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TA-Datenbank-Nachrichten, Nr. 3 / 4, 7. Jahrgang - November 1998, S. 46-50

Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt" legt Abschlußbericht vor

Am 9. Juli 1998 präsentierte die Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt - Ziele und Rahmenbedingungen einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung" des Deutschen Bundestages ihren Abschlußbericht vor der Presse in Bonn. Der 400 Seiten starke Bericht "Konzept Nachhaltigkeit - Vom Leitbild zur Umsetzung" ist das Ergebnis der 3-jährigen parlamentarischen Arbeit der Kommission, die auf Antrag aller Fraktionen 1995 ins Leben gerufen wurde. Die Kommission hat in 67 Sitzungen und 10 öffentlichen Anhörungen insgesamt fast 100 Sachverständige befragt - interne Anhörungen und Fachgespräche nicht mitgerechnet. Die Empfehlungen, so die Kommissions-Vorsitzende Caspers-Merk, stützen sich weitgehend auf den Konsens aller Kommissionsmitglieder, nur in wenigen Bereichen konnte keine Einvernehmlichkeit erzielt werden und es wurden Sondervoten vorgelegt. Im folgenden wird die anläßlich der Pressekonferenz von der Kommission vorgelegte Zusammenfassung des Abschlußberichtes dokumentiert.

Zusammenfassung des Abschlußberichtes "Konzept Nachhaltigkeit - Vom Leitbild zur Umsetzung"

Wir leben in einer bewegten Zeit, in der uns technischer Fortschritt und gesellschaftlicher Wertewandel mit neuen Aufgaben konfrontieren. Die Politik darf sich diesen Veränderungen nicht verschließen, sondern sie muß bereit sein, ihre Ziele und Instrumente neu zu bewerten, um zukunftsfähige Lösungen anbieten zu können. Die Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt" geht dabei neue Wege: Sie schlägt einen hoffnungsvollen Bogen, der mit einer eingehenden Diskussion der drei Dimensionen "ökologisch-ökonomisch-sozial" einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung beginnt und der mit der Forderung nach Innovationen für mehr Nachhaltigkeit auf institutioneller und instrumenteller Ebene endet. Im Unterschied zu früheren Studien wird der Endbericht der Enquete-Kommission konkret: Die Phase des Theoretisierens muß endlich vorbei sein, die Kommission formuliert nicht nur konkrete Zielvorstellungen, sondern vor allem einen gangbaren Weg, wie Nachhaltigkeit tatsächlich umgesetzt werden kann. Neben vordringlichem Reformbedarf im Bereich der Institutionen formuliert die Enquete-Kommission beispielhaft Zielvorgaben, Maßnahmen und Instrumente für die ausgewählten Handlungsfelder Bodenversauerung, Informations- und Kommunikationstechniken sowie Bauen und Wohnen.

Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland

Eine Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland, wie sie die Kommission fordert, formuliert ökologische Leitplanken, die integrativ mit ökonomischen und sozialen Zielen abgestimmt und rückgekoppelt sind. Wir müssen dabei von der starren Vorstellung Abschied nehmen, daß Nachhaltigkeit als Programm von oben verordnet werden kann. Die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie kann nur als gesellschaftlicher Such-, Lern- und Entdeckungsprozeß verstanden werden - gerade aus diesem Grund muß sie aber klare und verläßliche Strukturen und Rahmenbedingungen schaffen.

In dieser Legislaturperiode hat die Enquete-Kommission eine fünfte Regel formuliert, die die menschliche Gesundheit zu einem wichtigen Maßstab für Eingriffe in die Natur erklärt. Ziel der Enquete-Kommission war es ausdrücklich nicht, noch weitere Umweltziele aufzulisten. Eine nachhaltige Entwicklung muß breiter ansetzen, nämlich eher eine Richtung vorgeben mit einem Korridor, innerhalb dessen durch ständiges Überprüfen und Revidieren die beste Maßnahme gefunden werden kann, um einen bestimmten Bereich nachhaltig zu gestalten. Zudem läßt heute kaum jemanden die Frage unberührt, wie es in Zukunft um die Erhaltung der sozialen Sicherungssysteme bestellt sein wird. Für die Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt" war das ein Grund, analog zu ökologischen Regeln auch die Erhaltung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Sozialordnung einzubeziehen. Wer die Tatsache ernst nimmt, daß für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, die Erhaltung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und die Sicherung der sozialstaatlichen Solidarität - gleichzeitig und miteinander abgestimmt - zukunftsweisende Lösungen gefunden werden müssen, kann sich dem Nachdenken über grundlegende Regeln nicht verschließen.

