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TECHNIKFOLGENABSCHÄTZUNG Theorie und Praxis |
| Nr. 3, 13. Jahrgang - Dezember 2004, S. 63-71 |
Reflexive Wissenspolitik umreißt eine Perspektive der konzeptionellen Erweiterung und sozialen Öffnung des neu entstehenden Handlungs- und Diskursfeldes Wissenspolitik. Sie ist auf die reflexive Infragestellung der etablierten Wissensordnungen in modernen Gesellschaften gerichtet und gewinnt entscheidende Impulse aus der zunehmenden Anerkennung und Politisierung des Nichtwissens.
Dass die modernen Gesellschaften sich gegenwärtig in einem Übergang zur so genannten Wissensgesellschaft befinden, gilt im politischen Diskurs mittlerweile fast schon als Trivialität. Wesentlich interessanter - und zugleich weniger selbstverständlich - ist die Einsicht, dass gerade in den so etikettierten Gesellschaften neue Formen der politischen Gestaltung von und des sozialen Umgangs mit Wissen erforderlich werden und sich zum Teil bereits herausbilden. In der sozialwissenschaftlichen Diskussion wird mit Blick hierauf von der Emergenz eines neuartigen Diskurs- und Politikfeldes, der Wissenspolitik, gesprochen (vgl. Stehr 2003a, S. 105 ff. sowie die Beiträge in Stehr 2003b). Die Konturen, Akteure, Ziele, Reichweite und möglichen Grenzen einer solchen Politik bleiben bisher allerdings noch recht undeutlich, und zwar besonders dann, wenn man diese nicht mit bereits etablierten Ressortpolitiken wie der Forschungs- und Technologiepolitik identifizieren will. [1] Betrachtet man das sich herausbildende Feld genauer, so lassen sich (mindestens) drei unterschiedliche, zum Teil auch kontrastierende Akzentuierungen von Wissenspolitik erkennen: Eine innovationsorientierte Variante von Wissenspolitik (Rammert 2003) ist auf die Förderung eines neuen Typus heterogener, verteilter Wissensproduktion ausgerichtet; eine regulative Wissenspolitik (Stehr 2003a, 2003c) zielt demgegenüber auf die Überwachung des in rasantem Tempo zunehmenden Wissens, um mögliche Negativfolgen von vorneherein vermeiden oder zumindest begrenzen zu können; eine reflexive Wissenspolitik (Wehling 2003a; Böschen 2004) schließlich unterwirft die bisher als selbstverständlich wahrgenommenen Grundlagen moderner Wissensordnungen, etwa die Trennungen zwischen Experten und Laien oder zwischen Fakten und Werten, einer kritischen Infragestellung und Überprüfung.
In meinem Beitrag möchte ich zunächst diese drei Akzentuierungen von Wissenspolitik jeweils kurz skizzieren und die Frage aufgreifen, ob und inwieweit sich daraus - trotz aller Unterschiede - ein übergreifendes Politikfeld sowie ein neuartiger, eigenständiger Politiktypus herauskristallisieren könnten (Kap. 1). Zeigen wird sich dabei, dass vor allem die in den letzten Jahren beobachtbare Anerkennung und Politisierung des Nichtwissens weit reichende und überraschende Implikationen für die Wissenspolitik beinhaltet. Diese möchte ich im 2. Kapitel exemplarisch an der seit einigen Jahren geführten Debatte um ein Recht auf Nichtwissen in der humangenetischen Diagnostik verdeutlichen. Vor diesem Hintergrund werde ich abschließend einige gesellschaftstheoretische Implikationen und politisch-institutionelle Konsequenzen von Wissenspolitik hervorheben (Kap. 3). Diese scheinen mir primär im Aufbrechen der etablierten Wissensordnungen der modernen Gesellschaft, einschließlich des bisher (fast) ungebremsten Willens zum Wissen (Michel Foucault), zu liegen. Insofern erweist sich eine reflexive Wissenspolitik als entscheidende Perspektive zur sozialen Öffnung und Erweiterung des entstehenden Diskurs- und Handlungsfeldes.
