Deutschland bzw. Baden-Württemberg dürfen aber die umweltpolitischen Zielsetzungen nicht in Vergessenheit geraten.
Dies wurde noch einmal auf der 2. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention im Juli 1996 in Genf deutlich. Über 130 Umweltminister haben in Genf eine Deklaration angenommen, mit der den Verhandlungen über das Klimaschutzprotokoll ein neuer politischer Impuls gegeben werden soll. So wurden in der Ministererklärung inhaltliche Anforderungen an das bis zur 3. Vertragsstaatenkonferenz, zu der Japan für 1997 nach Kyoto eingeladen hat, zu erstellende Klimaschutzprotokoll formuliert, die über das Berliner Mandat hinausgehen. Es wird gefordert, in der Vereinbarung rechtlich verbindliche, quantifizierte Ziele für die Begrenzung von Treibhausgasemissionen sowie signifikante Reduzierungsraten innerhalb bestimmter Zeiträume, wie 2005, 2010 und 2020, vorzusehen.
Um diesen zentralen Herausforderungen gleichermaßen gerecht zu werden, ist es notwendig, eine nationale bzw. regionale Klimaschutzpolitik ökonomie- und arbeitsplatzverträglich anzulegen. Daher kommt kosteneffizienten Kohlendioxidminderungsmaßnahmen, die mit jeder aufgewendeten Mark eine möglichst hohe CO2-Reduktion erreichen, eine zentrale Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund ist es Zielsetzung der Studie "Emissionsminderung von energiebedingten klimarelevanten Spurengasen in der Bundesrepublik Deutschland und in Baden-Württemberg" des Instituts für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung (IER) der Universität Stuttgart, effiziente integrierte Gesamtstrategien zur Minderung von energiebedingten klimarelevanten Spurengasen für Deutschland und für Baden-Württemberg aufzuzeigen.
Ausgangssituation in Deutschland und in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gelangen pro Kopf der Bevölkerung jedes Jahr 7,6 Tonnen CO2 in die Atmosphäre. Bundesweit liegt der Pro-Kopf-Ausstoß des vor allem bei der Verbrennung fossiler Energieträger entstehenden Gases bei 11 Tonnen. Dabei ist in Baden-Württemberg der Verkehrssektor mit 29 % derzeit der Hauptverursacher, während die Kleinverbraucher nur mit rund 10 % und die Industrie mit ca. 13 % zu Buche schlagen (vgl. Abb. 1 / nur in gedruckter Form vorhanden). Der Anteil der CO2-freien Energieträger am Primärenergieverbrauch liegt in Deutschland bei ca. 12,4 %, während er in Baden-Württemberg rund 28 % beträgt. Die geringeren CO2-Emissionen pro Kopf sowie der höhere Anteil CO2-freier Energieträger am Primärenergieverbrauch deuten darauf hin, daß in Baden-Württemberg eine gleiche prozentuale Minderung wie im Bundesgebiet schwieriger zu erzielen ist, d.h., daß sie insbesondere nur mit vergleichsweise höheren Kosten zu erreichen ist.
Technische Optionen zur Minderung der Kohlendioxidemissionen
Grundsätzlich lassen sich die energiebedingten CO2-Freisetzungen in die Atmosphäre reduzieren durch
Effiziente CO2-Minderungsstrategien
Als Maß für die Effizienz einer CO2-Minderungsmaßnahme werden die bezogenen CO2-Minderungskosten verwendet. Sie geben den Aufwand in DM an, um durch die Maßnahme die Emission einer Tonne CO2 zu vermeiden (vgl. Abb. 2 / nur in gedruckter Form vorhanden). Dabei bedeuten negative Werte, daß die Maßnahme auch ohne eine Bewertung ihrer CO2-Minderung wirtschaftlich sinnvoll wäre (No-Regret-Maßnahme). Es zeigt sich, daß die bezogenen CO2-Minderungskosten von technischen Maßnahmen eine große Bandbreite aufweisen. Dies bedeutet, daß mit demselben Aufwand, je nach gewählter CO2- Minderungsmaßnahme, eine größere oder kleinere Minderung des CO2-Ausstoßes erreichbar ist (ökologische Effizienz).
Die Aufgabe einer ökonomieverträglichen Minderungsstrategie
ist es daher, diejenigen Minderungsmaßnahmen umzusetzen,
die, unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beeinflussungen,
ein angestrebtes Minderungsziel mit möglichst geringem Kostenaufwand
erreichen. Zweckmäßige Minderungsstrategien bedürfen
nicht nur einer komplexen Abwägung aller wechselseitigen
Einflußfaktoren und Wirkungen bei den technisch-ökonomischen
Möglichkeiten der Emissionsminderung, sondern gleichzeitig
auch noch einer adäquaten Berücksichtigung der zeitlichen
Veränderung von Rahmenbedingungen und der Emissionsanforderungen.
Wesentliche Ergebnisse modellgestützter Systemanalysen
Bei im wesentlichen unveränderten energiepolitischen Rahmenbedingungen, d. h. ohne neue Weichenstellungen für den Klimaschutz, werden im Zusammenhang mit der angestrebten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung die energiebedingten Kohlendioxidemissionen mittel- und langfristig in Baden-Württemberg nicht und in Deutschland nur leicht zurückgehen. Die für Baden-Württemberg bzw. für Deutschland angestrebten Ziele zur Reduktion der Kohlendioxidemissionen werden nicht erreicht.
Aufgrund der heute in Baden-Württemberg im Vergleich zum Bundesdurchschnitt um 30 % geringeren CO2-Emissionen je Einwohner sind, bei vergleichbaren Kosten, hier die Minderungserfordernisse geringer. Im Rahmen eines bundesweiten Klimaschutzkonzeptes, das die energiebedingten CO2-Emissionen bis zum Jahr 2005 um 25 % und bis 2020 um 50 % im Vergleich zum Jahr 1990 reduzieren will, müßten die CO2-Emissionen in Baden-Württemberg gegenüber 1987 um 15 % bis 2005 und um 33 % bis 2020 gesenkt werden. Diese Minderungen lassen sich umsetzen, ohne die Wirtschaft und die Verbraucher mit höheren Energiepreisen zu belasten.