So hat die Kommission im Sinne der Nachhaltigkeit Überlegungen zur Debatte gestellt, die unter anderem für die Gemeinwohlorientierung und die Förderung der Eigeninitiative durch die bestehende Wirtschaftsordnung, für die ökonomische Leistungsfähigkeit der Gesellschaft und den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit werben. Der Prozeß der nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung muß nach Auffassung der Kommission aber auch sozialverträglich gestaltet werden. Er muß sich am Erhalt der solidarischen Grundordnung orientieren, die den Leistungsfähigen belohnt und dem Bedürftigen das Überleben sichert. Im Spannungsfeld von ökologischen und ökonomischen Prozessen darf das soziale Leistungspotential als Hypothek für die zukünftige Gesellschaft nicht vernachlässigt werden.


Der Nachhaltigkeitsrat

Als ersten notwendigen Schritt schlägt die Kommission die Durchforstung und Straffung der bestehenden Institutionenlandschaft vor. Sie empfiehlt aber auch eigene Strukturen für nachhaltige Entwicklung, denn Nachhaltigkeit muß endlich zur Chefsache in allen Regierungsgremien werden, wenn wir die Chancen nutzen wollen, auf die wir in Zeiten der Globalisierung und des wirtschaftlichen Wandels dringend angewiesen sind.

So empfiehlt die Kommission z.B. die Einführung eines "Rates für nachhaltig zukunftsverträgliche Entwicklung". Dieser Rat soll eine bewertende und moderierende Rolle im Nachhaltigkeitsprozeß einnehmen, um

Die Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt" im Deutschen Bundestag

Mit der Einführung von Enquete-Kommissionen hat sich der Deutsche Bundestag die Möglichkeit geschaffen, Probleme von übergeordneter Bedeutung abseits vom parlamentarischen Tagesgeschäft zu untersuchen. Der "Runde Tisch" im Parlament vereint Politikerinnen und Politiker aller Parteien und von ihnen benannte Sachverständige aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft: Hier haben sie die Möglichkeit, langfristige Lösungswege für Probleme zu finden, die in Politik und Gesellschaft oft sehr unterschiedlich bewertet werden. Über die engen Partei- und Lobbygrenzen hinaus entsteht so im demokratischen Streit eine fruchtbare Auseinandersetzung zwischen Menschen unterschiedlicher politischer, gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Herkunft. Die Empfehlungen der Kommissionen, die in einem öffentlich zugänglichen Bericht niedergelegt werden, sind ein wichtiges Instrument der Politikberatung. Die Kommissionen selbst können keine verbindlichen politischen Vorgaben in die parlamentarische Debatte bringen.

Die Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt" wurde zu Beginn der 13. Legislaturperiode auf gemeinsamen Antrag der Bundestags-Fraktion von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Juni 1995 damit beauftragt, "Ziele und Rahmenbedingungen einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung zu erarbeiten".

Die Kommission hat sich die Aufgabe gestellt, gemäß den Zielen der Agenda 21, dem auf der Rio-Konferenz verabschiedeten Aktionsprogramm, zu zeigen, wie auf nationaler Ebene ein Prozeß der nachhaltigen Entwicklung in Gang gesetzt werden könnte. Dabei gab die Umweltproblematik den Anstoß für grundlegende Regeln zum sparsamen Umgang mit Naturreserven, die aber jeweils auf ihre Folgewirkungen für Wirtschaft und Gesellschaft untersucht werden müssen. Denn man kann beispielsweise nicht aus Gründen des Naturschutzes den Abbau von Holz reduzieren, ohne sich Gedanken darüber zu machen, wie es dann in Zukunft um die Holzwirtschaft und die in diesem Sektor Beschäftigten bestellt ist.

Bereits in der 12. Wahlperiode hat die Enquete-Kommission vier grundlegende Regeln für das Management von Stoffströmen formuliert. Sie zielen darauf, Ressourcen nur in den Mengen und in dem Tempo zu verbrauchen, die mit dem Erhalt der Leistungsfähigkeit der Natur vereinbar sind, bzw. für nicht-erneuerbare Ressourcen wie zum Beispiel Erdöl Ersatz in Form von erneuerbaren Ressourcen oder durch Produktivitätssteigerungen Ersatz zu schaffen. Zudem sollen sich Stoffeinträge in Zukunft an der Belastbarkeit der Umweltmedien Luft, Wasser und Boden orientieren.

