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Forschungszentrum Karlsruhe Technik und Umwelt Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) |
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Der Beitrag befasst sich mit den strategischen Programmen der Bundesregierung zur Förderung des E-Commerce. Die Umsetzung der Programme und Initiativen soll durch eine neue "Innovationspartnerschaft" von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gewährleistet werden. Ein wesentliches Ziel ist es, die Teilhabe aller gesellschaftlicher Gruppen an der umfassenden Nutzung moderner IuK-Techniken sicher zu stellen. Dies setzt eine entsprechende technische Ausstattung, z. B. in Schulen und Hochschulen, in der Aus- und Weiterbildung, vernetzte Infrastruktur sowie Medienkompetenz voraus. Neben diesen allgemein gesellschaftlichen Zielsetzungen ist die Bundesregierung bemüht, günstige rechtliche Rahmenbedingungen für E-Commerce bereit zu stellen. Der Umsetzung einschlägiger EU-Richtlinien wie auch der Eigenverantwortung der Wirtschaft wird hierbei große Bedeutung beigemessen. Ein ganz entscheidender Schwerpunkt der Initiativen der Bundesregierung liegt auf der Nutzung der Potenziale der IuK-Technologien im Bereich der öffentlichen Verwaltung, insbesondere bei der öffentlichen Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen. Durch die "E-Government-Initiative" sollen wesentliche Impulse für die Entwicklung von E-Commerce und E-Business ausgelöst werden, denen auch ein strategischer Stellenwert für die Schaffung neuer Arbeitsplätze beigemessen wird.
Die Politik der Bundesregierung für E-Commerce basiert auf drei strategischen Politikprogrammen, die zusammen das Ziel verfolgen, Deutschland und Europa einen internationalen Spitzenplatz in der Informationsgesellschaft zu sichern:
Das Aktionsprogramm enthält folgende übergreifende Ziele, die die Maßnahmen für den Aufbruch ins Informationszeitalter bündeln:
Im 10-Punkte-Programm der Bundesregierung vom September 2000 wurden diese Maßnahmen stärker auf konkrete Projekte - wie die Förderung von E-Commerce und E-Government - fokussiert.
Bei der Umsetzung dieser Programme setzt die Bundesregierung auf eine neue Innovationspartnerschaft von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.
Die Nutzung des Internets als eine der Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts muss allen Bürgern, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gruppen offen stehen. Es darf keine gesellschaftliche Trennung in solche mit Zugang zum Internet und in solche geben, denen das neue Medium verschlossen bleibt. Dies setzt eine allgemeine Verfügbarkeit von Infrastruktur und umfassende Medienkompetenz für die Anwendung der neuen Techniken voraus.
Neben dieser gesellschaftlichen Zielsetzung ist ein umfassender Zugang aller Bürger auch eine Frage der Effizienz und der Optimierung des Nutzens des Netzwerkes. Je größer die Anzahl der Beteiligten, desto höher ist der Nutzen für den Einzelnen.
Die Bundesregierung hat deswegen "Internet für Alle" zu einem prioritären Ziel ihrer Maßnahmen für die Informationswirtschaft und -gesellschaft gemacht. Ziel ist es, die Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen und gleiche Chancen von Frauen an der umfassenden Nutzung moderner IuK-Techniken zu gewährleisten. Bisher unterrepräsentierten und benachteiligten Bevölkerungskreisen ist der Zugang zu den neuen Medien zu erleichtern. Dabei sollen laufende oder geplante Maßnahmen der Bundesregierung sowie anderer Organisationen - vor allem aus der Wirtschaft, den Gewerkschaften und anderen gesellschaftlichen Gruppen - gebündelt und zusätzliche Maßnahmen angestoßen werden.
Durch Informations- und Demonstrationskampagnen soll verdeutlicht werden, welche Möglichkeiten die neuen IuK-Techniken eröffnen und wie sie für die verschiedenen Zwecke - wie z. B. den elektronischen Einkauf - zum eigenen Vorteil genutzt werden können.