Wie Innovations- und Technikgeneseforschung in den letzten Jahren überzeugend herausgearbeitet haben, haben ökonomistische, technokratische und korporatistische Modelle von Innovationsprozessen ihre Plausibilität eingebüßt und sollten daher durch vielschichtigere Konzepte einer reflexiven Innovation im Netz (Rammert 1997) abgelöst werden. Innovationen entstehen demnach in temporären, interaktiven und offenen Netzwerken, in die eine Vielzahl von Akteuren aus unterschiedlichsten sozialen Bereichen einbezogen sind und in denen heterogene Wissenformen und verteilte Wissensbestände miteinander verknüpft werden müssen. Vor diesem Hintergrund hat Werner Rammert (2003) die These formuliert, gegenwärtig bildeten sich eine neuartige innovationsorientierte Wissenspolitik, ein Regime der heterogen verteilten Wissensproduktion sowie eine damit in Wahlverwandtschaft stehende Form der fragmentalen Differenzierung jenseits einer säuberlichen funktionalen Differenzierung in spezialisierte Teilsysteme heraus. Als die entscheidenden Paradoxien (und zum Teil auch Grenzen) einer erfolgreichen Steuerung des Wissens erscheinen in diesem Rahmen die Verknüpfung der heterogenen Wissensformen sowie die Nutzung des impliziten Wissens, das zwar zunehmend an Bedeutung gewinne, aber eben nicht restlos explizit gemacht und formalisiert werden könne. Doch während das Regime verteilter Wissensproduktion und der Typus fragmentaler Differenzierung über wesentliche Struktur- und Funktionsprinzipien moderner Gesellschaften (oder zumindest über deren gängige soziologische Beschreibung) hinausweisen, bleibt das Ziel der damit verknüpften innovationsorientierten Wissenspolitik - wenigstens auf den ersten Blick - sehr nah an den etablierten Erwartungshorizonten der Moderne: Es besteht, so Rammert, darin, eine adäquate institutionelle Infrastruktur bereitzustellen, die das Wachstum der Wissensproduktion sichert und beschleunigt (Rammert 2003, S. 483). Man kann vermuten, dass hiermit nicht die gängige Vorstellung einer linearen, eindimensionalen Zunahme des wissenschaftlich-technischen Wissens als Motor und Grundlage von Innovation und Innovationsfähigkeit gemeint ist, sondern die wechselseitige, interaktive Steigerung und Vernetzung der heterogenen, verteilten Wissensbestände und -formen (ebd., S. 493). Gleichwohl stellt sich die Frage, ob eine Politik des quantitativen Wissenswachstums ohne weiteres durch eine qualitative Politik der Wissensdiversität ergänzt werden kann, wie Rammert (ebd., S. 501 f.) vorschlägt - oder ob nicht zwischen diesen beiden Zielen innovationsorientierter Wissenspolitik doch ein gewisses Spannungs- und Konfliktverhältnis besteht. Denn keine andere Wissensform ist in modernen Gesellschaften in auch nur annähernd vergleichbarer Weise auf die quantitative Zunahme des Wissens hin ausgelegt wie die Wissenschaft. Und falls der geradezu herausragende Stellenwert des wissenschaftlichen und technischen Wissens in der modernen Gesellschaft inzwischen tatsächlich vor allem darauf beruht, dass wissenschaftliches Wissen, mehr als jede andere Wissensform, permanent zusätzliche (...) Handlungsmöglichkeiten fabriziert und konstituiert (Stehr 2003a, S. 36), [2] läuft dann eine Wissenspolitik, die auf quantitatives Wachstum und dessen Beschleunigung zielt, nicht Gefahr, das wissenschaftliche Wissen gegenüber anderen Formen zu favorisieren? Erschwert es nicht gerade die Bedingungen für den angestrebten Erhalt unterschiedlicher Zeithorizonte, für die Diversität der Wissensformen und die angemessene Balance zwischen explizierbarem und implizitem Wissen (Rammert 2003, S. 501), wenn lokales Erfahrungs- und Kontextwissen oder auch gesellschaftliches Reflexionswissen durch die Wachstumsdynamik der Wissenschaft unter zu starken Zeit- und Anpassungsdruck gesetzt werden?