Bei der Besetzung wird man auf die Mitwirkung von Vertretern bestehender Räte angewiesen sein, ohne jedoch eine Bestandsgarantie für diese geben zu können. Zusammen mit einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die auf Vorschlag der Arbeitgeber, der Gewerkschaften und der Umweltverbände berufen werden, sowie mit einem Ombudsmann für die Interessen zukünftiger Generationen sollen Transparenz und Öffentliche Beteiligung sichergestellt und die erarbeiteten Leitlinien der Nachhaltigkeit nach außen getragen werden. Wichtig wäre nicht zuletzt eine von den Wahlperioden abgekoppelte Berufungsdauer.

Dabei stellt sich angesichts des derzeit vorhandenen, aufgeblähten Gremienapparats und der immer größer werdenden Berichtsflut die Frage, ob der Nachhaltigkeitsrat wirklich als zusätzliches Gremium gebildet werden muß, oder ob es nicht vorzuziehen ist, bereits bestehende Gremien zusammenzuführen. So oder so: Bestehende Gremien müssen intensiver zusammenarbeiten, sie sollten gestrafft und auf wirklich zentrale Fragestellungen zugeschnitten werden. Einiges spricht dafür, daß schon eine bessere Kooperation beispielsweise zwischen dem Umweltrat und den Fünf Wirtschaftsweisen Nachhaltigkeit voranbringen und Ressourcen sparen könnte. Beispielsweise könnte zum strittigen Punkt Ökologische Finanzreform eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet werden.


Stichwort: Bodenversauerung

Der Mensch greift seit langem durch Landnutzung, Bebauung und Versiegelung in die natürlichen Bodenfunktionen ein. Doch auch durch die Einwirkung von Luftschadstoffen, vor allem durch Säurebildner verändert sich der Boden zum Schaden unseres Ökosystems. So werden säureempfindliche Pflanzen- und Tierarten geschädigt oder sterben aus, Waldschäden nehmen seit Jahrzehnten zu und die Qualität des Grundwassers verändert sich in gefährlichem Ausmaß.

In der Vergangenheit wurden verschiedene Reduktionsziele für den Eintrag versauernd wirkender Substanzen diskutiert. Die Enquete-Kommission unterstützt die Zielvorstellungen der EU-Kommission für eine Gemeinschaftsstrategie, die im Jahre 1990 überkritisch belastete Fläche zu halbieren. Darüber hinaus müssen weitergehende Maßnahmen ergriffen werden, um in absehbarer Zeit die Gesamtfläche Deutschlands bzw. der EU vor einer überkritischen Belastung zu schützen. Das zweifellos technisch und wirtschaftlich vorhandene Potential zur Verminderung der Emissionen wird nur mit einem Instrumentenmix ausgeschöpft werden können, der gleichermaßen sozial und wirtschaftlich verträglich sowie ökologisch wirksam ist.

Dabei spielen auch Maßnahmen in anderen Sektoren eine wichtige Rolle: Beispielsweise bedeutet die Einhaltung des CO2-Reduktionsziels von 25 % nicht nur einen Erfolg im Klimaschutz, sondern liefert auch einen erheblichen Beitrag zur Reduktion der Versauerung. Katalysatoren der neuen Euro-Normen 3 und 4 sorgen im Verkehrssektor für Entlastung. Darüber hinaus stellt die Enquete-Kommission weitere Instrumente zur Diskussion, z.B. Zertifikate für Schwefeldioxidemissionen.

Einzelne Empfehlungen für diesen Bereich konnten nicht einvernehmlich getroffen werden, beispielsweise zur Flächenbindung in der Tierhaltung, einer Stickstoffabgabe oder bei der verstärkten Förderung des ökologischen Landbaus. Auch im Energiesektor plädiert eine Minderheit dafür, Grenzwerte, z.B. für den Schwefelgehalt in leichtem Heizöl oder für Stickoxidemissionen aus Zementwerken durch nationale Maßnahmen abzusenken. Für den Verkehrsbereich wird von einer Minderheit z.B. auch eine Umlage der Kfz-Steuer auf die Mineralölsteuer empfohlen sowie eine schrittweise oder dynamische Erhöhung über einen längeren Zeitraum wie derzeit in Großbritannien.