Darüber hinaus strebt die Bundesregierung in verschiedenen Maßnahmen in fokussierter Weise an, die enormen Chancen der neuen Techniken zu verwirklichen, die diese für die gesellschaftliche Gleichstellung insbesondere der Frauen mit sich bringen. Frauen sollen gleichberechtigt an der Entwicklung und Gestaltung der Informationsgesellschaft beteiligt werden. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung auch das "Forum Informationsgesellschaft" eingerichtet, dessen Aufgabe es ist, bestimmte Gruppierungen zu erreichen, die mit der Entwicklung nicht Schritt halten können und gesellschaftlich bedeutsame Anwendungen in nicht-kommerziellen Bereichen in den öffentlichen Blickpunkt zu rücken. Das "Forum" hat sich schwerpunktmäßig auf die Zielgruppen bzw. Themenfelder Frauen, SeniorInnen, Bildung, nachhaltige Entwicklung, Demokratie und Verwaltung sowie Kunst und Kultur konzentriert.
Durch die Anstrengungen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und Institutionen zusammen mit der Bundesregierung ist die Nutzung des Internets in den vergangenen Jahren rascher als erwartet vorangekommen. So betrug der Anteil der aktiven Internet-Nutzer an der Bevölkerung ab 14 Jahren im Juni 2001 bereits 43 % und lag damit bereits über der von der Bundesregierung in ihrem Aktionsprogramm genannten Zielmarke für 2005. Zwar liegt der Anteil von Frauen gegenüber Männern immer noch niedriger - ebenso wie der von SeniorInnen, doch hat sich auch hier eine spürbare Schließung der Lücke ergeben.
Die umfassende Nutzung der Potenziale der Informations- und Wissensgesellschaft - im privaten, wirtschaftlichen oder öffentlichen Bereich - setzt eine entsprechende technische Ausstattung und vernetzte Infrastruktur sowie die Beherrschung der modernen Informations- und Kommunikationstechniken voraus.
Deshalb fördert die Bundesregierung in vielfältiger Weise durch Projekte und Initiativen in Abstimmung mit den Bundesländern und gemeinsam mit der Wirtschaft die Verbesserung der multimedialen Ausstattung in allen Schultypen und die Entwicklung geeigneter Lehr- und Lernmittel.
Es geht dabei insbesondere darum,
Mit diesen Maßnahmen hat die Bundesregierung wesentliche Impulse für eine verbesserte Infrastruktur und Medienkompetenz auf breiter Grundlage ausgelöst. So haben seit September d. J. alle Schulen in Deutschland Internet-Zugang. Die IT-Ausbildungskapazitäten wurden bis Ende 2000 auf 53.800 ausgeweitet (Ziel: 60.000 bis 2003). Bund und Länder haben gemeinsam 100 Mio. DM für die Weiterentwicklung des Informatik-Studiums bereitgestellt und damit wesentlich zur Steigerung der Zahl der Studierenden beigetragen.
Auch kurzfristig hat sich durch die "Green-Card"-Initiative der Bundesregierung eine Verbesserung der Versorgung mit IT-Fachkräften in Deutschland erreichen lassen.
Für den spezifischen Bedarf der öffentlichen Verwaltung und des Mittelstandes fördert das BMWi im Rahmen des Wettbewerbs "LERNET - Netzbasiertes Lernen in Mittelstand und öffentlicher Verwaltung" mit 30 Mio. DM praxisnahe E-Learning-Projekte.
Für die wirtschaftliche und technologische Entwicklung der Informationsgesellschaft und ihrer Anwendungen stellt das Vertrauen aller Beteiligten in die Sicherheit der technischen Systeme und der Schutz vor deren Missbrauch durch illegale und schädigende Handlungen einen entscheidenden Faktor dar.
Die Bundesregierung ist in ihren Bemühungen, diesen Schutz durch die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zu gewährleisten, auch im internationalen Vergleich weit vorangekommen. Diese Maßnahmen reichen in einem breiten Bogen vom Rechtsrahmen für IuK-Technik und Telekommunikation über das Wettbewerbs- und Datenschutzrecht, den Verbraucher- und Jugendschutz bis hin zum Urheberrecht, zu Steuer- und Zollregelungen sowie dem Zivil- und Strafrecht und dem Arbeits- und Sozialrecht.