Jedenfalls nimmt - dies unterstreichen die aktuellen forschungs-, technologie-, umweltpolitischen und ethischen Konflikte um Gentechnik, Biomedizin, Nanotechnologie etc. in eindrucksvoller Weise - mit dem schnellen Wachstum des wissenschaftlich-technischen Wissens auch die Wahrnehmung von Risiken und Gefährdungen zu, und zwar nicht mehr nur der Risiken des Wissens, sondern ebenso sehr derjenigen des dabei miterzeugten Nichtwissens (vgl. Krohn 2003; Wehling 2003b, 2004). Politik, Öffentlichkeit und Individuen müssen sich nicht allein damit auseinandersetzen, was die Wissenschaft weiß (und kann), sondern in steigendem Maße auch damit, was sie dabei nicht weiß und welche möglicherweise fatalen Konsequenzen dies haben könnte. Daher werden im Horizont der von Stehr skizzierten regulativen Wissenspolitik gerade das beschleunigte Wachstum des wissenschaftlich-technischen Wissens sowie die ebenso rasch zunehmenden, in ihren Auswirkungen kaum überschaubaren Eingriffsmöglichkeiten in die äußere und innere Natur als Triebkraft für die Herausbildung des neuen Handlungsfeldes angesehen: Die Entwicklung des Politikfeldes Wissenspolitik ist eine wenn auch verzögerte Reaktion auf die außerordentliche Geschwindigkeit, mit der neue Erkenntnisse und technische Möglichkeiten in modernen Gesellschaften wachsen. (Stehr 2003a, S. 19) Dementsprechend sieht Stehr in der Überwachung und Regulierung des Wissens oder gar in der gesellschaftlichen Kontrolle neuer Erkenntnisse (Stehr 2003c) den Kern der sich allmählich entwickelnden Wissenspolitik. Denn bei der Bewertung der sozialen Folgen von Wissenschaft und Technik habe sich eine bemerkenswerte Akzentverschiebung vollzogen: weg von der Lösung einmal aufgetretener Probleme, die sich aus der Anwendung von Technik und Wissenschaft ergeben, hin zur möglichen Reduktion oder Prävention nicht gewollter, jedenfalls ungeplanter Folgen (Stehr 2003c, S. 118). Die lange Zeit vorherrschende Haltung, die nachträgliche Entsorgung der unangenehmen Folgen sei ausreichend, werde jedenfalls mit wachsender Skepsis betrachtet (ebd.). Doch obwohl Stehr selbst (ebd., S. 126) betont, dass Regulierung keinesfalls gleichbedeutend mit Verbot, Unterdrückung oder dem Verzicht, Anreize zu schaffen, sein müsse, ist bisher noch nicht recht erkennbar, wie, nach welchen Kriterien und von welchen Akteuren die anvisierte, gleichsam präventive Überwachung des Wissens und die Kontrolle seiner Anwendung ins Werk gesetzt werden könnte.
Mit den von Stehr aufgeworfenen Fragen steht ein diskursives Feld in engem Zusammenhang, auf dem sich seit einigen Jahren ebenfalls die Herausbildung einer in vielerlei Hinsicht neuartigen Wissenspolitik jenseits der etablierten Forschungs- und Technologiepolitik beobachten lässt: die Auseinandersetzungen darüber, wer bei bestimmten Themen legitimerweise den Status eines Experten in Anspruch nehmen könne und wer demgegenüber als Laie von den entsprechenden Beratungs- und Entscheidungsprozessen ausgeschlossen bleibe. Harry Collins und Robert Evans (2002) sehen in der Bearbeitung und Klärung dieser Fragen sogar das übergreifende Thema einer dritten Welle von science studies, die sie als studies of expertise and experience bezeichnen. [3] Vor allem im Kontext der neueren Entwicklungen im Bereich der Biomedizin und Gentechnik ist in den letzten Jahren in der Tat eine reflexive Überprüfung und Erosion tradierter Grenzziehungen und Wissenshierarchien moderner Gesellschaften in Gang gekommen. Die Frage, wessen Wissen und Bewertungsmaßstäbe etwa in den Debatten um die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik oder um die Risiken gentechnisch manipulierter Nahrungsmittel als relevant anzusehen sind, kann immer weniger im Rückgriff auf die vermeintlich objektive, wissenschaftlich feststellbare Faktizität der Problemlagen und auf die professionelle Zuständigkeit bestimmter Personengruppen (vor)entschieden werden, sondern wird zum Gegenstand kontroverser gesellschaftlicher Aushandlungsprozesse (Wynne 2002). Gebündelt und zugespitzt werden solche Debatten gegenwärtig in der Frage nach den Möglichkeiten und Grenzen einer Demokratisierung von Expertise (Liberatore und Funtowicz 2003), beispielsweise durch Formen partizipatorischer Technikfolgenabschätzung. In eine ähnliche Richtung weist Frank Fischers Versuch, Wissenspolitik als politics of local knowledge zu entfalten, um auf diese Weise zu einer Neubestimmung der Rolle von Bürgern und Experten in Umweltkonflikten zu kommen (Fischer 2000). In solchen sozialen Prozessen, Diskursen und Auseinandersetzungen kristallisiert sich der Typus einer reflexiven Wissenspolitik heraus, die - in Ergänzung und Erweiterung der regulativen Perspektive - auf die grundlegende Infragestellung, Öffnung und Transformation tradierter und eingespielter Wissensordnungen zielt (vgl. auch Lau und Böschen 2003). Unter Wissensordnung verstehe ich hierbei einen Komplex sozial anerkannter, diskursiv, institutionell und kulturell stabilisierter Wissenshierarchien und Grenzziehungen (zwischen Fakten und Werten, Experten und Laien, objektivem Wissen und subjektivem Meinen etc.) sowie je spezifische Praktiken der Erzeugung und der kognitiven oder normativen Bewertung von Wissen.