Stichwort: Informations- und Kommunikationstechnik

Im Bereich der IuK-Technik steckt die Nachhaltigkeitsdebatte noch in den Kinderschuhen. Immer noch wird diskutiert, ob IuK-Technik Arbeitsplätze schafft oder vernichtet, Verkehr verhindert oder schafft, Stoffströme anwachsen läßt, sie beschleunigt oder verringert. Die schnellen Innovationszyklen in der Branche lassen uns kaum Zeit zum Luftholen, dennoch ist es höchste Zeit, die Potentiale der IuK-Technik für die Schaffung einer nachhaltigen Zukunft zu nutzen.

Zu den Zielen zählt einerseits die Optimierung der IuK-Technik selbst, beispielsweise durch die Minimierung des Energieverbrauchs, die Verringerung von Elektronikschrott und die Vermeidung von Problemstoffen. Andererseits müssen aber vor allem auch die Anwendungen der IuK-Technik zu mehr Nachhaltigkeit beitragen. Hier reichen Zielsetzungen von der Verminderung des Fachkräftemangels über die Sicherung des freien Informationszuganges in der Bevölkerung und die Schaffung neuer Aus- und Weiterbildungsangebote bis zur Minimierung der Umwelt- und Sozialkosten unserer gesamten Produktion vom Rohstoff bis zum Abfall.

Zur Umsetzung der genannten Ziele formulierte die Enquete-Kommission vier Strategien für die nachhaltige Herstellung und Nutzung von IuK-Technik:

  1. Bessere Ressourcennutzung und die Vermeidung von Problemstoffen können durch Instrumente wie umweltgerechtes Design, sog. Roadmapping oder gesetzliche Regelungen wie eine umfassende IT-Geräterichtlinie erreicht werden;

  2. Verbesserte Verbraucherinformation und Produktkennzeichnung sowie Regelungen für die öffentliche Beschaffung versprechen nachhaltige Potentiale in der Benutzung von IuK-Technik;

  3. eröffnet die intelligente Auswahl geeigneter Einsatzfelder, z.B. im Verkehr oder der Gebäudetechnik, in der Produkt- und Prozeßplanung ebenso wie für nachhaltige Dienstleistungskonzepte große Chancen für mehr Ökologie und neue Arbeitsplätze;

  4. Mit der Strategie der "informierten Gesellschaft" werden Verständigungsprozesse verbessert, wird Medienkompetenz ebenso wie Nachhaltigkeitskompetenz gestärkt. Hier sind die Sicherung eines informationellen Grundangebots sowie der freie Zugang zu Informations- und Kommunikationsquellen wichtige Schlüsselfunktionen.


Stichwort: Bauen und Wohnen

Es gibt wohl kaum ein vergleichbares Beispielfeld, bei dem das komplexe Beziehungsgeflecht zwischen ökologischen, ökonomischen und sozialen Zielen so stark ausgeprägt ist wie beim Thema "Bauen und Wohnen". Ein Dach über dem Kopf braucht jeder, und hier zeigen sich die Wechselwirkungen zwischen Umweltbeeinflussung und Lebensstilen, Arbeits- und Konsumgewohnheiten. Als ausgewählte Zieldimensionen ergeben sich unter anderem gesundes Wohnen, die Vernetzung von Arbeiten, Wohnen und Freizeit, die Erhöhung der Wohn-Eigentumsquote, die Reduzierung von Flächenverbrauch und Landschaftszersiedelung, die Orientierung der Stoffströme im Baubereich an den Zielen der Ressourcenschonung sowie die Verringerung der CO2-Emissionen.

Der aktuelle Flächenverbrauch liegt z.Zt. mit mehr als 120 Hektar pro Tag noch über dem langjährigen Mittel. Daher einigte sich die Kommission in ihrem Zwischenbericht auf das vorläufige Umwelthandlungsziel, bis 2010 eine Verringerung der Umwandlungsrate von unbebauten Flächen in Siedlungs- und Verkehrsflächen auf 10 % der Rate für die Jahre 1993 bis 1995 zu erreichen. Eine Überprüfung dieses Umwelthandlungszieles im Rahmen der Abwägung mit anderen Zieldimensionen ist notwendig. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, etwa 15 % der Fläche Deutschlands dem Naturschutz zu widmen, inklusive einer Reserve für möglicherweise zukünftig erforderliche Biotopflächen.

