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Forschungszentrum Karlsruhe Technik und Umwelt Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) |
| TA-DATENBANK-NACHRICHTEN | |
| Nr. 1, 7. Jahrgang - März 1998 |
Das Kyoto-Protokoll zum Klimaschutz
von Reinhard Coenen, ITAS
Das ITAS hat seit 1994 im Rahmen eines Forschungsvorhabens für das BMBF die internationalen Verhandlungen im Rahmen der Klimarahmenkonvention (KRK) der Vereinten Nationen wissenschaftlich begleitet und an allen Sitzungen der Organe der KRK während dieser Zeit teilgenommen.
Am 11. Dezember letzten Jahres wurde in Kyoto auf der 3. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen nach zweijährigen schwierigen und komplexen Verhandlungen das sog. "Kyoto-Protokoll" zur UN-Klimarahmenkonvention einstimmig verabschiedet.
Das Protokoll sieht erstmals rechtlich verbindliche Verpflichtungen für die Industrieländer vor, ihre Treibhausgasemissionen in der Periode 2008 bis 2012 in der Summe um 5,2 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren. Dabei haben die Industrieländer unterschiedliche Reduktions- bzw. Begrenzungsverpflichtungen übernommen, z.B. die EU-Länder als Gemeinschaft eine Reduzierung um 8%, die USA um 7% und Japan um 6%. Rußland muß seine Emissionen auf dem Niveau von 1990 stabilisieren, während andere Länder diese noch steigern dürfen, wie z.B. Australien um 8%. Die EU konnte durchsetzen, daß sie ihre 8%ige Reduktionsverpflichtung in einem Burden-sharing zwischen den Mitgliedsstaaten (sog. EU-Bubble) erbringen kann, bei dem einigen EU-Ländern, beispielsweise Spanien und Portugal, noch deutliche Emissionserhöhungen erlaubt sein werden, die durch deutlich höhere Reduktionen als 8% in anderen Ländern, z.B. Deutschland, kompensiert werden. In der Klimarahmenkonvention von 1992 war bisher nur eine Stabilisierung der Treibhausgasemissionen der Industrieländer bis 2000 auf dem Niveau von 1990 vorgesehen, eine Verpflichtung, die nicht rechtsverbindlich war und demzufolge von den meisten Industrieländern auch nicht erfüllt wurde.
Das Protokoll ist national und international zwiespältig aufgenommen worden; die meisten Regierungen der Industrieländer haben es als Erfolg gewertet. Von Umweltorganisationen und der Öffentlichkeit, insbesondere der deutschen, wurde es eher als ein mageres Ergebnis angesehen, obwohl sich hier auch Differenzierungen in der Bewertung finden.
Die in Deutschland häufig geäußerte Kritik an den beispielsweise im Vergleich zum EU-Vorschlag einer Reduktion von 15% relativ niedrigen Reduktionsverpflichtung im Kyoto-Protokoll muß vor dem Hintergrund der schwierigen und sehr unterschiedlichen Ausgangsbedingungen, Interessenlagen und Verhandlungspositionen in der internationalen Staatengemeinschaft relativiert werden. So waren die USA nur mit dem Vorschlag einer Stabilisierung der Emissionen auf dem Niveau von 1990 und Japan mit einem Vorschlag von minus 2,5% in die abschließenden Verhandlungen gegangen. Auch bezüglich anderer Elemente und Bausteine des Protokolls (z.B. Zulassung des Handels mit Emissionsrechten, Senkenproblematik, d.h. Berücksichtigung der Aufnahme und Abgabe von CO2 durch Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft, Differenzierung der Ziele für die Industrieländer, Einbindung der Entwicklungsländer) bestanden bis zuletzt in Kyoto sehr unterschiedliche Positionen, die erst durch eine sog. Paketlösung (package deal) auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden konnten.
Bei der Bewertung der vereinbarten quantitativen Reduktionsziele muß man berücksichtigen, daß die Treibhausgasemissionen in verschiedenen westlichen Industrieländern seit 1990 erheblich gestiegen sind. Damit dürften auch die jetzt eingegangenen Verpflichtungen für einige Länder an der Grenze des technisch und ökonomisch Machbaren liegen, obwohl man diesen Ländern zu recht vorhalten muß, daß sie sich zu wenig um ihre bisherigen Verpflichtungen gemäß KRK bemüht haben, nämlich ihre Emissionen bis 2000 zu stabilisieren. Berücksichtigt man z.B. im Falle der USA den seit 1990 eingetretenen Anstieg der CO2-Emissionen, so bedeutet das, daß die USA in der Budgetperiode 2008 bis 2012 ihre Emissionen gegenüber dem heutigen Niveau um fast 20% zurückführen müssen, um ihre Verpflichtung einer Reduktion von 7% unter dem Niveau von 1990 erreichen zu können. Allerdings bieten das im Protokoll eingeführte Emission Trading und die Berücksichtigungsmöglichkeit von Senken sowie die Anrechenbarkeit von Emissionsreduktionen aus gemeinsamen Projekten von Industrie- und Entwicklungsländern (sog. Joint Implementation) Schlupflöcher, um Reduktionen im Inland zumindest zum Teil zu vermeiden bzw. die inländischen Reduktionserfordernisse zu verringern. Ob diese Schlupflöcher in befriedigender Menge begrenzt werden können, hängt von den weiteren Verhandlungen bis zur 4. Vertragsstaaten-Konferenz im November dieses Jahres in Buenos Aires ab. Im Kyoto-Protokoll konnten Details für die drei Bausteine des Protokolls noch nicht geregelt werden, nach den Beschlüssen der 3. VSK in Kyoto sollen diese Regelungen aber bis zur 4. VSK erarbeitet werden.
Ein ausführlicher Bericht über die Ergebnisse der Kyoto-Konferenz ist als Arbeitsbericht der Informationsstelle Umweltforschung Nr. 1, Februar 1998, bei der Redaktion kostenlos erhältlich.