Begrenzte Auswahl?
Praxis und Regulierung der Präimplantationsdiagnostik im Ländervergleich

Leonhard Hennen, Arnold Sauter

Vortrag auf der ersten Konferenz des „Netzwerks TA“: „Technik in einer fragilen Welt. Die Rolle der Technikfolgenabschätzung“, 24. - 26. November 2004, Berlin


Abstract

Lässt sich die Anwendung umstrittener Verfahren der modernen Biomedizin durch entsprechende rechtliche Vorgaben in ethisch vertretbaren Grenzen halten? Diese Frage steht mit jeder neuen Meldung über Fortschritte der biomedizinischen Forschung unmittelbar auf der Tagesordnung. Sie war und ist auch bestimmend für die politische Diskussion um das nach derzeit geltendem Recht in Deutschland verbotene Verfahren der so genannten Präimplantationsdiagnostik (PID). Die PID wird im Rahmen der künstlichen Befruchtung eingesetzt, um menschliche Embryonen auf Anlagen für eine genetisch bedingte Erkrankung zu untersuchen und „positiv“ getestete Embryonen auszusondern. Zu der Frage, ob durch geeignete rechtliche Maßnahmen die Anwendung der PID wirksam auf ein eng definiertes Spektrum von Fällen (z. B. besonders schwere erbliche Erkrankungen) eingeschränkt werden kann, hat das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) eine international vergleichende Untersuchung durchgeführt. Aufgezeigt werden die Reichweite und Grenzen verschiedener Regulierungsmodelle in sieben ausgewählten Ländern sowie die Schwierigkeiten der Eingrenzung der Praxis gegenüber Nutzungsansprüchen von Betroffenen und den sich ständig weiterentwickelnden gendiagnostischen Möglichkeiten.


Kontakt

Dr. Leonhard Hennen, Dr. Arnold Sauter
Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB)
Neue Schönhauserstr. 10
10178 Berlin
Tel.: + 49 (0) 30 / 28491 - 108
Fax: + 49 (0) 30 / 28491 - 119
E-Mail: hennen@tab-beim-bundestag.de
Internet: http://www.tab-beim-bundestag.de



Erstellt am: 12.10.2004 - Kommentare an: webmaster@itas.fzk.de

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