Speziell für die wirtschaftliche Anwendung als E-Business und E-Commerce, die als konkretes Ziel im 10-Punkte-Programm von Bundeskanzler Schröder genannt sind, ist aktuell die Umsetzung einschlägiger EU-Richtlinien von herausragender Bedeutung für die Schaffung moderner gesetzlicher Rahmenbedingungen. Bereits bisher nahm Deutschland mit dem Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz (IuKDG) auf Bundesebene und dem Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) der Länder in diesem Bereich einen Spitzenplatz ein.
Eine weitere wichtige Anwendung des Rechtsrahmens für E-Business stellt die kürzlich in Kraft getretene Novellierung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge dar. Sie eröffnet zukünftig die Möglichkeit, Angebote für öffentliche Aufträge auch auf elektronischem Wege abzugeben.
Fehlendes Vertrauen in die digitalen Kommunikationssysteme stellt nach wie vor - wie sich aus zahlreichen Umfragen ergibt - ein wesentliches Hemmnis für deren Nutzung dar. Dies gilt unter anderem auch hinsichtlich der Nutzung als E-Commerce, sowohl im B2B- als auch vor allem im B2C-Bereich. Zahlreiche Maßnahmen der Bundesregierung zielen daher auf eine Verbesserung des Bewusstseins und der Möglichkeiten für eine Verbesserung der IT-Sicherheit.
Ein wichtiger Schritt war dabei die Einführung der oben aufgeführten rechtlichen Grundlage für elektronische Signaturen. Bereits vorher war ein Vertrauensrahmen für eine sichere Verschlüsselungstechnik geschaffen worden. Hierzu gehört die sicherheitstechnische Prüfung, Bewertung und Zertifizierung von Verschlüsselungsmechanismen und -verfahren, die dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als neue Aufgaben übertragen wurden.
Zur Steigerung des Vertrauens in die wirtschaftliche Anwendung der neuen Kommunikationsnetze setzt die Bundesregierung auch auf die Eigenverantwortung der Wirtschaft. So wurden im Rahmen der D 21-Initiative Qualitätskriterien für Internet-Angebote entwickelt, wie für Anbieterkennzeichnung, Preisinformation, Vertragsbedingungen und Datenschutz. Sie wurden inzwischen von mehreren Gütesiegel-Anbietern zur Grundlage der Zertifizierung von Online-Angeboten gemacht. Ein weiteres Thema dieser Initiative sind alternative Streitschlichtungsverfahren.
Die Entwicklung des staatlichen Sektors in der Informationsgesellschaft ist unabdingbar für deren Verwirklichung. Die Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft kann nicht halt machen im privaten und privatwirtschaftlichen Bereich, sondern muss die Transformation der öffentlichen Verwaltung zu einem umfassenden Dienstleister und Partner von Wirtschaft und Bürgern vollziehen. Dies gilt insbesondere auch im E-Commerce-Bereich, wo die öffentliche Verwaltung als bedeutender Produzent von Informationen, Anbieter von Dienstleistungen und als Wirtschaftsteilnehmer auftritt. Durch die Umstellung auf die neuen Technologien kann die öffentliche Verwaltung, insbesondere bei der Beschaffung und als Informationsdienstleister, wesentliche Impulse für die Entwicklung von E-Commerce und E-Business auslösen.
Ziel der E-Government-Initiative der Bundesregierung "Bund Online 2005" vom September 2000 ist es, bis 2005 alle internetfähigen Dienstleistungen der Bundesverwaltung online bereitzustellen.
Die Bundesressorts haben zu diesem Zwecke gemeinsam mit dem BMI 16 Modellprojekte für E-Government definiert. Sie sollen den aktuellen Fortschritt in der Verwaltung dokumentieren und anderen Behörden als Referenz und Vorbild dienen.
Hier ist vor allem das Leitprojekt E-Vergabe zu nennen, das gemeinsam vom BMWi, BMI und BMVBW auf den Weg gebracht wurde. Das Projekt ist angesichts eines Volumens öffentlicher Beschaffungsaufträge von 500 Mrd. DM p. a. von herausragender Bedeutung. Mit diesem Pilotprojekt soll erstmals Beschaffung auf elektronischem Wege auf der Grundlage des geänderten Vergaberechts und gemäß dem Signaturgesetz abgewickelt werden.
