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Forschungszentrum Karlsruhe Technik und Umwelt Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) |
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TA-DATENBANK-NACHRICHTEN |
Gesetzesfolgenabschätzung als Verfahren besteht nach Böhret aus drei Modulen: prospektive Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) im Vorfeld der Gesetzgebung, begleitende GFA im Verfahren der Gesetzgebung auf der Basis eines Regelungsentwurfs und retrospektive GFA als Erfassung und Bewertung tatsächlich eingetretener Gesetzesfolgen. Im Vortrag wurde dies am Beispiel des Regelungsvorhabens "Wald" in Rheinland-Pfalz illustriert (siehe hierzu auch TA-Datenbank-Nachrichten Nr. 2, Juni 2000, S. 78-83). Es zeigte sich, dass zwischen TA und GFA deutliche konzeptionelle und methodische Ähnlichkeiten bestehen, wobei die GFA enger mit den politikinternen Abläufen verbunden ist. (Armin Grunwald)
Hinweis: Der Leitfaden zur Gesetzesfolgenabschätzung "Moderner Staat - Moderne Verwaltung" (Autoren sind Carl Böhret und Götz Konzendorf) kann über das Öffentlichkeitsreferat der Bundesregierung kostenfrei bezogen werden.
Fax: +49 (0) 1805 / 22-1997
E-Mail:
InternetPost@bundesregierung.de
Weitere Beiträge des ITAS finden sich im Schwerpunkt dieses Heftes sowie bei den Tagungsberichten.
Further contributions of ITAS can be found in the main section of this issue and in the conference reports section.
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Prof. Dr. Armin Grunwald Forschungszentrum Karlsruhe Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) Postfach 3640 D-76021 Karlsruhe oder Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 D-76344 Eggenstein-Leopoldshafen |
Tel.: +49 (0) 721 / 608 - 22500 Fax: +49 (0) 721 / 608 - 24806
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