Privatsphäre - Ein Grundrecht ohne Schutz?

Johann Cas

Posterpräsentation auf der ersten Konferenz des „Netzwerks TA“: „Technik in einer fragilen Welt. Die Rolle der Technikfolgenabschätzung“, 24. - 26. November 2004, Berlin


Abstract

Bringt der rasante technische Fortschritt nach dem oft proklamierten „Ende der Privatsphäre“ auch das Ende der Möglichkeiten mit sich, deren spärliche Reste zu schützen? Lässt sich ein freiwilliger oder erzwungener Verzicht auf das Grundrecht auf Privatsphäre mit dem Fortbestand und der Weiterentwicklung demokratische Gesellschaften vereinbaren? Dies sind die zentralen Fragen, die im Rahmen des geplanten Beitrages diskutiert werden sollen.

Den Ausgangspunkt der Analyse bildet die Vielzahl von bekannten technischen Entwicklungen, welche die Privatsphäre bedrohen. Wichtige, bereits zurückgelegte Schritte sind die Digitalisierung der Telekommunikation, welche die Erstellung von Kommunikationsprofilen ermöglicht, der Siegeszug der Mobilkommunikation, der diese Profile um Daten über den jeweiligen Aufenthaltsort anreichert, oder das Internet, dessen Nutzung Informationen über persönliche Interessen oder Vorlieben preisgibt. Als nächste Meilensteine, die sich auf dem Weg zur panoptischen Gesellschaft bereits deutlich abzeichnen, sind allgegenwärtige Informationstechnologien, perfektionierte biometrische Methoden oder umfassende genetische Analysen zu nennen.

Die stetig wachsenden Möglichkeiten der Datengenerierung werden von einem ebenso rasch zunehmenden Begehren begleitet, die gebotenen Möglichkeiten auch tatsächlich zu nutzen. Im Namen höherer Gewinne, verbesserter Dienstleistungen oder mehr Sicherheit greifen private Unternehmen oder staatliche Institutionen bedenkenlos auf vorhandene Daten zu oder erzwingen die Schaffung neuer Datenpools, indem sie bisher Verbotenes zur gesetzlichen Pflicht erheben. Dieser Entwicklung wird von Seiten der Betroffenen nur wenig Widerstand entgegengebracht; größere Bequemlichkeit oder das Versprechen höherer Sicherheit reichen oft aus, freiwillig Daten bekannt zu geben oder deren Verarbeitung zuzustimmen, ohne dass eine sachliche Überprüfung der Argumente gefordert wird.

So dramatisch diese Entwicklungen auch sein mögen, für die Stabilität demokratischer Gesellschaften ist der negative Einfluss neuer Technologien auf die Säulen des gegenwärtigen Datenschutzes noch dramatischer einzuschätzen als der direkte Verlust an individueller Privatsphäre. Gleichgültig ob es sich um unverbindliche internationale Vereinbarungen wie die OECD Privacy Guidelines oder um EU-Richtlinien handelt, die zwingend in nationales Recht zu transformieren sind, beruht der Datenschutz auf einigen wenigen zentralen Prinzipien. Dazu zählen etwa das Prinzip der strengen Zweckbindung von Datenverarbeitungen oder die Voraussetzung eines informierten Einverständnisses des Betroffenen zur Datensammlungen und Auswertung. Die Mehrzahl dieser Prinzipien steht aber in eklatantem Widerspruch zu den neuen technischen Entwicklungen, die realistischer Weise nicht aufzuhalten sein werden. Natürlich eröffnet der technische Fortschritt auch neue Möglichkeiten, Datenschutz durch Technik zu betreiben. In der Praxis profitieren davon aber hauptsächlich Benutzer mit weit reichenden EDV-Kenntnissen. Für einen durchschnittlichen Nutzer erweisen sich so genannte PETs (Privacy Enhancing Technologies) bislang als kaum nutzbar oder nützlich; ebenso wenig ist - zumindest unter den gegenwärtigen gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen - mit dem Aufbau privatsphärenschonender, anonymitätsfördernder Infrastrukturen zu rechnen.

Angesichts des technischen Zangenangriffs auf die Privatsphäre und der oft zu beobachtenden Geringschätzung, die diesem Grundrecht entgegengebracht wird, scheint Ende umfassende Analyse der Funktionen dieses Grundrechts notwendig zu sein. Neben demokratiepolitischen Aspekten sind dabei auch die Bedeutung für die gesellschaftliche Innovationsfähigkeit oder wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu untersuchen. Einen ebenso wichtigen, zukünftigen Forschungsbereich stellen Alternativen zu den bröckelnden Säulen des gegenwärtigen Datenschutzes dar. Abschließend sollen zu den Themen funktionale Analyse des Grundrechts auf Privatsphäre und zukünftige Möglichkeiten zur dessen effektiven Schutz erste Ergebnisse und Lösungsansätze skizziert und offene Forschungsfragen identifiziert werden.


Kontakt

Johann Cas
Institut für Technikfolgen-Abschätzung
Österreichische Akademie der Wissenschaften
Strohgasse 45 / 3. Stock
A-1030 Wien



Erstellt am: 21.10.2004 - Kommentare an: webmaster@itas.fzk.de

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