Risikokonstruktionen in partizipativen Verfahren der Technikfolgenabschätzung

Jost Wagner

Posterpräsentation auf der ersten Konferenz des „Netzwerks TA“: „Technik in einer fragilen Welt. Die Rolle der Technikfolgenabschätzung“, 24. - 26. November 2004, Berlin


Abstract

Die soziologische Risikotheorie hat in den letzen Jahren immer wieder herausgearbeitet, dass sich Risiken moderner Technologien nicht einfach beobachten lassen, sondern Konstrukte aus Kausalitäten, Werten und Interessen sind. Im Rahmen dieser Arbeit wird der Frage nachgegangen, auf welche Art und Weise partizipative Verfahren der Technikfolgenabschätzung (PTA) in ihrer jeweiligen Struktur und Ausgestaltung auf die Thematisierung von Risiken einwirken.

Aus der soziologischen Risikodebatte werden dazu sieben „Dimensionen der Risikokonstruktion“ abgeleitet:

  1. Schaden:
    bezieht sich auf die thematisierten Werte, hinsichtlich derer Technikfolgen als Schaden angesehen werden.
  2. Legitimation:
    hier steht die Frage der Legitimation der in der ersten Dimension betrachteten Werte im Vordergrund.
  3. Kausalität:
    die Art und Weise, wie zwischen Technik und Schaden eine Ursache-Wirkung-Beziehung hergestellt wird.
  4. Nicht-Wissen:
    der Einfluss unterschiedlicher Formen des Nicht-Wissens auf die Thematisierung von Risiken
  5. Wahrscheinlichkeit:
    werden Risiken als Folge des Normalbetriebes, als Unfallrisiken oder als Missbrauchrisiken thematisiert?
  6. Entscheidung:
    Die Behandlung von Risiken unter der Entscheider-Betroffenen-Differenz
  7. Risikorelation:
    die Einbeziehung von Vermeidungsrisiken als Hintergrundfolie der Einschätzung von Risiken.

Diese Dimensionen werden der Analyse von drei TA Verfahren zugrunde gelegt: dem WZB-Verfahren zu Herbizidresistenz als Experten-Verfahren, dem Dialog-Verfahren „Gentechnik in Niedersachsen“ als Stakeholder-Dialog und der Bürgerkonferenz „Streitfall Gendiagnostik“ in Dresden als Bürgerbeteiligungsverfahren.

Dabei zeigt die Arbeit auf, dass die Art und Weise, wie Risiken in den untersuchten Verfahren thematisiert und damit konstruiert werden, nicht nur mit der verhandelten Technologie zusammen hängen. Starken Einfluss hat dabei auch die Art und Weise, wie die am Verfahren beteiligten Gruppen als Experten, Stakeholder oder „einfache Bürger“ zueinander ins Verhältnis gesetzt werden.

Das WZB-Verfahren hat den Risikokonflikt vor allem als Tatsachenkonflikt behandelt, bei dem Kausalitäten von Wissenschaft definiert und damit die Ansprüche anderer gesellschaftlicher Akteure an die Konstruktion von Risiken klein gehalten wurden. Erreicht wurde dies zum einen durch das Postulat der „normativen Enthaltsamkeit“, das gesamtgesellschaftlich vorherrschende Werte auf Kosten von partikularen Werten dominieren ließ und eine hohe Verrechenbarkeit von Risiken („Normalisierung durch Vergleich“) ermöglichte. Zum anderen durch die Forderung, Risiken kausal begründen zu müssen, was Nicht-Wissen gegen die außerwissenschaftlichen Kritiker ausschlagen ließ. Schließlich wurden Risiken vor allem aus der Entscheiderperspektive verhandelt und Technik durch die Thematisierung von Risiken als Missbrauchsfolgen entlastet.

Der Niedersachsendialog hat die Betroffenen-Entscheider-Differenz und damit den Interessenkonflikt in den Vordergrund gestellt. Werte wurden nicht hierarchisiert sondern einander gegenübergestellt, was partikulare Werte betonte. Damit stand die Suche nach Konsens und Dissens auch im Hinblick auf empirische Fragen im Vordergrund. Das dafür notwendige Aufbrechen wissenschaftlicher Definitionsmacht wurde zum einen durch die Perspektivierung von Positionen erreicht. Zum anderen verlieh die Thematisierung der Glaubwürdigkeit von Expertise anderen Akteuren Zugriff auf die Produktion von Geltung wissenschaftlicher Aussagen jenseits der Wahrheitsfrage. Nicht-Wissen schlug dabei eher gegen die Entscheider aus, was auch zu einer Betonung der Verantwortungsfrage führte. Die Wahrscheinlichkeit von Risiken erschien schließlich eine offene Frage, was auch unbekannten Risiken in das Verfahren zu ihrem Recht verhalf.

Die Bürgerkonferenz hat die Risikodebatte vor allem von der Bewertungsseite aufgerollt. Werten kam dabei durch Konsens der beteiligten Bürger Legitimität zu, was eine Relationierung unterschiedlicher Risiken erlaubte. Gleichzeitig traten Kausalitätsfragen und damit Nicht-Wissen in den Hintergrund, nicht zuletzt indem wissenschaftliche Expertise in Konkurrenz zu anderen Wissensformen, etwa von Betroffenen gestellt wurde, die bei den Bürgern um Beachtung ihrer Argumente werben mussten. Die Bürger wiederum erreichten eine weitgehende Schließung der Debatte durch Betonung der Betroffenenperspektive, die die Missbrauchsmöglichkeit als unvermeidliche Nebenfolge der Technik erschienen ließ. Gleichzeitig wurde damit der Entscheider-Betroffenen-Konflikt aus dem Verfahren weitgehend ausgegrenzt.


Kontakt

Jost Wagner
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Erstellt am: 21.10.2004 - Kommentare an: webmaster@itas.fzk.de

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