Die wesentlichen Beiträge für eine derartige kosteneffiziente Reduktionsstrategie, die gleichermaßen dem Klimaschutz und der Sicherung des Wirtschaftsstandortes durch wettbewerbsfähige Energiepreise dient, leisten die Ausschöpfung wirtschaftlicher Energieeinsparpotentiale, insbesondere im Gebäudebereich, die Ausweitung der Nutzung von Erdgas und der Kernenergie sowie der Wasserkraft und der Biomasse. Allerdings müßte zur Erreichung der Klimaschutzziele der Einsatz von Stein- und Braunkohle langfristig deutlich reduziert werden.
Die Halbierung der Kohlenstoffintensität unserer Energieversorgung und die Verdopplung der Energieeffizienz unserer Volkswirtschaft ist eine energiepolitische Zielsetzung, die den Erfordernissen des Klimaschutzes und den Belangen der Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland und Baden-Württemberg, soweit es die Energieseite betrifft, gleichermaßen gerecht wird. Die Analyseergebnisse zeigen, daß der Schutz des Klimas, als eine wesentliche Komponente einer dauerhaft umweltgerechten Entwicklung, und wettbewerbsfähige Energiepreise, als wichtiger Beitrag zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes und zur Sicherung der Beschäftigung in unserem Land, nicht einer Quadratur des Kreises gleichkommen, sondern daß beides durchaus erreichbar ist.
Eine Nutzung der kosteneffizienten Kohlendioxidminderungsmöglichkeiten würde es sowohl der Bundesrepublik Deutschland als auch Baden-Württemberg erlauben, im internationalen Rahmen, u. a. auch auf der 3. Vertragsstaatenkonferenz in Kyoto, eine aktive Rolle bei der Minderung der CO2-Emissionen einzunehmen, ohne die Wirtschaft mit steigenden Energiekosten zu belasten, wenn es gelingt, die bestehenden energiepolitischen Hemmnisse abzubauen und den Marktkräften den Spielraum einzuräumen, der notwendig ist, um das klimaökologisch Notwendige ökonomisch effizient zu erreichen.
Dr. Ulrich Fahl
Universität Stuttgart
Institut für Energiewirtschaft und Rationelle
Energieanwendung - IER
Abteilung ESA
Heßbrühlstr. 49a
D-70565 Stuttgart
Tel.: + 49 (0) 711/78061-0
Fax: + 49 (0) 711/7803953
E-mail: UF@iers1.energietechnik.uni-stuttgart.de
Nationale Umweltpolitiken in globaler Perspektive - Ergebnisse
einer Studie für die UN-Universität
In den letzten 25 Jahren ist die umweltpolitische Handlungsfähigkeit (Kapazität) der Industrieländer wie auch der Entwicklungsländer bemerkenswert angestiegen. Die Internationalisierung von Umweltpolitik hat hieran einen wesentlichen Anteil. Entgegen allgemeiner Meinung spielt die Globalisierung hier eine positive, den nationalen Umweltschutz stützende Rolle.
Dies ist das Kernergebnis einer soeben veröffentlichten Studie für die UN-Universität. Die von der Forschungsstelle für Umweltpolitik an der FU Berlin und dem Wissenschaftszentrum Berlin vorgelegte Untersuchung besteht aus 13 nationalen Fallstudien und einem statistischen Überblick über 35 Länder.
Im einzelnen ergibt sich dabei folgendes Bild:
Bibliographische Angaben
Martin Jänicke / Helmut Weidner (eds.) (in coll. with Helge Jörgens): National Environmental Policies: A Comparative Study of Capacity-Building. Berlin etc.: Springer-Verlag, 1997. 320 S. ISBN 3-540-61519-9
Kontakt
Prof. Dr. Martin Jänicke
Dipl.-Pol. Helge Jörgens
Freie Universität Berlin
FB Politische Wissenschaft
Forschungsstelle für Umweltpolitik
Schwendenerstr. 53
D-14195 Berlin
Tel.: + 49 (0) 30-838 50 98
Fax: + 49 (0) 30-831 63 51
E-mail: joergens@zedat.fu-berlin.de
Dr. Helmut Weidner
Wissenschaftszentrum Berlin
für Sozialforschung (WZB)
Abteilung Normbildung und Umwelt
Reichpietschufer 50
D-10785 Berlin
Tel.: + 49 (0) 30-25 491-269
Fax: + 49 (0) 30-25 491-254
Grünbuch der EU-Kommission zu "Erneuerbaren
Energiequellen"
von Ludwig Leible, ITAS
Die EU-Kommission hat Ende November 1996 ein Grünbuch vorgelegt, das am Anfang eines Zweiphasenkonzeptes zur Entwicklung einer Strategie zur Förderung erneuerbarer Energiequellen steht. Dieses Grünbuch gibt einen umfassenden Überblick zum derzeitigen Stand aber auch zu den mittelfristigen und längerfristigen Perspektiven der erneuerbaren Energieträger in der EU.
1994 lag der Anteil regenerativer Energieträger am Gesamtenergiebedarf der EU (15 Mitgliedsländer) bei 5,4 %; für derzeitige Verhältnisse (1996) wird von rd. 6 % ausgegangen. Entsprechende Daten zum Anteil am Gesamtenergieverbrauch werden für die einzelnen Mitgliedsländer für das Jahr 1990 und 1994 aufgelistet. So lag 1994 beispielsweise, um eine Orientierung für die unterschiedliche Bedeutung in den einzelnen Mitgliedsländern zu geben, dieser Anteil der regenerativen Energieträger in Deutschland bei 1,9 %, in Dänemark bei 7,0 %, in Finnland bei 19,3 % und in Schweden und Österreich bei 24,0 % bzw. 24,1 %. Darüber hinaus wird für jedes Mitgliedsland für das Jahr 1994 detailliert dargestellt, welche relative Bedeutung die Strom- und Wärmeerzeugung z.B. über Wasserkraft, Wind, Solarzellen, Photovoltaik, Geothermie, Siedlungsabfall, Holz, Biokraftstoffe, Deponiegas, Klärschlamm oder Gülle besitzt. Zum Vergleich wird Bezug auf die USA und Japan genommen. Insgesamt wird das technische Potential für Erneuerbare Energieträger in der EU auf 400 Mio. t RÖE (Rohöl-Einheiten) geschätzt; realisiert sind derzeit (1994) rd. 65 Mio. t RÖE bzw. 16 % des technisch möglichen Potentials. Diese Abweichung zwischen technisch möglichem Potential und dem tatsächlich realisierten Umfang ist bei der Biomasse und Wind- und Sonnenenergie besonders signifikant. In diesem Zusammenhang sind auch deutliche regionale Unterschiede in der EU festzustellen. So sind beispielsweise rd. 70 % der gesamten realisierten Windenergiekapazitäten der EU in Dänemark und Deutschland zu finden.
