Ingrid Schneider
Vortrag auf der ersten Konferenz des Netzwerks TA: Technik in einer fragilen Welt. Die Rolle der Technikfolgenabschätzung, 24. - 26. November 2004, Berlin
Die Diagnose einer fragilen Welt markiert die Verwundbarkeiten, die durch globale Entgrenzungsprozesse entstehen, wie etwa der Verlust nationalstaatlicher Steuerungskapazitäten und institutionelle Veränderungen (z. B. politische Mehrebenensysteme), aber auch die Entkoppelung von Finanz- und Gütermärkten, volatile Börsenkurse, gesteigerte Mobilität, zeitliche Beschleunigungsprozesse und technischer Wandel.
Die Auflösung alter Grenzverläufe kann Instabilitäten hervorrufen. Sie bietet jedoch auch Chancen für boundary work, neues Ausbalancieren und Ausgleichsprozesse.
Als Fallstudie dafür, wie technische Innovationen mit Ökonomie, Recht und Politik interagieren, soll das Patentrecht herangezogen werden.
Das Patentrecht kann als technikfreisetzendes Recht (G. Winter) par excellence betrachtet werden, soll es doch Forschung und Entwicklung als Instrument befördern und Investitionen in Innovationen absichern. Das Patentsystem soll nicht nur Erfindungen anspornen und belohnen, sondern auch Unternehmen Rechtssicherheit geben und die Resourcenallokation verbessern. Gleichzeitig gilt das Patentrecht als Indikator für die wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit eines Landes.
In den vergangenen Jahrzehnten ist eine Ausweitung des Patentsystems zu konstatieren. In quantitativer Hinsicht ist die Zahl der angemeldeten und erteilten Patente in Europa, den USA und Japan überproportional gewachsen. Aber auch qualitativ ist eine Expansion des Patentschutzes zu verzeichnen, nicht nur in Bezug auf neue Anwendungsfelder (z.B. lebende Materie, darunter Zellen und Gene, Pflanzen und Tiere, Software, Geschäftsmethoden), sondern auch auf den Schutzumfang von erteilten Patenten (Breite der Ansprüche, Reichweite des Patentschutzes). Einer der Gründe für diese Expansion bildet das Wachstum wissensbasierter Ökonomien und der Eintritt in die Wissensgesellschaft.
Begriffe wie Patentinflation und Patentsintflut charakterisieren allerdings Krisensymptome, immer häufiger wird eine Vertrauenskrise des Patentsystems konstatiert. Indikatoren für Fehlentwicklungen sind die Erteilung von Trivialpatenten mit geringer Erfindungshöhe, ein Patentwettrüsten um Defensiv- und Sperrpatente, spekulative Patentanmeldungen, sog. U-Bootpatente mit versteckten Angaben zur Erfindung, ein Patentdickicht, für die insgesamt der Begriff der tragedy of the anticommons (Heller/Eisenberg) geprägt wurde. Institutionelle Probleme ergeben sich aus der hohen Autonomie des Europäischen Patentamtes und mangelnden externen Kontrollmechanismen, sowie Defiziten in der demokratischen Legitimation.
Die Ansätze der Europäischen Union, im Patentrecht für neue Technologiebereiche (Biotechnologie, Software- Richtlinie) legislativ tätig zu werden, sind überraschenderweise auf hohe öffentliche Aufmerksamkeit gestoßen und waren mit langwierigen, konfliktreichen Verhandlungsprozessen verbunden. Dabei sind Technologiekonflikte und (rechtliche) Regulierungskonflikte ineinander verflochten.
Teilweise werden diese politischen Verschleppungsprozesse als bloße Blockaden wahrgenommen. Ich möchte hingegen die These vertreten, dass in diesen Auseinandersetzungen Chancen für eine Neubestimmung des Patentrechts als regulatives Recht (Ch. Godt) angelegt sind.
Anhand des Verlaufs der Kontroversen um die EU-Biopatentrichtlinie und deren nationale Implementierung soll deutlich gemacht werden, wie versucht wurde, ethische Ansprüche und (re)distributive Gerechtigkeitsvorstellungen in das Patentrecht einzuschreiben. Es soll diskutiert werden, ob und inwieweit eine Neukonzeption des Patentrechtes als regulativem Recht in der Lage wäre, Krisenerscheinungen, die durch die Expansion des Patentsystems mit entstanden sind, zu korrigieren. Dies könnte geschehen, indem neue Grenzverläufe durch einen angemessenen Zuschnitt von Patentreichweite und -Umfang in das Patentsystem selbst eingeführt, ethisch begründete Patentausschlüsse (ordre public) konkretisiert und Rechte Dritter (z. B.: Quellen von patentiertem humanbiologischem Material, Wissen indigener Völker) als kompensierende Gegenrechte zu den Rechten der Erfinder verankert würden. Damit wäre die in den Kontroversen zur Biotechnologie-Richtlinie zutage getretene öffentliche Partizipation an Technik- und Rechtskonflikten als eine Chance zur Forschungs- und Technikgestaltung, sowie zum Neujustieren eines angemessenen Verhältnisses zwischen Erfinder und Gesellschaft zu betrachten.
Dr. Ingrid Schneider
Universität Hamburg
Forschungsschwerpunkt Biotechnik, Gesellschaft und Umwelt (BIOGUM)
Forschungsgruppe Medizin / Neurowissenschaften
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