In engem Zusammenhang damit steht das vom BMWi geförderte Projekt Media@Komm. Hier werden in drei Modellregionen (Bremen, Esslingen, Nürnberg) elektronische Transaktionen im Bereich des E-Government und des E-Commerce entwickelt und mit dem Einsatz rechtsverbindlicher digitaler Signaturen erprobt.
Die elektronische Übermittlung von Einkommenssteuererklärungen ist bundesweit seit dem 1. Januar 2000 möglich. In bislang 20 Steuererklärungsprogrammen (u. a. ELSTER Formular) wurde das für die elektronische Übermittlung notwendige Telemodul integriert.
Als weitere Maßnahme wurde im Rahmen von Bund Online 2005 vom BMI im März 2001 das zentrale Dienstleistungsportal des Bundes http://www.bund.de freigeschaltet. In der ersten Phase enthält es vor allem informationsorientierte Angebote. Eine Weiterentwicklung in Richtung elektronischer Verwaltungsdienstleistungen ist geplant.
Bereits im Aktionsprogramm der Bundesregierung "Innovationen und Arbeitsplätze in der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts" nimmt die Förderung neuer Anwendungen der IuK-Techniken einen strategischen Stellenwert für die Schaffung neuer Arbeitsplätze und Produkte, sowie für die Veränderung von Arbeits- und Organisationsformen ein. Elektronischer Geschäftsverkehr wird als eine der bedeutendsten neuen Anwendungen der digitalen IuK-Techniken und insbesondere des Internets gesehen. Durch das 10-Punkte-Programm von Bundeskanzler Schröder vom Herbst 2000 wird die Förderung des E-Commerce weiter herausgestellt - E-Commerce wird zu einer zentralen Zielgröße der Politik der Informationsgesellschaft.
Das BMWi hat eine Reihe von Maßnahmen entwickelt, deren Ziel die Heranführung und gleichwertige Teilnahme des Mittelstandes am E-Commerce und E-Business ist. Die Maßnahmen wurden und werden gemäß den sich ändernden Anforderungen weiterentwickelt.
Die im Aktionsprogramm der Bundesregierung von 1999 vorgestellten Maßnahmen sind in den vergangenen Jahren zügig in Angriff genommen und umgesetzt worden. Im Vordergrund stand dabei zunächst vor allem die Etablierung möglichst zuträglicher Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Informationsgesellschaft und ihre Anwendungen, sowohl was die technologischen und infrastrukturellen als auch was die rechtlichen Grundlagen betrifft. Die bestehende gute Ausgangsposition Deutschlands konnte dabei weiter verstärkt werden.
Für die weitere Entwicklung wird es vor allem darauf ankommen, unter Berücksichtigung der Dynamik von Technologie, Wirtschaft und Gesellschaft diese Stärken in konkrete und erfolgreiche Anwendungen umzusetzen. Neben der Nutzung in der Wirtschaft, z. B. als E-Business, werden insbesondere Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung ein Schwergewicht bilden. Diese wiederum werden wichtige Impulse auf den privaten Bereich auslösen, z. B. über die elektronische Beschaffung und die Pilotanwendungen für digitale Signaturen.
Im Bereich des E-Commerce und E-Business selbst trugen die bisherigen, vielfältigen Initiativen der Bundesregierung wesentlich dazu bei, einen "Digital Divide" in der Wirtschaft zu vermeiden. Der Mittelstand hat Anschluss an den Geleitzug der Internet-Ökonomie gefunden. Die Unterstützung der Wirtschaft durch Maßnahmen der Bundesregierung, die zunächst vor allem auf die Sensibilisierung für die neuen Geschäftspotenziale und die Sicherheitsproblematik, auf Information, Koordination und Anstoßwirkungen zielten, müssen an den inzwischen erreichten Stand der Anwendung angepasst werden. Deshalb wird eine stärkere Schwerpunktbildung auf bestimmte horizontale (z. B. Sicherheit, Standards, Beschaffungsplattformen, Marktplätze) und/oder branchenbezogene Aspekte und Lösungen angestrebt. Aufrechtzuerhalten ist dabei jedoch die enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Wirtschaft und die zwingende Ausrichtung aller Maßnahmen auf einen europäischen und internationalen Rahmen.
Dr. Rolf Hochreiter
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
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