Hinsichtlich der Perspektiven für regenerative Energieträger hatte sich die EU bereits 1988 (mit damals 12 Mitgliedsländern) als Ziel gesetzt, bis 2005 einen Anteil der erneuerbaren Energieträger am Gesamtenergieverbrauch von 8 % zu realisieren. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse von verschiedenen Studien geht die EU-Kommission derzeit davon aus, daß mittelfristig ein Anteil der regenerativen Energieträger bis 2010 bei einem Minimalaufwands-Szenario bei 7 %, bei einem mittleren Aufwand bei 9 % und bei einem maximalen Aufwand bei 16 % realisiert werden könnte.
Nach der kurzen Würdigung der Vorteile, die mit erneuerbaren Energieträgern verbunden sind, und dem Aufführen der wesentlichen Hemmnisse, die die verstärkte Nutzung regenerativer Energien behindern, wie z.B. mangelnde Wettbewerbsfähigkeit oder technische Probleme, wird abschließend auf strategische Erwägungen eingegangen.
Diese Strategieplanungen geben das Ziel vor, bis 2010 den Anteil der erneuerbaren Energieträger am Energieverbrauch in der EU von derzeit rd. 6 % auf 12 % zu verdoppeln. Zur Erreichung dieses Ziels soll auf Gemeinschaftsebene und auf Ebene der einzelnen Mitgliedsstaaten eine gemeinsame Umsetzungsstrategie abgestimmt und verfolgt werden. Verschiedene Ansatzpunkte (Instrumente) zur Verbesserung der Markteinführung regenerativer Energieträger werden diskutiert, so z.B. Wege zur Realisierung positiver Effekte z.B. durch steuerliche Harmonisierung, staatliche Beihilfen oder durch Normung. Der Schaffung eines Elektrizitätsbinnenmarktes wird bei diesen Strategieplanungen besondere Priorität zugerechnet. Die im Bereich der regenerativen Energieträger von der EU aufgelegten Förderprogramme, wie z.B. JOULE, THERMIE, FAIR oder SYNERGY, werden in diesem Zusammenhang mit vorgestellt und hinsichtlich ihrer strategischen Ausrichtung eingeordnet.
Unter Auswertung der durch dieses Grünbuch angeregten Diskussion soll von der Kommission noch vor Mitte 1997 ein Weißbuch vorgelegt werden, das eine umfassendere Gemeinschaftsstrategie, einschließlich eines Aktionsplanes, zur Förderung erneuerbarer Energiequellen in der EU präzisiert.
Bibliographische Angaben
Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Hrsg.), Energie für die Zukunft: Erneuerbare Energiequellen. Grünbuch für eine Gemeinschaftsstrategie. Mitteilung der Kommission, KOM(96) 576, Brüssel, 20. 11. 1996, 65 S.
Zu beziehen über
Vertretung der Europäischen Kommission
Bonn - Informationsservice
Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
D-53113 Bonn
Fax: + 49 (0) 228/630343
Die amtlich verbotene Unverträglichkeit
Zur Sozialverträglichkeitsbestimmung im österreichischen
Gentechnikgesetz
von Helge Torgersen und Franz Seifert
Wie in allen Staaten der Europäischen Union müssen auch in Österreich gentechnisch veränderte Organismen vor einer Freisetzung auf Gefahren für die Gesundheit und Umwelt beurteilt werden, ebenso ein 'gentechnisches' Produkt vor dem Inverkehrbringen. Das österreichische Gentechnikgesetz sieht als weiteres Kriterium vor, daß derartige Produkte nicht zu einer "sozialen Unverträglichkeit" führen dürfen. Die Sozialverträglichkeitsklausel stellt im Rahmen der österreichischen Rechtsordnung ein Novum dar. Im Rahmen des vom Österreichischen Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz geförderten Projektes "Möglichkeiten für die umfassende Beurteilung der Gesundheits-, Umwelt- und Sozialverträglichkeit von Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen in Österreich unter besonderer Berücksichtigung des EFTA-Vorbehaltes" ging das Institut für Technikfolgenabschätzung (ITA) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien, der Frage nach, "was bedeutet Sozialverträglichkeit" und "wie läßt sich dieses Konzept auf 'gentechnische' Produkte anwenden, wenn es sich überhaupt darauf anwenden läßt?".
Erzeugnisse, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten, müssen in Österreich neben der Unbedenklichkeit für Gesundheit und Umwelt ein weiteres Kriterium erfüllen: Nach § 63 des österreichischen Gentechnikgesetzes kann das Inverkehrbringen durch Verordnung verboten werden, wenn "aufgrund sachlicher Grundlagen anzunehmen ist, daß solche Erzeugnisse zu einer nicht ausgleichbaren Belastung der Gesellschaft oder gesellschaftlicher Gruppen führen könnten, und wenn diese Belastung für die Gesellschaft aus volkswirtschaftlichen, sozialen oder sittlichen Gründen nicht annehmbar erscheint."