Entscheidende Impulse für die Herausbildung einer reflexiven Wissenspolitik sind von der in den letzten 15 bis 20 Jahren zu beobachtenden Entdeckung und Anerkennung des Nichtwissens, auch und gerade des wissenschaftlichen Nichtwissens, ausgegangen (vgl. u. a. Ravetz 1990; Luhmann 1992; Beck 1996). Anerkennung des Nichtwissens beinhaltet nicht allein ein geschärftes Bewusstsein davon, dass die Wissenschaft mit dem wachsenden Wissen zugleich auch immer mehr Nichtwissen über die Voraussetzungen, Implikationen und Folgen dieses Wissens produziert. Hinzu kommt die Einsicht, dass dieses Nichtwissen nicht lediglich in der Form eines bloß temporären Noch-Nicht-Wissens, d. h. eines noch nicht gelösten, aber klar umrissenen wissenschaftlichen Forschungsproblems auftritt, sondern ebenso sehr in Gestalt eines grundsätzlichen Nicht-Wissen-Könnens, eines unerkannten Nichtwissens (die Wissenschaft weiß gar nicht, was sie nicht weiß), oder auch eines begründeten Nicht-Wissen-Wollens (vgl. zu diesen Unterscheidungen ausführlicher Wehling 2004). Die Anerkennung dieser Pluralität und Heterogenität von Nichtwissensformen und -definitionen mündet fast zwangsläufig in eine Politisierung des Nichtwissens (Stocking und Holstein 1993) ein: Mit welcher Ausprägung des Nichtwissens man es überhaupt zu tun hat und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, ist weder objektiv vorgegeben noch autoritativ und eindeutig festzulegen. Eröffnet wird damit ein Feld gesellschaftlicher, (wissens-)politischer Auseinandersetzungen, in denen die bisherige Definitionshoheit der Wissenschaft über das Nichtwissen, über seine Relevanz und möglichen Konsequenzen, relativiert und aufgebrochen wird. Parallel dazu differenzieren und vervielfältigen sich die Strategien des Umgangs mit Nichtwissen: Das nahe liegende, als selbstverständlich erscheinende Bemühen, Nichtwissen durch Wissen zu ersetzen, erscheint nur noch als eine mögliche Reaktionsform auf die Problematik unter anderen - und keineswegs immer als die angemessene und aussichtsreichste. Wenn man beispielsweise mit Nichtwissen konfrontiert ist, das als unüberwindbar eingeschätzt wird, wäre es kontraproduktiv, vorrangig auf Wissensgewinn zu setzen. Vielmehr ist es in einer solchen Situation angebracht, sich mit den Möglichkeiten und Grenzen des Entscheidens unter Nichtwissensbedingungen auseinanderzusetzen (vgl. Wehling 2002 sowie bereits Collingridge 1980). Zudem kann man immer weniger darauf vertrauen, dass die (noch) unbekannten Folgen wissensbasierten Handelns schon rechtzeitig und gleichsam von selbst ans Licht kommen würden, so dass noch korrigierend eingegriffen werden könnte. Statt dessen ist mit einer unter Umständen lange anhaltenden Unerkennbarkeit von Handlungskonsequenzen zu rechnen, da man gar nicht weiß, wo, wie und wann sie zu beobachten sind. [4] Auf diese Weise wirkt die paradox erscheinende Frage, wie unter Bedingungen des Nichtwissens bewusst gehandelt und begründet entschieden werden soll, auf die Wahrnehmung des Wissens zurück und lässt seine Grenzen und Ambivalenzen schärfer hervortreten: Die Politisierung des Nichtwissens geht in eine Politisierung des Wissens über.