Unter Beachtung auch der sozialen und ökonomischen Dimension werden drei Strategien für die zukünftige Bau- und Wohnungspolitik vorgeschlagen: Die Stärkung städtischer Strukturen gegen das zunehmende Wachstum in die Fläche (Suburbanisierung), die Konzentration auf den Wohnungsbestand sowie ökologisch orientiertes Bauen. "Um den ökologischen Belangen gerecht zu werden, sollten anstehende Reformen wie die der Einkommenssteuer, der Grundsteuer, der Wohnungsbauförderung und der Wärmeschutzverordnung dazu genutzt werden, die drei strategischen Ansätze aufzunehmen und in den jeweiligen Reformmaßnahmen umzusetzen. Zur Diskussion stehen z.B. die Verteuerung von Flächenverbrauch und Versiegelung, die Nutzungsmischung, die Baulückenschließung, die Förderung von Umbau von Renovierung, von flächen-, energie- und ressourcensparendem Bauen oder auch die Verbesserung des Informationsflusses. Welche Instrumente zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen eingesetzt werden können, ist noch offen. Die vielfältigen Verflechtungen im Wohnbereich erfordern eine sorgfältige Analyse der Wirkungen. Im Vordergrund müssen aber eine Reform der Grundsteuer, eine Versiegelungsabgabe, die weitere Umorientierung der Wohnungsbauförderung, eine Änderung der Honorarordnung für Architekten und allgemeine Maßnahmen zur Verbesserung der Kooperation und der Information stehen. Dazu gehören beispielsweise eine Stärkung der Regionalplanung, aber auch die Einführung eines Gebäudepasses, der auch Auskunft über Energiekennzahlen gibt.


Institutionelle Innovationen vor dem Hintergrund der Globalisierung

Aufbauend auf dem Zwischenbericht hat sich die Kommission mit der Notwendigkeit von Innovationen beschäftigt, die sich nicht nur auf den technischen Bereich beschränken, sondern die auch soziale Kompetenzen ansprechen und sich auf politische und kulturelle Institutionen und Instrumente beziehen. Darunter ist beispielsweise die Forderung nach einer Weltumweltorganisation, einer World Environmental Organisation (WEO) ähnlich der WTO auf internationaler Ebene, aber auch die Anregung hin zu einer nachhaltigkeitsorientierten Finanzreform.

Auch zur inneren Reform bieten sich auf europäischer Ebene bereits Vorbilder: So wurde beispielsweise in Großbritannien dafür gesorgt, daß jedes Ministerium einen sogenannten "green minister" für Nachhaltigkeit hat. Dies ist keine zusätzliche Funktion, sondern ein Staatssekretär übernimmt diese Aufgabe mit. Gegenüber dem federführenden Umweltministerium besteht eine Berichtspflicht. Um eine integrative Politik zu gewährleisten, sind auch die "green minister" untereinander vernetzt. Auf Parlamentsebene wurde ein Nachhaltigkeitsausschuß eingerichtet, der die Aufgabe hat, dem Thema zu einer Schlüsselstellung in der politischen Meinungsbildung zu verhelfen.

Die Arbeit der Kommission konnte insgesamt in weitgehendem Einvernehmen abgeschlossen werden. Dies ist gerade auch angesichts des dringenden Reformbedarfs begrüßenswert, der die Bereitschaft zum Handeln über politische Grenzen hinweg erfordert. Ohne die längst fälligen Innovationen in Politik und Gesellschaft wird der Weg in die Zukunft für unsere Kinder und Enkel steinig. Die Enquete-Kommission wünscht sich, daß ihre Vorschläge in der Öffentlichkeit breit diskutiert werden und daß die vielen Chancen für die Schaffung einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung endlich ergriffen werden.

Bibliographische Angaben

Abschlußbericht der Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt - Ziele und Rahmenbedingungen einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung" des 13. Deutschen Bundestages: Konzept Nachhaltigkeit. Vom Leitbild zur Umsetzung. Hrsg.: Deutscher Bundestag, Referat Öffentlichkeitsarbeit, 1998. (Zur Sache; 98, 4) ISBN 3-930341-42-5

Der Bericht ist kostenlos erhältlich über
Deutscher Bundestag
Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt"
- Sekretariat -
D-53113 Bonn
Bundeshaus
Tel.: ++ 49 (0) 228 / 16-29139
Fax: ++ 49 (0) 228 / 26004


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Stand: 15.12.1998 - Kommentare und Bemerkungen an: ITAS-WWW-Redaktion