Die Sozialverträglichkeits-Bestimmung stellt im Rahmen der österreichischen Rechtsordnung ein Novum dar, indem außertechnische Zulässigkeitskriterien normiert werden. Der Begriff "Sozialverträglichkeit", der keine Entsprechung in anderen Sprachen hat, ist aber von einer einheitlichen Definition weit entfernt und die Klausel daher auch nicht präzise formuliert, so daß sie auf interpretativem Weg bloß tendenziell einzugrenzen ist. Vom juristischen Standpunkt ließe sich somit einwenden, daß sie gegen das Legalitätsprinzip des Art. 18 BVG verstoßen könnte. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen auch im Hinblick auf grundrechtlich geschützte Rechtspositionen, so daß das rechtliche Umfeld alles andere als einfach ist.
Das gilt insbesondere für die Kompatibilität mit den Bestimmungen der EU. Während es für die Beurteilung von Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt Erfahrungen und ein festgelegtes Procedere gibt, stößt die Einschätzung sozioökonomischer Kriterien bei der Zulassung "gentechnischer" Erzeugnisse auf Schwierigkeiten und wird in der EU abgelehnt. Die Freisetzungs-Richtlinie 90/220 erfaßt nur Gesundheits- und Umweltschutzaspekte. Allerdings ist der gesamte Rechtsbestand zum freien Warenverkehr zu beachten; für Einschränkungen ist lediglich das Kriterium der ethischen Vertretbarkeit zulässig, aber nur, wenn keine versteckte Diskriminierung zu vermuten ist und die Behörde keinen zu großen Ermessensspielraum hat.
Angesichts der ungenauen Formulierung der Klausel dürfte dieser Spielraum aber beträchtlich sein. Der Gesetzestext gibt zwar gewisse Kriterien an, wann mit einer sozialen Unverträglichkeit zu rechnen ist, diese bleiben aber vage. Die Formulierung "nicht ausgleichbare Belastung" deutet auf Kompensationen. "Volkswirtschaftliche" Gründe dürften streng genommen aus EU-rechtlichen Überlegungen überhaupt nicht gelten. "Soziale" Gründe sind bereits im Begriff enthalten, die Definition wäre zirkulär. "Sittliche" Gründe erscheinen noch am plausibelsten. Wer aber definiert allgemeinverbindlich, was sittlich ist, und aufgrund welcher Kriterien? Die Anwendbarkeit der Bestimmung ist somit fraglich und die Sanktionsandrohung unglaubwürdig. Zwar wird die Forderung nach Sozialverträglichkeit als legitim und notwendig erachtet, weil die zugrundeliegenden Ideen auf konstruktive Vorschläge zur Bewältigung von Problemen moderner Industriegesellschaften verweisen. Eine allgemeingültige Definition und das Aufstellen verbindlicher Kriterien durch Experten ist aber unmöglich. Die österreichische Bestimmung könnte somit höchstens als "Notbremse" interpretiert werden, mit deren Hilfe gewisse gesellschaftliche Konflikte vorübergehend entschärft werden sollen. Es besteht allerdings der Verdacht, daß der Begriff wegen seiner Uneindeutigkeit leicht mißbraucht wird und zu Rhetorik oder "symbolischer Politik" verkommt. Ist die Bestimmung also obsolet?
Auf der Suche nach Möglichkeiten der Umsetzung wurde der Begriff der Sozialverträglichkeit näher untersucht. Geprägt in den 70er Jahren in Anlehnung an das Konzept der Umweltverträglichkeit, ist er zwar nicht genau zu definieren, läßt sich aber anhand der Begriffe "Akzeptabilität", "Akzeptanz" und "Partizipation" interpretieren. Das Sozialverträglichkeitskonzept erweist sich aber als unfertig, weil jeder dieser Ansätze erhebliche Schwächen hat.
Akzeptabilitätsüberlegungen gingen ursprünglich davon aus, daß angesichts ihrer Risiken großtechnische Systeme nicht mehr im trial-and-error-Verfahren eingeführt werden konnten, sondern eine politische Entscheidung zu treffen war, wobei nicht zu einem technischen System die passende Gesellschaftsordnung, sondern die zur Wahl stehenden Optionen auf ihre Verträglichkeit mit der gesellschaftlichen Ordnung und Entwicklung hin zu untersuchen wären. Was "sozial verträglich" wäre, sollte nach objektivierbaren Kriterien zu beurteilen sein. Es zeigte sich aber, daß Akzeptabilität nicht von vorneherein anhand wissenschaftlich gültiger Kriterien festgestellt werden kann. Mittlerweile gab es, z.B. in Norwegen, einige Versuche, Akzeptabilitätskriterien auch für die Zulassung gentechnischer Versuche und Produkte zu etablieren - zentrale Begriffe waren die "Förderung einer nachhaltigen Entwicklung", "gesellschaftlicher Nutzen" und ethische Gesichtspunkte. Die Schwierigkeiten in der Umsetzung waren aber beträchtlich.
Unter dem Begriff "Akzeptanz" müßte, so die zweite Auslegung, jenes Risikoausmaß gefunden werden, das vor der breiten Öffentlichkeit erfolgreich vertretbar war. Angesichts breiter Nichtakzeptanz war klar, daß auch geringe Restrisiken noch zu groß waren, um als akzeptabel gelten zu können - ausschlaggebend war das mangelnde Vertrauen der Bevölkerung in Experten. Die Beurteilung der Akzeptanz konnte zwar als Barometer für Fragen der Sozialverträglichkeit dienen, bestimmte aber nicht allein deren Maß. Da über die Akzeptanz der Gentechnik in Österreich bis 1994 wenig bekannt war, wurde eine repräsentative Umfrage in Österreich (zwecks europaweiter Vergleichbarkeit mit dem Wortlaut der Eurobarometer-Studie von 1993) durchgeführt, die die Einstellung vor der breiten öffentlichen Debatte von 1996 illustrierte: Bio- bzw. Gentechnologie fanden bereits damals weit weniger Zustimmung als in den meisten anderen EU-Staaten. Die Österreicher wußten deutlich weniger über Bio/Gentechnologie als die Bürger anderer EU-Länder; das Risikobewußtsein war allerdings geringer als etwa in Deutschland, ebenso die Forderung nach staatlicher Kontrolle. Diese Ergebnisse waren vor dem Hintergrund einer generell deutlich geringeren Erwartung bezüglich neuer Technologien - von der Solarenergie bis zur Weltraumfahrt - als in allen anderen EU-Ländern zu sehen.