Lassen sich in den teilweise recht unterschiedlichen Ansatzpunkten und Akzentsetzungen einer innovationsorientierten, einer regulativen und einer reflexiven Wissenspolitik überhaupt gemeinsame Orientierungen erkennen, die es rechtfertigen würden, von der Emergenz der Wissenspolitik als einem neuen Feld und neuartigen Politiktypus zu sprechen? Oder hat man es stattdessen nur mit jeweils bereichsspezifischen, sektoralen Wissenspolitiken zu tun, die sich nebeneinander herausbilden? Ungeachtet der heterogenen Ausgangspunkte scheint sich dennoch eine Art übergreifender Impuls abzuzeichnen, in dem die drei skizzierten Perspektiven von Wissenspolitik übereinkommen und sich überschneiden. Dieser Impuls liegt nach meinem Eindruck in dem Beharren auf der gesellschaftlichen, demokratischen Gestaltbarkeit und Gestaltung des Umgangs mit Wissen und Nichtwissen, d. h. vor allem mit der Unterschiedlichkeit von Wissens- und Nichtwissensformen. So verstanden liegt der Kern von Wissenspolitik in der Öffnung (und Eröffnung) eines Handlungsfeldes, das bislang vor allem durch die Objektivitäts- und Monopolisierungsansprüche der Wissenschaft sowie durch szientistisch-technokratische Politikmodelle beherrscht und gleichsam eingefroren war. Dass besonders eine sich als reflexiv verstehende Wissenspolitik tief greifende Infragestellungen der kulturell wie institutionell fest verankerten, wenn nicht sogar als natürlich erscheinenden Selbstverständlichkeiten moderner (Wissens-) Gesellschaften beinhalten kann, möchte ich im Folgenden exemplarisch an der Debatte um ein Recht auf Nichtwissen in der humangenetischen Diagnostik verdeutlichen.
Die Forderung nach einem formellen oder informellen Recht, die eigene genetische Ausstattung nicht zu kennen, nicht kennen zu müssen und auch anderen jegliches Wissen darüber untersagen zu dürfen, wird seit Mitte der 1980er Jahre in Reaktion auf die neuartigen Potenziale der Humangenetik erhoben (vgl. Wehling 2003c). Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit steht dabei die prädiktive Gendiagnostik, d. h. die Möglichkeit, mittels individueller DNA-Analysen die Determination oder zumindest Prädisposition zu bestimmten Erkrankungen bereits weit vor deren Ausbruch - aber häufig ohne Erfolg versprechende Präventions- oder Therapiemöglichkeiten - festzustellen. Vor diesem Hintergrund soll ein ausdrückliches Recht auf Nichtwissen zwei sozialen Risiken entgegenwirken: Erstens sollen Gefährdungen der Personalität durch Einbußen an Selbstbestimmung und Autonomie (Damm 1999, S. 435) aufgrund von belastendem Wissen über die eigene Zukunft verhindert werden; zweitens soll neuartigen gesellschaftlichen Diskriminierungen (und einer möglichen Re-Naturalisierung sozialer Ungleichheitsstrukturen) aufgrund einer ungünstigen genetischen Ausstattung vorgebeugt werden.
Mit Blick auf die Vermeidung so genannter Personalitätsrisiken stehen zwei spezifische Ausprägungen der prädiktiven Gendiagnostik im Vordergrund: zum einen die Frühdiagnose seltener, monogenetisch determinierter und spät manifest werdender Krankheiten (z. B. Chorea Huntington), für die bisher weder Prävention noch Therapie existieren; zum anderen die Feststellung genetischer Prädispositionen für multifaktoriell, also auch durch nicht-genetische Einflüsse bedingte Erkrankungen. Hierbei können lediglich statistische (und wissenschaftlich oft stark umstrittene) Aussagen über erhöhte Erkrankungsrisiken getroffen werden. Bezogen auf die einzelne Person bleibt jedoch unklar, ob, wann und in welcher Stärke es tatsächlich zum Ausbruch der Krankheit kommen wird. Das bekannteste Beispiel für eine solche Konstellation ist die genetische Disposition für Brustkrebs, die bei etwa fünf Prozent dieser Erkrankungen eine Rolle spielt. Für Frauen, bei denen ererbte Mutationen in den so genannten Tumorsuppressor-Genen BRCA 1 und BRCA 2 festgestellt werden, steigt das statistische Risiko, ohne dass bisher Einigkeit darüber bestünde, in welchem Ausmaß (vgl. Lemke 2004, S. 70 ff.). Alle bisher bekannten präventiven Maßnahmen sind zudem sowohl ungewiss hinsichtlich ihrer Erfolgsaussichten als auch selbst risikoreich, wenn nicht - wie die prophylaktische Brustamputation - sogar extrem belastend. Das prädiktive genetische Wissen kann unter solchen Umständen kaum auflösbare Ängste erzeugen, den Betroffenen die (vermeintliche) Verpflichtung zu einem letztlich illusionären Risikomanagement auferlegen und sie in ausweglose Entscheidungssituationen hineintreiben. Nichtwissen kann in dieser Situation gegenüber dem Wissen als die bessere Alternative erscheinen - und dies verleiht der Forderung nach einem zu schützenden Recht, die eigene genetische Konstitution nicht zu kennen, ihre Überzeugungskraft. Zugleich soll das Recht auf Nichtwissen Personen mit tatsächlich oder vermeintlich ungünstiger genetischer Ausstattung vor Stigmatisierung und Benachteiligung vor allem auf dem Arbeitsmarkt, im Gesundheits- und Bildungssystem sowie im (privaten) Versicherungswesen bewahren. In der angloamerikanischen Diskussion wird in diesem Zusammenhang nicht ohne Grund vor der Herausbildung einer in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen diskriminierten genetic underclass gewarnt (Nelkin 1995). [5] Politisch und rechtlich konzentriert sich dieser Strang der Debatte gegenwärtig auf die Frage, ob und unter welchen Bedingungen Arbeitgeber oder Versicherungsunternehmen die Durchführung von Gentests zur Voraussetzung von Vertragsabschlüssen machen dürfen.
