Polnisch-deutscher Workshop / Polsko-niemiecka Sesja
Katowice, Polen, 13. - 15. Oktober 2003 / 13 - 15 pazdziernik 2003
Die Europäische Union hatte sich 1997 anlässlich der Rio-Folgekonferenz in New York zur Ausarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie verpflichtet. Inzwischen liegen mehrere Strategien und Aktivitäten vor. So entwickelte die Europäische Kommission als zentrale Institution der Politikformulierung auf europäischer Ebene einen Strategievorschlag, der vom Europäischen Rat in Göteborg 2001 allerdings nur in abgeschwächter Form angenommen wurde. Daneben spielt das unter der Federführung der Generaldirektion Umwelt konzipierte VI. Umweltaktionsprogramm 2001-2010 eine wesentliche Rolle, da es die Leitlinien der Europäischen Umweltpolitik vorgibt. Prioritär sollen die Schwerpunkte Klimawandel, Naturschutz und Biodiversität, Umwelt, Gesundheit und Lebensqualität sowie natürliche Ressourcen und Abfall mittels Zielvorgaben und thematischen Strategien weiter konkretisiert werden. Als dritter strategischer Ansatz ist der so genannte Cardiff-Prozess zu nennen. Er zielt auf die stärkere Einbeziehung von Umweltbelangen in die einzelnen Politikfelder der EU ab: Entsprechend haben inzwischen die jeweiligen Fachministerräte (wie Landwirtschaft, Verkehr, Energie, Industrie etc.) sektorale Nachhaltigkeitsstrategien entwickelt, von allerdings unterschiedlicher Qualität. Viertens ist die Lissabon-Strategie zu berücksichtigen. In ihr geht es um Beschäftigung, Wirtschaftsreformen und sozialen Zusammenhalt, also hauptsächlich um die ökonomische und soziale Dimension nachhaltiger Entwicklung. Konkrete inhaltliche und zeitliche Zielvorgaben sollen den Übergang der EU in eine zukunftsfähige Innovations- und Wissensgesellschaft gewährleisten, wobei inzwischen auch einige Umweltaspekte einbezogen worden sind. Zu den jährlichen Frühjahrstagungen des Europäischen Rates werden auf dieser Grundlage periodisch Syntheseberichte erstellt und Erfolge anhand eines Sets von 32 Strukturindikatoren beurteilt.
Es zeigt sich einerseits, dass auf EU-Ebene gleich mehrere Strategien unter dem Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung verfolgt werden, die sicherlich auch für nationale Strategien von Bedeutung sind. Zum anderen ist dadurch eine gewisse Heterogenität an Zielen und Zuständigkeiten entstanden, die eine abgestimmte Politikformulierung und -umsetzung erschwert. Nach wie vor stehen außerdem angestrebte wirtschaftliche Wachstumsziele im Kontrast zu hierdurch induzierten Umwelteffekten.
Die gleichzeitige Berücksichtigung von ökologischen, ökonomischen und sozialen Zielstellungen, Problemlagen sowie der involvierten gesellschaftlichen Akteure führt möglicherweise zu einer Überkomplexität und zwangsläufigen Überforderung der politischen Einrichtungen. Aus umweltpolitischer Sicht steigt dadurch u. a. die Gefahr eines schematisierten Umgangs mit weiter bestehenden ungelösten ökologischen Problemlagen, die nicht mehr gezielt, sondern nur noch in Abwägung mit anderen sozialen und ökonomischen Belangen angegangen werden können. Das Verhältnis zwischen dem angestrebten Impact-Assessment von EU-Politiken und dem Instrument der Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung wäre ein zu verfolgender Beispielfall.
Den einzelnen Staaten innerhalb der EU wie auch einer - ökologischen - Nachhaltigkeitsstrategie auf dieser politischen Ebene muss deshalb weiterhin eine hohe Bedeutung beigemessen werden; sowohl im Sinne der Realisierung anspruchsvoller Nachhaltigkeitsziele aus EU-Strategien, als auch im Sinne einer kritischen Begleitung und Beteiligung an der zukünftigen Politikformulierung.
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