Partizipation - z.B. mittels öffentlicher Diskussionsprozesse und partizipativer Technikfolgen-Abschätzung und -Gestaltung - gilt heute als wesentlicher Bestandteil und Voraussetzung für Sozialverträglichkeit. Unter dem Stichwort "Partizipation" (bei der Einführung von I&K-Technologien) wurde ursprünglich keine objektivierbare Definition von Sozialverträglichkeit festgeschrieben, sondern diese blieb vorläufiger Arbeitsbegriff und mußte in einem kollektiven partizipatorischen Prozeß jeweils konkretisiert werden. Zwar war die Übereinstimmung mit den Normen der Verfassung und den grundlegenden Werten der Gesellschaft gefordert, aber es traten weitere Aspekte hinzu - insbesondere sollten sich die Betroffenen zur Geltung bringen können. Ob eine Technologie sozialverträglich war, ließ sich demnach nicht allgemein, sondern nur bezogen auf einen konkreten Fall ermitteln. Beispiele für Partizipation unter dem Stichwort Gentechnik zeigten drei sehr unterschiedliche Modelle in anderen Ländern: die partizipative Technikfolgenabschätzung von herbizidresistenten Pflanzen des WZB in Deutschland, die Konsensus-Konferenz über Pflanzen-Biotechnologie des Science Museums in Großbritannien und die Stiftung "Consument & Biotechnologie" in den Niederlanden. Gemeinsam war diesen Versuchen, daß ordnungspolitische Maßnahmen vermieden und der Dialog in den Mittelpunkt gestellt wurde, um auch andere als technische oder kommerzielle Ziele in die Technikentwicklung einzubringen. Der Erfolg dieser Modelle hing aber nicht zuletzt von der jeweiligen politischen Kultur ab.
Der Versuch im Gentechnikgesetz, "soziale Unverträglichkeit" als Kriterium für die Zulassung von Produkten einzuführen, ist aus dieser Sicht inadäquat, weil die Umsetzung der Ansprüche mittels amtlicher Prüfung anhand unbestimmbarer Kriterien nicht gewährleistet werden kann, solange kein Raum für einen zivilgesellschaftliche Auseinandersetzung bleibt. Die Begriffe Akzeptanz, Akzeptabilität und Partizipation bedingen sich wechselweise; Voraussetzung für jede Annäherung an "Sozialverträglichkeit" sind daher Anstrengungen, alle drei Begriffe gemeinsam umzusetzen. Dazu wurden einige Optionen aufgezeigt. So könnte eine "Checklist", die sich an der Vorgangsweise bei Technikfolgenabschätzungen orientiert, Informationen über denkbare Auswirkungen neuer Produkte und damit über deren mögliche Akzeptabilität liefern - allerdings keine Bewertung. Zur Partizipation wurde als Beispiel ein Modell vorgeschlagen, das Szenariotechniken mit Konsensus-Konferenzen kombiniert.
Abschließend wurden zwei mögliche Vorgangsweisen bei Freisetzungsvorhaben skizziert und bezüglich ihrer Folgen diskutiert: Bei der Strategie des "Business as usual" beschränkt sich die Beteiligung der Öffentlichkeit lediglich auf das rechtstaatlich eingeräumte Minimum. Im Gegensatz dazu steht ein aktives, staatlich forciertes Publikmachen mit möglicher Auseinandersetzung. Die Ereignisse des Jahres 1996 (erste Freisetzungsanträge in Österreich, die zu einer beträchtlichen öffentlichen Kontroverse führten und schließlich - obwohl nicht "riskant" nach EU-Kriterien - zurückgezogen oder abgelehnt wurden), bestätigten diese Szenarien: Von den zuständigen Behörden intendiert war wohl eine Art "Business as usual", gegen das verschiedene NGOs die latente Aversion der Österreicher zu mobilisieren vermochten. Als ein Antragsteller seine transgenen Kartoffeln freisetzte, ohne die Genehmigung abzuwarten, kam es zum Eklat, der das amtliche Procedere aushebelte.
Die öffentliche Debatte kreiste vielfach um generelle Optionen der Landwirtschaft. Dabei wurde die Möglichkeit eines österreichischen Sonderwegs im EU-Agrarmarkt mit dem Schwergewicht auf biologischer Landwirtschaft propagiert. Dazu steht Gentechnik in der Landwirtschaft in Widerspruch. Hier ging es um eine politische Grundsatzentscheidung; der Risikoaspekt war bloß einer von vielen. Es wäre also anzunehmen gewesen, daß die Sozialverträglichkeitsbestimmung des Gentechnikgesetzes, die ja außertechnische Kriterien festlegt, zumindest in der Debatte eine Rolle gespielt haben würde - dies war aber nicht der Fall. Auch auf dem Höhepunkt der Kontroverse, als ein Volksbegehren gegen Gentechnik in der Landwirtschaft angekündigt wurde (das in diesem April stattfinden wird), blieb es um die Sozialverträglichkeitsklausel still. Nicht einmal als es darum ging, tatsächlich gentechnische Produkte (nämlich Soja und Mais, die in der EU zum Inverkehrbringen zugelassen wurden) vom österreichischen Markt fernzuhalten, erinnerte man sich der Bestimmung. Im Mittelpunkt stand die Kennzeichnung und - insbesondere im Fall des Mais - der Risikoaspekt. Als die offizielle österreichische Position, nämlich Ablehnung und Einleitung des Artikel 16-Verfahrens feststand, ebbte auch die öffentliche Kontroverse ab.
Somit zeigte sich, daß die Sozialverträglichkeitsbestimmung zumindest bisher entbehrlich war. Weder leistete sie einen Beitrag, die öffentliche Diskussion in konstruktiver Weise zu befördern, noch konnte sie Kontroversen aufgrund unterschiedlicher Werthaltungen und Interessen vermeiden, geschweige denn auflösen. Das spiegelte sich auch in der Rezeption der Studie wider: Das Interesse an der Studie war in Österreich eher gering, in anderen Ländern hingegen durchaus vorhanden - entweder, weil es in den betreffenden Ländern keine derartige Bestimmung gibt, die Forderung nach der "vierten Hürde" aber immer wieder erhoben wird, oder, im Fall von Norwegen, weil man sich ähnlichen Problemen mit sozioökonomischen Kriterien gegenübersieht.