Bemerkenswert an dieser Diskussion ist nicht allein, dass die Risiken, inhärenten Unsicherheiten, ambivalenten Konsequenzen und Machteffekte des wissenschaftlichen Wissens zum Thema gesellschaftlicher Auseinandersetzungen werden. Neu und ungewöhnlich ist vielmehr vor allem, dass darauf mit der Forderung nach Anerkennung eines begründeten Nicht-Wissen-Wollens reagiert wird. Dieses Recht auf Nichtwissen schöpft seine Rechtfertigung nicht aus vormodernen, religiös motivierten Tabus und Erkenntnisverboten, sondern aus eben den Werten und Zielen personaler Autonomie und individueller Freiheit, die auch die Wissensdynamik moderner Gesellschaften legitimieren. Vielleicht zum ersten Mal wird Nichtwissen in modernen Gesellschaften nicht als ein zu überwindender, defizitärer Zustand oder als schlichte Ignoranz abgewertet, sondern ausdrücklich als ein eigenständiges Rechtsgut aufgefasst, wenngleich dessen tatsächliche soziale Durchsetzungsfähigkeit sich vermutlich als sehr begrenzt erweisen wird. Recht auf Nichtwissen heißt dabei selbstverständlich nicht, dass nun umgekehrt das Wissen und Wissen-Wollen per se illegitim seien. Sie werden jedoch zunehmend begründungspflichtig; denn, wie die Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin des Deutschen Bundestags feststellt: Auch Eingriffe in das Recht auf Nichtwissen bedürfen einer Rechtfertigung (Enquete-Kommission 2002, S. 132). Zu erwarten sind somit vielschichtige und konfliktträchtige Abwägungs- und Aushandlungsprozesse zwischen den - wenigstens im Prinzip - gleichrangigen Rechtsansprüchen auf Wissen oder Nichtwissen genetischer Informationen.
Betrachtet man die Debatte um ein Recht auf Nichtwissen in der Humangenetik als ein - sicherlich exponiertes und (noch) singuläres - Beispiel reflexiver Wissenspolitik, so wird deutlich, dass eine solche Politik mehr beinhaltet als die Mobilisierung, Steuerung oder Überwachung von Wissen. Reflexive Wissenspolitik kann sich vielmehr als eine Politik des Nichtwissens herausstellen, die die institutionalisierte Präferenz für Wissen, das auf Dauer gestellte Bemühen, auftretende Probleme vorrangig oder ausschließlich durch mehr Wissen zu bewältigen, grundlegend in Frage stellt. Der in modernen Gesellschaften wirksame Automatismus, wonach die Steigerung und Nutzung von Wissen als per se rational gilt und daher von Begründungen entlastet ist, wird aufgebrochen, und die Frage wird zumindest formulierbar, ob Wissen überhaupt besser ist als Nichtwissen, ob Wissen stets dem Nichtwissen vorzuziehen ist (Gamm 2000, S. 204). Vor diesem Hintergrund lässt sich schließlich auch erkennen, dass der seit dem 17. Jahrhundert in modernen Gesellschaften dominant gewordene Wille zum Wissen nicht einfach die Befreiung einer natürlichen menschlichen Neugier aus traditionalen, religiösen Fesseln darstellt. Vielmehr handelt es sich dabei um ein zwar äußerst erfolgreiches, aber gleichwohl kontingentes und, zumindest in seinen Anfängen bei Francis Bacon, seinerseits religiös begründetes historisches Projekt, das nicht nur auf einer spezifischen Konstruktion der Wissensgegenstände basiert, sondern auch dem erkennenden Subjekt eine bestimmte Position, einen bestimmten Blick und eine bestimmte Funktion zuweist (Foucault 2001, S. 15).