Bibliographische Angaben
Helge Torgersen, Franz Seifert (unter Mitarbeit von M. Waldhäusl): "Die Sozialverträglichkeitsbestimmung von gentechnischen Produkten zwischen Anspruch und Umsetzbarkeit." Studie im Auftrag des Bundesministers für Gesundheit und Konsumentenschutz, Endbericht. Institut für Technikfolgen-Abschätzung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Wien, Oktober 1995. 139 S., ca. DM 30,--.
Kontakt
Helge Torgersen
Institut für Technikfolgen-Abschätzung
Österreichische Akademie der Wissenschaften
Postgasse 7/4
A-1010 Wien
Tel.: + 43-1-51581-588
Fax: + 43-1-5131145
E-mail: torg@lezvax.arz.oeaw.ac.at
von Torsten Fleischer, ITAS
Nanotechnik gilt als eine der Techniken, die in den zahlreichen Industriezweigen in der Zukunft eine wichtige Rolle spielen kann. Sie ist Ausdruck der sich fortsetzenden Tendenzen der Miniaturisierung und der präziseren Fertigung und Bearbeitung von Formteilen und Oberflächen. Dabei wird der Begriff nicht einheitlich gebraucht, allgemein kann man darunter jedoch die Anwendung von Wissenschaft und Technik für Fertigungsprozesse im Submikrometerbereich (im Bereich zwischen einem Tausendstel und einem Millionstel Millimeter) verstehen. Damit nähert sich die Technik der molekularen und atomaren Ebene.
Bekannt sind die Anwendungen der Nanotechnik in der Mikroelektronik, Datenverarbeitung und Informationsverarbeitung. Sie erstrecken sich aber auch in Bereiche wie maßgeschneiderte Werkstoffe, Kleinstwerkzeuge oder biologisch-technische Systeme. In der Nanotechnik sind zahlreiche Wissenschaftsdisziplinen vertreten: Elektronik, Materialwissenschaften, Informationstechnik, Medizin, Biologie, Biochemie und andere mehr.
Dem möglichen Schlüsselcharakter der Nanotechnik Rechnung tragend hat das britische Parliamentary Office of Science and Technology (POST) Ende des vergangenen Jahres einen Bericht unter dem Titel ,Making It In Minature - Nanotechnology, UK Science and its applications" vorgelegt. Darin soll den Parlamentariern das Potential dieser Technik aufgezeigt und die verschiedenen forschungspolitischen Ansätze anderer Länder zu ihrer Förderung vorgestellt werden, um daraus Schlußfolgerungen für die Gestaltung der britischen Forschungspolitik in diesem Technikfeld ziehen zu können.
Im ersten Teil der Studie werden zahlreiche Anwendungsfelder der Nanotechnik vorgestellt, jedoch nicht weiter diskutiert. Nicht unerwartet nimmt dabei die Informationstechnik/Elektronik (mit den Teilbereichen Mikroprozessoren, Speichertechniken, Anzeigen und Drucker, Telekommunikation und Optik, Neue Computerkonzepte sowie Sensorik) den größten Raum ein. Breite Darstellung erfahren auch die Einsatzgebiete der Nanotechnik in Biologie und Medizin, wobei die Schwerpunkte auf Chirurgische Techniken sowie die Herstellung von Pharmazeutika und die Gentechnik gelegt werden. Skizziert werden desweiteren mögliche Anwendungen in der Fertigungstechnik, in der Chemie und der Verfahrenstechnik
Daran anschließend werden nationale und internationale Aktivitäten und Initiativen zur Förderung der Nanotechnik beschrieben, allerdings auch hier nicht kritisch hinterfragt. Neben den Programmen in den USA, Japan und auf EU-Ebene werden hier vor allem die zahlreichen nationalen britischen Vorhaben, Potentiale und Entwicklungserwartungen dargestellt. Dabei wird der britischen Wissenschaft und Technik in diesem Bereich - auch unter Nachweis ausländischer Quellen - ein hoher Entwicklungsstand und internationale Wettbewerbsfähigkeit bescheinigt, die nicht zuletzt auf die hauptsächlich durch das Wirtschaftsministerium DTI gestarteten und koordinierten Aktivitäten zurückzuführen seien. Unter Verwendung verschiedener Indikatoren wird aufgezeigt, daß im Forschungsfeld Nanotechnik derzeit die USA und Japan dominieren. Als in Europa führend wird Deutschland betrachtet, gefolgt von Großbritannien. Die im Schlußteil des Berichts zusammengestellten Prognosen zur Markteinführung und zum Marktpotential bieten bedauerlicherweise nichts Neues, sie gehen zurück auf die Studien des VDI-Technologiezentrums Physikalische Technologien aus dem Jahr 1995 sowie des STOA (Scientific and Technology Options Assessment)-Büros des Europäischen Parlamentes.
Abschließend gehen die Autoren der Frage nach "Is the UK keeping pace?" Sie konstatieren noch einmal die starke Position Großbritanniens auf diesem Gebiet. Zugleich kritisieren sie jedoch die insgesamt schwache Informationslage und empfehlen eine neue Untersuchung zu britischen Stärken, Schwächen und Möglichkeiten in diesem Technikfeld. Zudem wird bemängelt, daß Nanotechnik - wie manch andere "Querschnittstechniken" auch - in den gegenwärtigen britischen Forschungsprogrammen nicht angemessen berücksichtigt worden sei. Sie empfehlen, Nanotechnik als Gebiet mit forschungspolitischer Priorität zu betrachten. Weitere Empfehlungen betreffen die Untersuchung der Bedeutung der Nanotechnik für die industrielle Wettbewerbsfähigkeit, die Verbesserung von Möglichkeiten zur Verbreitung von Ergebnissen interdisziplinärer Forschung sowie Maßnahmen zur Verbesserung und Beschleunigung der industriellen Umsetzung von Forschungsergebnissen in diesem Bereich.
Bekannt sind die Anwendungen der Nanotechnik in der Mikroelektronik, Datenverarbeitung und Informationsverarbeitung. Sie erstrecken sich aber auch in Bereiche wie maßgeschneiderte Werkstoffe, Kleinstwerkzeuge oder biologisch-technische Systeme. In der Nanotechnik sind zahlreiche Wissenschaftsdisziplinen vertreten: Elektronik, Materialwissenschaften, Informationstechnik, Medizin, Biologie, Biochemie und andere mehr.
Dem möglichen Schlüsselcharakter der Nanotechnik Rechnung tragend hat das britische Parliamentary Office of Science and Technology (POST) Ende des vergangenen Jahres einen Bericht unter dem Titel ,Making It In Minature - Nanotechnology, UK Science and its applications" vorgelegt. Darin soll den Parlamentariern das Potential dieser Technik aufgezeigt und die verschiedenen forschungspolitischen Ansätze anderer Länder zu ihrer Förderung vorgestellt werden, um daraus Schlußfolgerungen für die Gestaltung der britischen Forschungspolitik in diesem Technikfeld ziehen zu können.
Im ersten Teil der Studie werden zahlreiche Anwendungsfelder der Nanotechnik vorgestellt, jedoch nicht weiter diskutiert. Nicht unerwartet nimmt dabei die Informationstechnik/Elektronik (mit den Teilbereichen Mikroprozessoren, Speichertechniken, Anzeigen und Drucker, Telekommunikation und Optik, Neue Computerkonzepte sowie Sensorik) den größten Raum ein. Breite Darstellung erfahren auch die Einsatzgebiete der Nanotechnik in Biologie und Medizin, wobei die Schwerpunkte auf Chirurgische Techniken sowie die Herstellung von Pharmazeutika und die Gentechnik gelegt werden. Skizziert werden desweiteren mögliche Anwendungen in der Fertigungstechnik, in der Chemie und der Verfahrenstechnik
Daran anschließend werden nationale und internationale Aktivitäten und Initiativen zur Förderung der Nanotechnik beschrieben, allerdings auch hier nicht kritisch hinterfragt. Neben den Programmen in den USA, Japan und auf EU-Ebene werden hier vor allem die zahlreichen nationalen britischen Vorhaben, Potentiale und Entwicklungserwartungen dargestellt. Dabei wird der britischen Wissenschaft und Technik in diesem Bereich - auch unter Nachweis ausländischer Quellen - ein hoher Entwicklungsstand und internationale Wettbewerbsfähigkeit bescheinigt, die nicht zuletzt auf die hauptsächlich durch das Wirtschaftsministerium DTI gestarteten und koordinierten Aktivitäten zurückzuführen seien. Unter Verwendung verschiedener Indikatoren wird aufgezeigt, daß im Forschungsfeld Nanotechnik derzeit die USA und Japan dominieren. Als in Europa führend wird Deutschland betrachtet, gefolgt von Großbritannien. Die im Schlußteil des Berichts zusammengestellten Prognosen zur Markteinführung und zum Marktpotential bieten bedauerlicherweise nichts Neues, sie gehen zurück auf die Studien des VDI-Technologiezentrums Physikalische Technologien aus dem Jahr 1995 sowie des STOA (Scientific and Technology Options Assessment)-Büros des Europäischen Parlamentes.
Abschließend gehen die Autoren der Frage nach "Is the UK keeping pace?" Sie konstatieren noch einmal die starke Position Großbritanniens auf diesem Gebiet. Zugleich kritisieren sie jedoch die insgesamt schwache Informationslage und empfehlen eine neue Untersuchung zu britischen Stärken, Schwächen und Möglichkeiten in diesem Technikfeld. Zudem wird bemängelt, daß Nanotechnik - wie manch andere "Querschnittstechniken" auch - in den gegenwärtigen britischen Forschungsprogrammen nicht angemessen berücksichtigt worden sei. Sie empfehlen, Nanotechnik als Gebiet mit forschungspolitischer Priorität zu betrachten. Weitere Empfehlungen betreffen die Untersuchung der Bedeutung der Nanotechnik für die industrielle Wettbewerbsfähigkeit, die Verbesserung von Möglichkeiten zur Verbreitung von Ergebnissen interdisziplinärer Forschung sowie Maßnahmen zur Verbesserung und Beschleunigung der industriellen Umsetzung von Forschungsergebnissen in diesem Bereich.
Der Report schließt mit der suggestiven Aussage: "Observers suggest however that, with the expiry of the main programmes of support from DTI, the earlier momentum generated is now being lost. With the UK now at a critical point in deciding national policy on nanotechnology, advocates compare the present situation to the strong position the UK enjoyed in the microelectronics industry in the 1970s, and are concerned that without strong leadership, the UK may also lose ground in this new field. It is hoped, therefore, that this POST report will assist parliamentarians to understand this complicated field and progress the debate on the future of nanotechnology in the UK."
Bibliographische Angaben
Parliamentary Office of Science and Technology (ed.): Making it in Miniature - Nanotechnology, UK Science and its applications, London 1996, 44 pp. ISBN 1-897941-31-5
Der Bericht ist zu beziehen über
The Parliamentary Bookshop
12 Bridge Street
London SW1A 2JX
UK
Tel.: + 44 (0) 71/219-3890
Fax: + 44 (0) 71/219-3866
Chancen und Risiken der Telearbeit für Schleswig-Holstein
werden in einem Pilotprojekt ermittelt
Die Vorstellung ist bestechend: Die Mitarbeiterin eines großen Unternehmens in Lübeck sitzt in Wyk auf Föhr am eigenen PC und entwirft dort Bauzeichnungen. Der Berufsverkehr spielt sich in Datenleitungen ab, die Umwelt wird mit diesen Fahrten nicht mehr belastet. Doch: Welche organisatorischen Auswirkungen ergeben sich daraus für die Unternehmen? Wie wird der Arbeitnehmerschutz geregelt? Wie sind die technischen Anforderungen? Welche Arbeitsplätze sind überhaupt für Telearbeit geeignet? Kann man qualifizierte Hochschulabgänger durch Telearbeit für den schleswig-holsteinischen Arbeitsmarkt erhalten? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt eines vom Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein geförderten Pilotprojekts.