Worin liegen demnach die gesellschaftliche Brisanz und die gesellschaftstheoretische Relevanz der sich herausbildenden Wissenspolitik(en)? Rammert sieht sie vor allem in der Emergenz eines neuen Regimes der verteilten Wissensproduktion sowie eines neuartigen Typs der fragmentalen Differenzierung, die heterogene Elemente netzwerkartig und gleichsam quer zu den Linien funktionaler Differenzierung und den disziplinären Trennungen des Wissens miteinander verknüpfe (vgl. Rammert 2003, S. 487 f., S. 492). Nach Stehr ist im Aufkommen von Wissenspolitik ein Indiz dafür zu sehen, dass moderne Gesellschaften offenbar immer weniger bereit sind, die ‚naturwüchsige' Weiterentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und technischer Fertigkeiten als Segen zu begreifen, als Entschlüsselung der Rätsel der Natur, als Emanzipation von Lasten und Schmerzen, als Instrument für eine bessere Gesellschaft, als Realisierung dessen, was den Menschen von anderen Kreaturen unterscheidet, als Schlüssel zu umfassendem Wohlergehen oder einfach als Befreiung von ‚ewigen' natürlichen und gesellschaftlichen Zwängen aller Art (Stehr 2003a, S. 11). Die herkömmliche Vorstellung, (...) jeder Wissenszuwachs sei Wertschöpfung, der dem Menschen automatisch Nutzen bringe, sehe sich daher zunehmend der Kritik ausgesetzt (ebd.).
Hieran anknüpfend lassen sich die am weitesten reichenden theoretischen Implikationen und sozialen Konsequenzen von Wissenspolitik in der Veränderung (oder zumindest Infragestellung) der dominanten sozialen Praktiken, institutionellen Trennungen und kulturellen Codes moderner Gesellschaften vermuten (vgl. Reckwitz 2003). Vor allem die Erosion vermeintlich unverrückbarer Grenzziehungen (zwischen Wissen und Meinen, Experten und Laien etc.) sowie die Anerkennung und Politisierung des Nichtwissens unterlaufen im Sinne einer vielschichtigen reflexiven Modernisierung (Beck et al. 2001) die etablierten Wissensordnungen, die sich bislang durch naturalisierende und objektivistische Selbstbeschreibungen mehr oder weniger erfolgreich gegen Reflexion und kritische Überprüfung abschotten konnten. Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass diese Praktiken durch eine reflexive Wissenspolitik bereits faktisch transformiert würden oder auch nur ihre Dominanz verlören. Sie werden aber, wie am Beispiel des modernen Willens zum Wissen dargestellt, in ihrer historischen Kontingenz sichtbar, begründungsbedürftig und wenigstens prinzipiell entscheidungsoffen - und damit zum Gegenstand gesellschaftlicher Auseinandersetzungen.
Vor diesem Hintergrund kommt nicht zuletzt die Konflikthaftigkeit des Feldes der Wissenspolitik scharf in den Blick. In den (Nicht-) Wissens- und Risikokonflikten beispielsweise um Biomedizin oder grüne Gentechnik kreist ein Großteil der Auseinandersetzungen, noch vor der innovationsorientierten Koordination und Vernetzung der heterogenen, verteilten Wissensbestände, grundsätzlicher darum, ob bestimmte Wissensformen, Problemwahrnehmungen und soziale Rationalitäten überhaupt als legitime und relevante Stimmen anerkannt werden. Letztlich steht hierbei die Akzeptanz und Legitimität einer pluralistischen Wissenspolitik selbst in Frage; denn diese erscheint aus der Perspektive funktional spezialisierter Teilsysteme oder korporatistischer Politik- und Innovationsmodelle schnell als überflüssige, störende Einmischung von außen. So gesehen stellt Wissenspolitik bisher eher eine Art von quer liegender und fragiler Subpolitik dar als ein bereits anerkanntes und institutionell gefestigtes Politikmuster. Dass hierbei vielfältige Definitions-, Legitimations- und Entscheidungskonflikte aufbrechen, sollte daher kaum überraschen.
Welche Instrumente und Ressourcen stehen den Akteuren von Wissenspolitik in diesem Rahmen zur Verfügung - und wer sind überhaupt die Akteure von Wissenspolitik? Diese Frage bleibt in der bisherigen Diskussion weitgehend offen; Einigkeit besteht in den vorliegenden Konzeptionen jedoch darüber, dass Wissenspolitik kein zentralisiertes, staatlich organisiertes Politikfeld ist und sein sollte. Rammert geht zu Recht davon aus, dass Wissenspolitik sich nur aus der zunehmenden Partizipation unterschiedlicher, heterogener Akteure sowie der Bildung interaktiver Politik- und Innovationsnetzwerke heraus entwickeln kann. Entscheidend wird somit sein, die Zugänge offen zu halten, korporatistische Schließungen und Verkrustungen immer wieder aufzubrechen und die Restabilisierung tradierter sozialer und kognitiver Grenzziehungen zu verhindern. Insofern liegt in einer qualitativen Politik der Wissensdiversität (Rammert) der dynamische (und auch normative) Impuls des neuen Feldes. Eine solche Politik wird allerdings nicht in allen Fällen zur Beschleunigung des Wissenswachstums und zur Förderung von Innovationen beitragen. Unter den Bedingungen von Ungewissheit, Nichtwissen und normativem Dissens kann das begründete und legitime Ergebnis einer pluralen Wissenspolitik auch darin bestehen, das Wachstum des Wissens zu regulieren und zu begrenzen. Wissenspolitik in spätmodernen Gesellschaften heißt somit nicht zuletzt, innovationsorientierte, regulative und reflexive Perspektiven immer wieder neu in produktiven Kontakt und Konflikt zu bringen.