"Mit dem Pilotprojekt Telearbeit wollen wir gemeinsam mit der Technologie-Transfer-Zentrale (ttz) Chancen und Risiken der Tele-Arbeit ermitteln, damit das in Schleswig-Holstein vorhandene Potential möglichst effektiv genutzt werden kann", so Wirtschaftsminister Peer Steinbrück im Dezember 1996 bei der Vorstellung des Pilotprojektes Tele-Arbeit im Kieler Landeshaus. Bundesweit liegt das Potential an Tele-Arbeitsplätzen bei schätzungsweise drei Millionen.
An dem Projekt nehmen viele Unternehmen teil, die Tele-Arbeit auf unterschiedliche Weise nutzen. Dies seien gute Voraussetzungen, um am Ende interessante Erkenntnisse aus dem Projekt ziehen zu können.
An dem Pilotprojekt Tele-Arbeit beteiligen sich:
Die ttz steht den Unternehmen in dem Projekt beratend zur Seite.
Alle in den Betrieben anfallenden Personal-, Sach- und Investitionskosten
werden von den Unternehmen selbst getragen. Über die Technologiestiftung
Schleswig-Holstein (tsh) soll das Projekt darüber hinaus
sozialwissenschaftlich begleitet werden. Bis Mitte 1998 soll das
Projekt Tele-Arbeit abgeschlossen sein.
(aus der Pressemitteilung)
Kontakt
Ministerium für Wirtschaft, Technologie
und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein
Esther Seemann
Düsternbrooker Weg 94
D-24105 Kiel
Tel.: + 49 (0) 431/988-4420
Fax: + 49 (0) 431/988-3951 oder -3825
EC-Project on "Integrative Technology Assessment"
by Robert Berloznik, VITO
Work has recently started on a project analysing existing methods of so-called "Integrative Technology Assessment" (ITA) in order to identify successfully applied approaches for testing on a number of selected R&D projects being supported by the European Commission. The goal is to assemble a kind of "tool kit" for use by managers and project personnel in R&D projects. The principal contractor is the Technology Assessment group at the Flemish Institute for Technological Research (VITO) Mol, led by Robert Berloznik, with Karlsruhe Research Centre's Institute for Technology Assessment and Systems Analysis (ITAS), and SMIT, Studies on Media Information and Telecommunication of the Free University of Brussels, Brussels, Belgium participating in a capacity as sub-contractors.
The project will consist of 3 phases: Phase 1 will consist of the initiation and a survey. During this, a reference document will be written on TA practices in relation with RTD management. Besides a description of the general frame of reference concerning TA in general and its relation to ITA, this document will focus in particular on the issues of the practical realization of ITA and the problems related to acceptance and the perception of such practices in RTD management.
Through database, internet and literature search, a comprehensive and world-wide survey of practical experiences with Integrated Technology Assessment will be conducted. This will form the basis for an in-depth analysis of methods and approaches to evaluate the quality and success of the methods used. This will enable the selection, in close collaboration with Commission services, of up to five successful methodological approaches in test projects. For this purpose a set of qualitative and quantitative criteria will be developed. Quantitative criteria will include topics such as geographical distribution, size of the project, distance from the market (e.g. pre-competitive, applied, engineering), etc. Qualitative criteria will include among others, research objectives, target groups (e.g. industry, government). Next to these general RTD related criteria, specific TA related criteria, such as user involvement, use of specific TA methods will be developed. An additional problem that will be addressed in developing the selection criteria is the determination of criteria of what is to be considered as a "success". This set of criteria will enable the Commission services to select up to twenty projects under the Fourth Framework Programme for testing.
Phase II will consist of practical application and testing. A tool for content analysis will be developed in order to classify all relevant information from the dossiers on the projects selected. This analytical framework will be used in the analysis of the project dossiers and will also serve as interview guidelines for the five selected test projects.
To prepare the field research, a simulation tool will be developed, to be applied preferably to ongoing projects. This will take the form of an interactive role game, developed by VITO and STAM (The Science and Technology Assessment and Management Unit of the Free University Brussels) that simulates the internal communication and external interaction related to a TA process.
Both tools will focus primarily on the methodological issues raised in the respective projects.
The twenty project dossiers made available by Commission services will first be analysed with the help of the analytical tool. This will enable the contractor to conduct a synoptical screening on success factors and critical features of the studied ITA processes. For each selected project a report will be produced, in addition to reports on relevant and successful methods used.
Five test cases on (ongoing) projects will be selected for in-depth analysis by means of structured interviewing and running simulations of ITA. For practical reasons, these activities will be linked up directly with the ongoing project activities of the respective selected case studies. This means that project/consortium meetings will be used as opportunities to do interviews and run simulations. In this way the contractor will be able to perform field tests of feasible ITA approaches, which might mean discussing alternative approaches for the same project or at least discussing alternatives for various phases or aspects of TA integration in RTD.
Each case study will result in a test report focusing on critical features of ITA and related methods and approaches. These test reports will also include recommendations on how to apply ITA for ex ante orientation of projects and programmes, monitoring, as an on-going evaluation instrument and if existing methods are shown to have shortcomings, recommendations on the need for further development of methods will be formulated.
The third, and final phase, is the presentation and refinement of results. The draft final report will be a comprehensive synthesis of all tasks performed in this project. It will contain specific recommendations for a practicable ITA approach for the Community RTD Framework Programme. This will be discussed with selected experts at a workshop. Comments, remarks and other results that come out of this will be taken in consideration in writing the Final Report.
For further information, please contact
Robert Berloznik
Flemish Institute for Technological Research (VITO)
Boeretang 200
B-2400 Mol, Belgium
Tel.: + 32 14 33 59 34
Fax: + 32 14 32 11 85
E-mail: berloznr@vito.be