[1] Vgl. zur Differenz von Wissens- und Forschungspolitik Stehr 2003a, S.13 ff.
[2] Es ist demnach vor allem die Neuheit, weniger die Wahrheit und Objektivität des Wissens, die gegenwärtig die gesellschaftliche Dominanz der Wissenschaft begründet (Stehr 2003a, S. 37 f.).
[3] Sheila Jasanoff (2003) und Brian Wynne (2003) kritisieren allerdings zu Recht, dass Collins und Evans zwar den Experten-Status über den Rahmen von wissenschaftlicher Qualifikation und professioneller Position hinaus erweitern, Expertise dabei aber nach wie vor im Sinne der Verfügung über entscheidungsrelevantes (Fakten-) Wissen verstehen. Wie Jasanoff anmerkt, ist die Beteiligung von Laien an Risikodiskursen und technologiepolitischen Entscheidungsprozessen aber vor allem vonnöten, in order to test and contest the framing of the issues that experts are asked to resolve (Jasanoff 2003, S. 397 f.).
[4] Exemplarisch hierfür ist die massive Schädigung der Ozonschicht durch Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe (FCKW). Als diese Substanzen um 1930 industriell hergestellt und genutzt wurden, war niemand auf die Idee gekommen, sie könnten irgendwelche Wirkungen in der oberen Erdatmosphäre haben. Erst Mitte der 1970er Jahre wurde die Wirkungskette theoretisch erschlossen und nochmals rund zehn Jahre später auch empirisch bestätigt.
[5] Bisher stehen noch relativ hohe Kosten einer raschen Ausbreitung der Gendiagnostik im Weg. Dies wird sich jedoch aller Voraussicht nach ändern, falls in den nächsten Jahren die so genannte DNA-Chip-Technologie in größerem Maßstab verfügbar sein wird. In einem weitgehend standardisierten Arbeitsablauf könnte dann eine große Zahl von Genen auf Besonderheiten und Abweichungen überprüft werden. Vermutlich werden dann vor allem die multifaktoriell verursachten Volkskrankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Diabetes oder Demenz-Erkrankungen ins Visier vermutlich auch kommerziell vertriebener Gentests kommen, ohne dass medizinische Prävention und Therapie damit Schritt halten könnten. Die Problematik, auf die das Recht auf Nichtwissen reagiert, würde sich somit noch ausweiten und radikalisieren.
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Die Schattenseite der Verwissenschaftlichung. Wissenschaftliches Nichtwissen in der Wissensgesellschaft. In: Böschen, S.; Schulz-Schaeffer, I. (Hrsg.): Wissenschaft in der Wissensgesellschaft. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 119-142
Wehling, P., 2003c:
Das Recht auf Nichtwissen in der Humangenetik - ein Irrläufer in der Wissensgesellschaft? In: Allmendinger, J. (Hrsg.): Entstaatlichung und soziale Sicherheit. Verhandlungen des 31. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Leipzig 2002. Opladen: VS Verlag für Sozialwissenschaften (CD-ROM)
Wehling, P., 2004:
Weshalb weiß die Wissenschaft nicht, was sie nicht weiß? Umrisse einer Soziologie des wissenschaftlichen Nichtwissens. In: Böschen, S.; Wehling, P.: Wissenschaft zwischen Folgenverantwortung und Nichtwissen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 35-105
Wynne, B., 2002:
Risk and Environment as Legitimatory Discourses of Technology: Reflexivity Inside Out? In: Current Sociology 50, S. 459-477
Wynne, B., 2003:
Seasick on the Third Wave? Subverting the Hegemony of Propositionalism. In: Social Studies of Science 33, S. 401-417
Dr. Peter Wehling
Lehrstuhl für Soziologie
Sonderforschungsbereich 536
Reflexive Modernisierung
Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakultät
Universität Augsburg
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TATuP-Redaktion